Zum Inhalt springen Zur Navigation springen
…und immer wieder Ärger mit der Vorratsdatenspeicherung

…und immer wieder Ärger mit der Vorratsdatenspeicherung

Die EU verlangt von Deutschland die Umsetzung der Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung. Das ist nichts neues – nun gab es aber erneut einen „Brandbrief“, in dem die EU die zügige Umsetzung einfordert, wie die WAZ berichtete. Die ohnehin zu diesem Thema extrem zerstrittene Bundesregierung wird dies nicht gerade freuen.

EU-Richtlinie macht Vorgaben

Die EU schreibt die Vorratsdatenspeicherung für Telekommunikationsdaten für 6 bis 24 Monate vor. Der Umsetzung dieser Regelung ist Deutschland nicht nachgekommen, kritisiert die EU nun in ihrem Brief an die Bundesregierung, in dem sie eine Stellungnahme bis Mitte August verlangt. Ein Vertragsverletzungsverfahren wurde von der EU-Kommission bereits eingeleitet.

Bundesregierung ist sich uneinig

Die Regierung ist sich zum Thema Vorratsdatenspeicherung aber weiter uneinig; Ministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) ist gegen die Datenspeicherung, sie hält an ihrem Vorschlag fest, Daten grundsätzlich nur bei einem konkreten Anfangsverdacht einer Straftat sichern zu lassen. Innenminister von Bund und Ländern fordern jedoch – wie die EU – eine Speicherung für 6 bis 24 Monate. NRW-Innenminister Ralf Jäger setzt sich beispielsweise für die mindestens sechsmonatige Datenspeicherung aller Telefon und Internetdaten ein. Er sagte laut WAZ:

„Der Streit in der Bundesregierung um die Datenspeicherung ist ein Sicherheitsrisiko für die Opfer“

Verhinderung von Straftaten durch Datenspeicherung?

Viele Straftaten könnten nur mit vorhandenen Telekommunikationsdaten aufgeklärt werden und nach derzeitiger Rechtslage erhalte die Polizei keine Auskunft von Telekommunikationsanbietern, so Jäger laut WAZ, weiter sagte er:

„Dadurch wurden 56 Prozent der Straftaten gar nicht, 18 Prozent nur unvollständig und 25 Prozent nur wesentlich erschwert aufgeklärt. Sicherheitsinteressen und Datenschutz müssen gleichermaßen berücksichtigt werden.“

Das 2007 beschlossene deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung wurde vom Verfassungsgericht im März 2010 für verfassungswidrig und nichtig erklärt.

Auch EU hinkt noch hinterher

Auf der anderen Seite hat auch die EU noch nicht alle Aufgaben erfüllt: die seit März 2011 von Innenkommissarin Cecilia Malmström angekündigte Überarbeitung der EU-Richtlinie 2006/24 EG zur Vorratsdatenspeicherung steht noch immer aus. In dieser soll eindeutig geregelt werden, wer auf die Daten zugreifen darf, zu welchem Zweck und welche Verfahren dabei zu beachten seien.

Insofern bleibt zur Vorratsdatenspeicherung sogar noch mehr als eine Frage offen – und es bleibt abzuwarten, welche der beiden zuerst gelöst wird…

Informieren Sie sich über unsere praxisnahen Webinare
  • »Microsoft 365 sicher gestalten«
  • »Informationspflichten nach DSGVO«
  • »Auftragsverarbeitung in der Praxis«
  • »DSGVO-konformes Löschen«
  • »IT-Notfall Ransomware«
  • »Bewerber- und Beschäftigtendatenschutz«
Webinare entdecken
Mit dem Code „Webinar2024B“ erhalten Sie 10% Rabatt, gültig bis zum 30.06.2024.
Beitrag kommentieren
Fehler entdeckt oder Themenvorschlag? Kontaktieren Sie uns anonym hier.
Die von Ihnen verfassten Kommentare erscheinen nicht sofort, sondern erst nach Prüfung und Freigabe durch unseren Administrator. Bitte beachten Sie auch unsere Nutzungsbedingungen und unsere Datenschutzerklärung.