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Ungewollte Informationsweitergabe – der Feind hört mit…

Ungewollte Informationsweitergabe – der Feind hört mit…

Aus dem Leben eines Beraters: Zum Berufsbild eines Beraters gehört in nicht unerheblichem Umfang auch die Reisetätigkeit. Überwiegend werden hierfür die Verkehrsmittel der Deutschen Bahn AG genutzt und so wird man hier sehr oft unfreiwillig Zeuge von Gesprächen und Telefonaten bzw. kann sich nicht dagegen wehren E-Mails oder Dokumente mitzulesen.

Unfreiwillige Informationsweitergabe

Die Inhalte sind vielfältig, mal wird per Telefon eine Liste mit Firmen abtelefoniert und die entsprechenden Ansprechpartner aufgefordert an einer bestimmten, schwer zu findenden EU-weiten Ausschreibung teilzunehmen, mal werden Verträge oder Berichte von Wirtschaftsprüfer gelesen oder einfach nur das bevorstehenden Meeting mit dem Kollegen vorbereitet.

In jedem Fall erfährt der ungewollte Zuhörer immer einiges über das Unternehmen und die Geschäftspartner. In dem Telefonbeispiel konnte man nicht nur den Gesprächen lauschen, sondern auch noch einen Blick auf die unfangreiche Liste mit den Telefonkandidaten werfen.

Zugplatz ist kein Arbeitsplatz

Reisezeit ist in vielen Fällen Arbeitszeit, allerdings sollte man sich fragen, ob alles was im Büro gemacht werden kann auch an öffentlichen Plätzen gemacht werden sollte. Manches Telefonat muss sicherlich nicht in einen Zug durchgeführt werden und vermutlich hat die überwiegende Mehrheit der Gesprächspartner Verständnis dafür, wenn man erklärt, dass man im Augenblick nicht gerade die passende Umgebung für sensible Gesprächsinhalte hat und sich später meldet.

In seltenen Fällen sieht man eine Blickschutzfolie vor dem Monitor oder dass ein Notebook mittels Kensington Lock beim Gang zur Toilette oder ins Bordrestaurant gesichert wird.

Der Schaden

Ein verschwundenes Notebook ist für ein Unternehmen sicher kein großer Verlust. Die Daten auf der unverschlüsselten Festplatte schon eher. Von eventuellen Veröffentlichungspflichten nach dem Bundesdatenschutzgesetz (§ 42 a BDSG) und dem Imageschaden mal abgesehen.

Durch mitgehörte oder -gelesene Informationen kann einem Unternehmen ein nicht unerheblicher Nachteil erwachsen, wenn der Sitznachbar oder der Mitfahrer eine Reihe weiter hinten z.B. bei einem Mitbewerber arbeitet.

Informationsverlust vorbeugen

Die IT-Grundschutzkataloge des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bieten hier den Unternehmen und deren IT-Sicherheitsbeauftragten eine gute Möglichkeit durch die Anwendung von Bausteinen, z.B. Mobiler Arbeitsplatz und Notebook, Informationsverlusten vorzubeugen.

Den Datenschutz- bzw. IT-Sicherheitsbeauftragten kann man nur empfehlen, in ihren Schulungen auf die Problematik von mobilen Arbeitsplätzen hinzuweisen und die Mitarbeiter entsprechend zu sensibilisieren.

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  • „Reisezeit ist in vielen Fällen Arbeitszeit“ … Da ich im Außendienst tätig bin, ist das Laptop mein ständiger Arbeitspaltz. Überall. Sowohl im Zug als auch in der Wartelounge auf dem Flughafen. Vor fremden Blicken ist man da nicht geweiht. Und genau deswegen habe ich mir eine Blickschutz Folie gekauft. Gruß, Timo

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