Zum Inhalt springen Zur Navigation springen
Unister erneut am Pranger: Auch Datenschutzvorschriften werden allenfalls bedingt eingehalten

Unister erneut am Pranger: Auch Datenschutzvorschriften werden allenfalls bedingt eingehalten

Die Firma Unister, welche u.a. die Portale ab-in-den-urlaub.de und fluege.de betreibt, stellt sich anscheinenden nicht gerade als Musterbeispiel rechtlicher Unbescholtenheit dar. Bereits im Sommer wurden erhebliche Vorwürfe wegen vermeintlicher Abzocke laut, auch eine datenschutzrechtliche Überprüfung der Website unsererseits ergab damals eindeutigen Verbessungsbedarf.

Neue Vorwürfe

Zwischenzeitlich gibt es erneut Vorwürfe gegen Unister.

Im Laufe dieser Woche waren mehrer Geschäftsführer wegen des Vorwurfs illegaler Geschäfte und des Verdachts auf Steuerhinterziehung verhaftet worden.

Datenschutz allenfalls bedingt eingehalten

Wenige Tage nach unserem damaligen Artikel erfolgte ein Kontrollbesuch seitens des zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten bei Unister.

Nunmehr stellt sich heraus, dass einer der Geschäftsführer zugleich als betrieblicher Datenschutzbeauftragter fungierte. Dies ist jedoch unzulässig, da der Datenschutzbeauftragte zuverlässig sein muss (§ 4f BDSG), was nicht der Fall ist wenn Interessenkollisionen bestehen und sich der Datenschutzbeauftragte quasi selbst kontrollieren müsste. Letzteres ist bei Leitungsfunktionen im Unternehmen regelmäßig der Fall (z.B. Personalchef, IT-Leitung oder Abteilungsleiter Marketing).

Wie der mdr berichtet, soll Unister Anfang Dezember vor dem Verwaltungsgericht Leipzig ein Verfahren gegen den Sächsischen Datenschutzbeauftragten verloren haben, in welchem Unister zu einer Offenlegung seiner Datenverarbeitungsprozesse gezwungen wurde, weitere Klagen des Landesdatenschutzbeauftragten seien zudem anhängig. Unister sei dem Urteil bisher jedoch noch nicht gefolgt.

Fazit

Ein neuer Datenschutzbeauftragter muss in jedem Fall her, da der jetzige Datenschutzbeauftragte aufgrund seiner Geschäftsführertätigkeit zwischenzeitlich auf unabsehbarer Zeit unabkömmlich sein dürfte. Dieser sitzt derzeit nämlich, wie bereits oben dargestellt, aus besagten Gründen in U-Haft.

Bereits damals hatten wir gemutmaßt wie es wohl erst hinter den Kulissen aussehen mag, wenn ein Online-Unternehmen den Datenschutz schon auf der eigenen und nach außen sichtbaren Webpräsenz nicht ernst zu nehmen scheint. Damit lagen wir anscheinend nicht ganz falsch.

Schaut man sich die Bewertung von Unister als Arbeitgeber unter kununu.com an so bleibt nur zu hoffen, dass zumindest der Bereich Beschäftigtendatenschutz vom Unternehmen ernst genommen wird. Zwar wollen wir hier nicht der unter Juristen oft verbreiteten sog. Schweinehundtheorie folgen, aber es gilt natürlich wie immer auch die allgemeingültige Weißheit

Die Hoffung stirbt zuletzt

Jemand der hier in puncto Hoffnung bestimmt helfen kann ist der (neue) betriebliche Datenschutzbeauftragte.

Informieren Sie sich über unsere praxisnahen Webinare
  • »Microsoft 365 sicher gestalten«
  • »Informationspflichten nach DSGVO«
  • »Auftragsverarbeitung in der Praxis«
  • »DSGVO-konformes Löschen«
  • »IT-Notfall Ransomware«
  • »Bewerber- und Beschäftigtendatenschutz«
Webinare entdecken
Mit dem Code „Webinar2024B“ erhalten Sie 10% Rabatt, gültig bis zum 30.06.2024.
Beitrag kommentieren
Fehler entdeckt oder Themenvorschlag? Kontaktieren Sie uns anonym hier.
Die von Ihnen verfassten Kommentare erscheinen nicht sofort, sondern erst nach Prüfung und Freigabe durch unseren Administrator. Bitte beachten Sie auch unsere Nutzungsbedingungen und unsere Datenschutzerklärung.