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Urteil: Gmail bald unter Fernmeldegeheimnis?

Urteil: Gmail bald unter Fernmeldegeheimnis?

Der von Google betriebene E-Mail-Dienst Gmail ist ein Telekommunikationsdienst im Sinne des deutschen Telekommunikationsgesetzes (TKG). Dies hat das Verwaltungsgericht Köln in seinem Urteil vom 11.11.2015 entschieden, dessen Begründung nun veröffentlicht wurde. Danach müsste Google u.a. auch das Fernmeldegeheimnis beachten.

Gang des Rechtsstreites / Sachverhalt

Dem gerichtlichen Verfahren vorausgegangen waren Bescheide der Bundesnetzagentur vom Juli 2012 und Dezember 2014, mit denen Google unter Androhung eines Zwangsgeldes zur Anmeldung seines E-Mail-Dienstes in dem entsprechenden Verzeichnis der Bundesnetzagentur nach § 6 TKG aufgefordert wurde.

Dieser Aufforderung kam Google nicht nach. Das Unternehmen war der Ansicht, es kontrolliere bei E-Mails nicht die technische Signalübertragung über das offene Internet und übernehme dafür auch keine Verantwortung. Da dies aber eine zwingende Voraussetzung für den Betrieb eines Telekommunikationsdienstes sei, klagte das Unternehmen gegen die Bescheide.

Begründung des Gerichts

Das Gericht folgte dieser Auffassung nicht und ordnete Gmail als Telekommunikationsdienst ein. Dem stehe nicht entgegen, dass die raumübergreifende Signalübertragung über das offene Internet erfolge und nicht von Google sondern durch Internet-Provider erbracht bzw. bereitgestellt werde. So führt das Gericht aus:

„Denn diese Signalübertragung ist der Klägerin zuzurechnen, so dass sie auch als „Anbieterin“ bzw. „Erbringerin“ des gesamten Kommunikationsvorgangs im Sinne des § 6 TKG anzusehen ist. Auf die zivilrechtliche Verantwortlichkeit für die Signalübertragung kommt es dabei nicht an.“

Die Zurechnung erfolge, da Google sich die Signalübertragung eines Dritten faktisch für seine Zwecke, das Anbieten eines E-Mail-Dienstes, zu Eigen mache.

Auswirkungen

Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff begrüßte das Urteil ausdrücklich.

„Erneut hat ein Gericht ein klares Zeichen gesetzt, welch wichtige Rolle die Gewährleistung von Datenschutz durch die zuständigen Aufsichtsbehörden spielt. Gerade in der von technischer Innovation stark geprägten TK-Branche findet ein stetiger Wandel der Kommunikation statt, der nicht zu Lasten der Kunden vollzogen werden darf. Insofern hat das VG Köln mit der Klarstellung, dass ein von Google in Deutschland angebotener E-Maildienst der deutschen Datenschutzaufsicht unterstellt sein muss, ein eindeutiges Signal gesendet.“

Es ist jedoch zu erwarten, dass Google Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen wird. Sollte es nämlich rechtskräftig werden, wären die tatsächlichen Auswirkungen erheblich. Google müsste in Bezug auf Gmail etwa die Anforderungen des TKG erfüllen. Darauf hat bereits das Verwaltungsgericht Köln in einer Pressemitteilung aufmerksam gemacht.

„Aus der Einordnung von „Gmail“ als Telekommunikationsdienst könnten ggf. weitere Rechte und Pflichten nach dem Telekommunikationsgesetz entstehen, z.B. im Hinblick auf Anforderungen des Datenschutzes oder der öffentlichen Sicherheit.“

Beachtung des Fernmeldegeheimnisses

Datenschutzrechtlich muss besonderes Augenmerkt auf das Fernmeldegeheimnis nach § 88 TKG gelegt werden. Derzeit sichert sich Google im Rahmen der AGB und Datenschutzbestimmungen das Recht zu, die Inhalte der mit Gmail versendeten E-Mails automatisiert zu scannen und zu Werbezwecken auszuwerten.

„Unsere automatisierten Systeme analysieren Ihre Inhalte (einschließlich E-Mails), um Ihnen für Sie relevante Produktfunktionen wie personalisierte Suchergebnisse, personalisierte Werbung sowie Spam- und Malwareerkennung bereitzustellen.“

Unterliegt ein Anbieter dem Fernmeldegeheimnis wäre dies unzulässig und stellt ggf. einen Straftatbestand nach § 206 StGB dar. Unter Umständen betreffen die Auswirkungen des Urteils in weiterer Konsequenz außerdem nicht nur Gmail, sondern auch E-Mail-Dienste anderer Anbieter oder Kurznachrichtendienste, wie WhatsApp und Co. Diese dürften insoweit nicht anders zu bewerten sein.

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  • Seit vielen Jahren benutzen wir ausschließlich Googlemail respektive Gmail uns waren immer sehr zufrieden mit dem E-Mail Service von Google. Es wäre ausserordentlich schade, wenn das Urteil rechtskräftig werden würde – wir leben angeblich in einem „freien“ Land. Der Staat will seine Bürger nach und nach entmündigen. Google muss einen neuen Weg finden um seinen Nutzern weiterhin den sehr guten Service im E-Mail-Verkehr zu gewährleisten.

  • Würden dadurch Kosten für den Gmail-Dienst entstehen, sollte die Nazisau, die das als Vorteil für die Kunden auslegt, zur Kasse gebeten werden.

  • Preis ist kein Argument: Es gibt Dutzende kostenloser Dienste, welche sich offenbar an bestehende Regeln und Gesetze halten, auch aus Deutschland, z.B. mail.de. Nur weil die Werbefirma Google Dienste anbietet, die Daten zur Vermarktung über Gratisprodukte wie Gmail sammelt, heißt das nicht, dass man sich mit „Gratis“ Rechtswidrigkeit erkaufen kann. Und die Pflicht des Staates, auf Einhaltung von Gesetzen zu achten, als Entmündigung zu bezeichnen halte ich für kindisch und nicht durchdacht. Denkt man etwa auch so, wenn der Nachbar die Post aus dem Briefkasten nimmt, liest und einem vor die Tür legt? Soll dann der Staat als Konzept für die Erhaltung eines Gemeinschaftslebens nicht regulieren mittels Gesetz?

  • Hat jemand Infos darüber, ob Google Berufung gegen diese Entscheidung eingelegt hat? Leider hört man hierzu gar nichts mehr…

    und @ Helmut und Karl-Heinz: Wenn Sie nichts dagegen haben, dass der Inhalt Ihrer Kommunikation ausgewertet wird, dann geht es sicher einigen anderen auch so. Warum bietet Google diesen Service dann nicht als freiwilliges „opt-in“ an?
    Das würde allerdings auch nichts daran ändern, dass die Emails gescannt werden, bei denen Sie Empfänger sind – aber es wäre immerhin offen kommuniziert.

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