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US-EU Grundsatzabkommen über Datenaustausch steht

US-EU Grundsatzabkommen über Datenaustausch steht

… und kommt nicht von der Stelle. Reuters berichtete gestern unter Berufung auf gut informierte Kreise, dass das Abkommen über die Weitergabe personenbezogener Daten an US-Behörden unterschriftsreif ist. Doch dem EU-Parlament wird es vorerst nicht zur Verabschiedung vorgelegt.

Verhandlungen über das Grundsatzabkommen wurden immer wieder unterbrochen

Während der über vierjährigen Verhandlungen sah es immer wieder danach aus, dass das Abkommen scheitert.

Aufgenommen wurden die Verhandlungen, als das EU-Parlament im Februar 2010 eine Übergangsvereinbarung zur Weitergabe von Bankdaten in die USA mit überwältigender Mehrheit ablehnte. In der Folge konnten US-Behörden nicht EU-weit auf Überweisungsinformationen des Finanznetzwerks Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication (SWIFT) zugreifen.

Die Parlamentarier forderten, dass Datenschutzstandards eingehalten werden müssen, wenn Bankdaten, aber auch Fluggastdaten, an US-Behörden übermittelt werden. Die EU Kommission erhielt ein Mandat, über ein Rahmenabkommen zu verhandeln, das diese Standards gewährleisten sollte.

Das Swift-Abkommen wurde im Juli 2010 doch noch verabschiedet, im März 2012 dann auch das Abkommen zum Austausch von Fluggastdaten (Passenger Name Record/PNR). Als dann noch die Präsidentschaftswahlen in den USA hinzukamen, befürchtete der Berichterstatter des EU-Parlaments für das Rahmenabkommen, Jan Philipp Albrecht, die USA hätten nun keinerlei Anreiz mehr, es abzuschließen.

Datenschutzstandards

Nach weiteren drei Jahren scheint nun (fast) der Durchbruch gelungen. Obwohl noch keine Einzelheiten bekannt sind, sollen in dem Grundsatzabkommen folgende Regeln für die Weitergabe personenbezogener Daten an US-Behörden gelten:

  • EU-Bürger müssen Ihr Recht auf Datenschutz und Privatsphäre vor Gerichten in den USA durchsetzen können. (In der EU haben US-Bürger diese Möglichkeit.) Dazu gehört auch das Recht, persönliche Daten einzusehen, wenn sie gesammelt wurden, und das Recht, sie zu korrigieren oder löschen zu lassen.
  • Eindeutige Zweckbindung der Daten, insbesondere Terrorismusbekämpfung
  • Verbindliche Löschfristen für die Daten

Und nun der Haken: Judicial Redress Act

In den USA muss eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, die EU-Bürgern Rechtsmittel an die Hand gibt, um Ihre Rechte auf Datenschutz und Privatspäre durchsetzen zu können. Im März dieses Jahres brachte der Abgeordnete Sensenbrenner den Judicial Redress Act, der genau diesem Zweck dient, in den Kongress ein, im Juni erfolgte ein entsprechender Schritt im Senat.

Doch sieht es derzeit nicht danach aus, dass das Gesetz in den USA verabschiedet wird. Das Magazin Politico hat von einer Quelle aus dem Kreis der EU-Verhandlungsführer erfahren, dass das Grundsatzabkommen nicht dem EU-Parlament zur Abstimmung vorgelegt wird, bevor das US-Gesetz in trockenen Tüchern ist. Solange bleibt das Abkommen, wie es die Quelle ausdrückt,

an agreed text on ice.

Update 09.09.2015:

EU-Justizkommissarin Věra Jourová hat gestern den Abschluss der Verhandlungen zwischen EU und den USA in einer Pressemitteilung offiziell bestätigt. Demnach haben die Chef-Unterhändler den Vertragstext parafiert. Das Abkommen ist also noch nicht einmal unterschrieben (ratifiziert), geschweige denn vom Europäischen Parlament bestätigt worden. Erstaunlicherweise verkünden alle seriösen Zeitungen und Nachrichtenportale die wie FAZ oder tageschau.de schon jetzt, dass EU-Bürger ein Klagerecht erhalten. Das Handelsblatt und die Zeit erwähnen immerhin, dass das Abkommen noch eine Hürde nehmen muss, nämlich die Zustimmung des US-Kongresses. Wer die Pressemitteilung der Jusitizkommissarin vollständig gelesen hat, kann den folgenden Satz nicht übersehen haben: „I now look forward to the swift adoption of the Judicial Redress Bill by the US Congress, which would enable us to finally sign and conclude the Umbrella Agreement.”

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