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USA erhält Zugriff auf österreichische Polizeidatenbanken

USA erhält Zugriff auf österreichische Polizeidatenbanken

Laut „Die Presse“ räumt Österreich den US-amerikanischen Sicherheitsbehörden zukünftig Zugriff auf österreichische Polizeicomputer ein.

Hintergrund ist das „Preventing and Combating Serious Crime“ (PCSC) Programm der USA, das als Reaktion auf die Terroranschläge vom 11. September 2001 ins Leben gerufen wurde. Die USA sollen demnach von Ländern aus dem „Visa Waiver Programm“ (VWP) Zugriff auf DNA- und Fingerabdruck-Datenbanken erhalten. Stimmen die online verglichenen Spuren aus den USA mit den im jeweiligen Land gespeicherten Daten überein, wird die Identität des Verdächtigen offengelegt.

Diverse EU-Länder lehnen diese Forderungen der USA als inakzeptabel ab, da relevante Punkte zum Datenschutz noch nicht abschließend geklärt seien. So garantiert die USA beispielsweise kein gesichertes Verfahren zur Durchsetzung von Löschungsansprüchen in Bezug auf die übertragenen Daten, wenn ein Verdacht ausgeräumt ist. Österreich hat dem massiven Druck der USA dennoch nachgegeben, da die USA -so wird berichtet- mit der Wiedereinführung der Visapflicht für Österreicher gedroht hatten.

Die übrigen europäischen Staaten sollten sich dem Druck der USA nicht beugen und geschlossen eine eindeutige Position beziehen. Denn nur so kann die USA zum Umdenken und zur Etablierung eines den betroffenen Daten angemessenen Datenschutzniveaus bewegt werden. Aktuell ist jedenfalls nicht damit zu rechnen, dass einmal übertragene Daten irgendwann wieder gelöscht werden…

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  • Guten Morgen,
    ich bin bei der Recherche für meine Seminararbeit zum Thema Datenschutz und Verbrechensbekämpfung auf ihrer Seite gelandet.
    In einem Punkt soll dabei auf Datenschutz bei der Einreise in die USA eingegangen werden.
    Um als Deutscher in den USA ohne Visum einreisen zu können, muss man sich ja per elektronischem Reisegenehmigungssystem ESTA registrieren. In dem Haftungsausschluss wird angekündigt:
    „Das elektronische Reisegenehmigungssystem nimmt einen Abgleich der Daten mit den relevanten Datenbanken der Strafverfolgungsbehörden vor.“

    Da ich bisher weder in Büchern, noch im Internet herausfinden konnte, auf welche Datenbanken genau zugegriffen werden kann (Amtliches Führungszeugnis, erweitertes Führungszeugnis, Bundeszentralregister, weitere?),wollte ich fragen, ob sie näheres dazu wissen.
    Vielen Dank für ihre Antwort,
    studens

  • Im Rahmen des EU-weiten Fluggastdatenabkommens werden Daten wie Name, Kreditkarten- und Telefonnummer und Anzahl der Gepäckstücke übermittelt. http://www.spiegel.de/reise/aktuell/fluggastdaten-eu-und-usa-schliessen-abkommen-a-828496.html

    Der Blog Artikel bezieht sich gleichwohl auf das in Österreich sehr umstrittene „Finger-Print“ Abkommen, nach welchem zur Bekämpfung von Kapitalverbrechen etwa Fingerabdrücke u.ä. mit FBI Datenbanken abgeglichen werden sollen. Die Umsetzung dieses Abkommens wird jedoch frühestens 2013 erfolgen. Das deutsche Äquivalent dazu nennt sich „Abkommen über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität“. Sehr gute Informationen zu den übermittelten Daten mit Verweisen auf die Texte des Abkommens finden Sie hier.

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