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USA verweigern Merkel Auskunft über NSA Spionage

USA verweigern Merkel Auskunft über NSA Spionage

Die parlamentarische Aufarbeitung des NSA Skandals wird sehr zäh werden. Noch immer gibt es keine Reaktion auf schriftliche Anfragen der Bundesregierung seitens der USA.

Auf Anfrage von Linksfraktionsvize Jan Korte musste die Bunderegierung eingestehen, dass die US-Amerikaner bis heute auf keine ihrer drei schriftlichen Anfragen zur NSA-Spähaffäre aus dem Jahr 2013 reagiert haben: „Auf keines dieser Schreiben liegt bisher eine Antwort vor“, teilte die Regierung nun mit.

Innenpolitische Alibiaktionen der Bundesregierung

Korte warf der Regierung nun Untätigkeit in der Affäre vor und kritisiert: „Bis auf wenige Ausnahmen rhetorischer Natur gab es doch überhaupt keinen Druck auf die US-Regierung, mit der Bundesrepublik oder der EU zu kooperieren.“ Man habe jenseits des Atlantiks wahrscheinlich mitbekommen, dass die Fragenkataloge und die Verhandlungen über ein Antispionageabkommen „eher innenpolitische Alibiaktionen der Bundesregierung waren, als ernsthafte Aufklärungsbemühungen“, erklärt Korte. „Ich sehe bei der Bundesregierung noch immer keinen Willen zur Aufklärung.“

Heute muss man sagen: Vor allem weniger!

Doch kann diese merkelsche Untätigkeit nicht wirklich überraschen.

Denn die Kanzlerin sagte zwar in ihrer Rede im Bundestag zur NSA Überwachung, dass es nicht richtig sein könne, dass Deutschland von Partnern wie den USA oder Großbritannien ausgespäht werde. Zu möglichen Gegenmaßnahmen gegen die Überwachung deutscher Bürger und seiner souveränen Regierung erklärte sie aber schon damals:

„Trotzhaltungen haben im Übrigen noch nie zum Erfolg geführt. Ich führe, aber das mit allem Nachdruck, diese Gespräche (mit den USA und GB) mit der Kraft unserer Argumente – nicht mehr und nicht weniger!“

Nun kann man natürlich einwenden, dass ein Geheimdienst nicht geheim wäre, wenn er jedem Linksfraktionsvize auf Zuruf Art und Umfang seiner Tätigkeit erläutern würde.

Allerdings darf man die Untätigkeit gegenüber den USA und GB seitens Merkel doch schon für einen Skandal halten. Jeder betroffene Bürger mag entscheiden, ob Merkel damit ihrem Eid nach Art. 56, Art. 64 Abs. 2 Grundgesetz nachkommt:

„Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde…“

Uns selbst aus der Union wird die Kritik lauter: „Die Amerikaner müssen unsere Fragen endlich beantworten“, sagt etwa Stephan Mayer (CSU), der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag. „Unter Freunden kann es nicht die Haltung sein, dass man die Sorgen des anderen nicht ernst nimmt.“

Lasst Exit Snowden?

Stellt sich die Frage, was der NSA Untersuchungsausschuss nun eigentlich untersuchen soll?

Korte befürchtet wohl nicht zu Unrecht, dass unter den Voraussetzungen der Untersuchungsausschuss „lediglich ein Feigenblatt ohne Wirkung und sein Auftrag, zu mehr Sicherheit für Grund- und Bürgerrechte zu kommen, ad absurdum geführt“ werde.

Und schon werden Stimmen lauter, die einen Aufenthaltstitel für Edward Snowden in Deutschland fordern. Denn unabhängig von dem, was dieser vor einem Ausschuss aussagen könnte, wäre das jedenfalls ein Zeichen der Souveränität gegen die Verweigerungshaltung der überwachenden Staaten.

Dass die Voraussetzungen des § 22 Aufenthaltsgesetz vorliegen, war noch nie so deutlich wie jetzt:

„Einem Ausländer kann für die Aufnahme aus dem Ausland aus völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Eine Aufenthaltserlaubnis ist zu erteilen, wenn das Bundesministerium des Innern oder die von ihm bestimmte Stelle zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland die Aufnahme erklärt hat.“

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