Die Diskussionen um staatliche Datenzugriffe reißen auch im Hinblick auf die deutsche Gesetzgebung nicht ab.
Hierin reiht sich die jüngste Meldung ein, dass zwei Mitglieder der Piratenpartei beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen das Gesetz zur Bestandsdatenauskunft Verfassungsbeschwerde eingereicht haben. Das Gesetz zur Bestandsdatenauskunft ist gestern in Kraft getreten.
Verfassungsbeschwerde
Das Gesetz zur Bestandsdatenauskunft (Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft) regelt, unter welchen Bedingungen Telefonanbieter in Deutschland Daten an Polizei, Ermittlungsbehörden und deutsche Nachrichtendienste weitergeben werden müssen.
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich im Kern gegen die Neuregelung des § 113 TKG und die weitreichenden Auskunftsermächtigungen für das Bundeskriminalamt, den Bundesnachrichtendienst und weitere Bundesbehörden, Daten über Telefon- Email- und sonstige Verträge zur Nutzung von Onlinediensten bei Ihren Vertragspartnern abrufen zu können, sogar Passwörter, PIN und PUK.
Kritik der Piraten
Einer der Beschwerdeführer ist der schleswig-holsteinische Landtagsabgeordnete Patrick Breyer, der bereits erfolgreich gegen die Vorgängerregelung nach Karlsruhe gezogen war.
Die Geheimdienste dürfen fast grenzenlos auf diese Daten zugreifen, sie benötigen nicht mal einen konkreten Verdacht.
kritisierte die politische Geschäftsführerin der Piratenpartei und zweite Beschwerdeführerin, Katharina Nocun.
Den Hauptbeschwerdeführern kann man sich noch bis Ende Juli im Rahmen einer Sammelklage anschließen. Über 4000 Bürger sollen das bereits getan haben.