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Verwaltungsanordnung gegen Google – Mehr Datenkontrolle durch Nutzer

Verwaltungsanordnung gegen Google – Mehr Datenkontrolle durch Nutzer

Vergangene Woche hat der Hamburgische Beauftrage für Datenschutz und Informationsfreiheit Johannes Caspar gegenüber der Google Inc. eine Verwaltungsanordnung zur Beseitigung von Verstößen gegen das Telemediengesetz und das Bundesdatenschutzgesetz erlassen.

Gefahr der Profilbildung

Google stellt eine inzwischen schon fast unüberschaubare Anzahl an größtenteils kostenlosen Diensten für den Nutzer bereit. Bezahlt wird mit den Daten, womit Google letztlich sein Geld verdient. Google erhält dadurch umfangreiche Informationen über die Nutzungsgewohnheiten seiner Nutzer. Werden die verschiedenen Inhalts- und Nutzungsdaten von Google+, Gmail, Google Maps, Youtube, Docs & Co. kombiniert, ergibt sich ein äußerst klares Bild über den Nutzer.

Gefahren sieht Herr Caspar insbesondere in den folgenden Punkten:

  • Erstellung detaillierter Bewegungsmuster durch Standortdaten,
  • Rückschlussmöglichkeiten auf spezifische Interessen und Vorlieben durch Auswertung der Nutzung der Google-Suchmaschine,
  • Ermittlung des sozialen und des finanziellen Status, des Aufenthaltsorts und vieler weiterer Gewohnheiten des Nutzers durch Analyse der Daten,
  • Ableitung von Freundschaftsbeziehungen, der sexuelle Orientierung sowie des Beziehungsstatus

Für eine solche umfangreiche Profilbildung existiert jedoch keine deutsche und auch keine europäische Rechtsgrundlage. Daher ist grundsätzlich eine wirksame, das heißt ausdrückliche und informierte Einwilligung des Nutzers erforderlich. Sollte die Zusammenführung dennoch gesetzlich vorgesehen sein, muss dem Nutzer die Möglichkeit des Widerspruchs gegeben werden.

Verwaltungsanordnung

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit prüfte die Google-Privatsphärebestimmungen im Rahmen einer europäischen Task Force als Vertreter Deutschlands. Zuvor gab es konkrete Abstimmungen zum gemeinsamen Vorgehen mit Vertretern sechs weiterer EU-Mitgliedstaaten. Damit soll eine „einheitliche europäische Sichtweise“ gewährleistet werden.

Die Durchsetzung der Datenschutzrechte erfolgt dabei jedoch nach dem jeweiligen nationalen Recht. Aus diesem Grund hat der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) eine Verwaltungsanordnung erlassen.

Der Pressemitteilung des HmbBfDI nach wird Google verpflichtet,

Daten, die bei der Nutzung unterschiedlicher Google-Dienste anfallen, nur unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben zu erheben und zu kombinieren. Nach Auffassung der Datenschutzbehörde greift die bisherige Praxis der Erstellung von Nutzerprofilen weit über das zulässige Maß hinaus in die Privatsphäre der Google-Nutzer ein. Google wird verpflichtet, technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, die sicherstellen, dass deren Nutzer künftig selbst über die Verwendung der eigenen Daten zur Profilerstellung entscheiden können.

Fazit

Nach Thilo Weichert (derzeitiger Datenschutzbeauftragter des Landes Schleswig-Holstein) schickt sich nun auch der Datenschutzbeauftragte Hamburgs an, es mit einem der Goliats des Internets aufzunehmen. Wir sind gespannt, welche rechtlichen Argumentationen Google hier vorbringen wird und ob auch hier die Gerichte eine so wichtige Rolle wie im Kampf gegen Facebook spielen werden.

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