Zum Inhalt springen Zur Navigation springen
Verwirrung beim deutsch-französischen Aktionsplan gegen Verschlüsselung

Verwirrung beim deutsch-französischen Aktionsplan gegen Verschlüsselung

In den letzten Wochen wird wieder vermehrt über die Erhebung und Auswertung personenbezogener Daten zur Terrorismusbekämpfung berichtet. Anstoß der Debatte war die Ankündigung von Innenmister Thomas de Maizière, Überwachungsmaßnahmen zur Erhöhung der nationalen Sicherheit auf die Erfassung von biometrischen Daten zu erstrecken und die Vorratsdatenspeicherung auszuweiten. Im Mittelpunkt der Debatte steht der Einsatz von Gesichtserkennungssoftware und seit dem gestrigen Tage auch die Forderung nach der Entschlüsselung von Textnachrichten.

Verschlüsselte Kommunikation als Ermittlungshemmnis

Seit April dieses Jahres verschlüsselt WhatsApp die Kommunikation seiner Nutzer Ende-zu-Ende. Auch andere Chatanbieter wie Telegram und Signal bieten die Möglichkeit, ihre Nachrichten zu verschlüsseln. Eine Ende-zu Ende Verschlüsselung bedeutet, dass nicht einmal mehr der Anbieter auf die Nachrichten zugreifen kann. Um nicht in das Visier der Strafverfolgungsbehörden zu gelangen, machen sich diese Verschlüsselungstechnik auch Terroristen zu Nutze. Um dennoch die Möglichkeit zu haben, Kommunikation in Rahmen von Ermittlungen abzufangen, sprechen sich Politiker schon länger für die Möglichkeit der Entschlüsselung von Nachrichten aus.

Neue gesetzliche Regelung zur Entschlüsselung geplant?

Gestern haben Thomas de Maizière und der französische Innenminister Bernard Cazeneuve gemeinsam Maßnahmen zusammengetragen, die zu einer gesteigerten Sicherheit in Europa beitragen sollen. Das dazu verfasste Papier „Ein Beitrag zur Erhöhung der inneren Sicherheit“ fordert auch, dass Anbieter von Kommunikationsdiensten bei terroristischen Ermittlungen vermehrt in die Pflicht genommen werden.

„Verschlüsselte Kommunikation zwischen Terroristen stellt eine Herausforderung für die Ermittlungsarbeit dar. Es müssen Lösungen gefunden werden, die effektive Ermittlungen mit Blick auf verschlüsselte Daten im Zusammenhang mit terroristischen Aktionen ermöglichen und zugleich der Notwendigkeit des Schutzes digitaler Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger durch Gewährleistung der Erhältlichkeit starker Kryptographie-Systeme sowie dem Grundsatz der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit, den Grundrechten und dem Rechtsstaat Rechnung tragen.“

Die EU-Kommission wird aufgefordert, einen Gesetzesentwurf zu prüfen, indem Kommunikationsanbieter gezwungen werden können, illegale Inhalte zu entfernen oder Nachrichten zu entschlüsseln.

Einmal hin, einmal her

Dazu, wie dies in der Praxis tatsächlich umgesetzt werden soll, gibt das Papier keine nähere Auskunft. Jedoch unterscheiden sich die geplanten Lösungen Deutschlands und Frankreichs in wesentlichen Punkten. Der französische Innenminister Bernard Cazeneuve forderte gestern sowohl in seiner Rede, als auch in einer offiziellen Darstellung des Ministeriums eine Entschlüsselung der Daten durch die Anbieter. Von dieser konkreten Maßnahme ist in dem Papier aber nicht die Rede. Dies sorgte zunächst für die Vermutung, dass auch Deutschland ein solches Vorgehen befürworte. Der Sprecher des deutschen Innenministers musste sich deshalb heute vor der Presse rechtfertigen:

„Wir treten geradezu für gute Verschlüsselung, schwer zu durchbrechende Verschlüsselung ein, um die Datensicherheit der Bürger zu gewährleisten. Wir wollen, um es ganz deutlich zu sagen, auch keine Backdoors, wir wollen keine Schlüsselhinterlegung.“

golem.de berichtet, dass die Bundesregierung weiter an den Eckpunkten der deutschen Kryptopolitik von 1999 festhalte. Daher kämen Hintertüren in Verschlüsselungssystemen nicht infrage. Man sei auf der Suche nach anderen Wegen der Überwachung, wie z.B. die Quellen-Telekommunikationsüberwachung durch den Bundestrojaner.

Forderung nach Entschlüsselung nicht neu

Die Forderung nach einer Entschlüsselung von Nachrichten ist nicht neu. Mit dem Problem sehen sich Ermittlungsbehörden schon länger konfrontiert. Daher wurde bereits in Juni angekündigt, eine Behörde für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (Zitis) einzurichten. Die Behörde soll der Polizei helfen, verschlüsselte Nachrichten zu dechiffrieren.

Was die Verschlüsselung für den Datenschutz leistet

Nachrichten, die ohne Verschlüsselungstechniken über das Internet verschickt werden, sind vergleichbar mit einer Postkarte – theoretisch hat jeder die Möglichkeit, sie zu lesen. Um dies zu verhindern, können verschiedenen Methoden zur Verschlüsselung herangezogen werden. Dadurch wird gewährleistet, dass Daten sicher im Netz ausgetauscht werden können. Das ist wichtig, um die private Kommunikation zu schützen. Aber auch Unternehmen könnten ohne Verschlüsselung kaum effektiv arbeiten. Sensible Informationen, wie Geschäftsgeheimnisse oder Gesundheitsdaten sollten ohne Verschlüsselung im Netz niemals ausgetauscht werden.

Vor diesem Hintergrund ist fraglich, ob eine gesetzliche Regelung zur Entschlüsselung in Hinblick auf die Terrorismusbekämpfung tatsächlich zielführend ist. Kritiker heben besonders hervor, dass Terroristen ihre eigenen Kommunikationskanäle schaffen und verschlüsseln können. Dies könne auch nicht durch eine Verpflichtung zur Entschlüsselung bekämpft werden.

Hinzu kommt, dass eine mögliche Backdoor die gesamte Verschlüsselung unsicher macht, weil auch Kriminelle diese Hintertür finden und ausnutzen werden.

Einen weiterführenden Beitrag zum Thema Verschlüsselung und Anti-Terror-Kampf aus der französischen Zeitung Le Monde hat heise online in einer deutschen Übersetzung zur Verfügung gestellt.

Informieren Sie sich über unsere praxisnahen Webinare
  • »Microsoft 365 sicher gestalten«
  • »Informationspflichten nach DSGVO«
  • »Auftragsverarbeitung in der Praxis«
  • »DSGVO-konformes Löschen«
  • »IT-Notfall Ransomware«
  • »Bewerber- und Beschäftigtendatenschutz«
Webinare entdecken
Mit dem Code „Webinar2024B“ erhalten Sie 10% Rabatt, gültig bis zum 30.06.2024.
Beitrag kommentieren
Fehler entdeckt oder Themenvorschlag? Kontaktieren Sie uns anonym hier.
  • es ist mehr als zweifelhaft, ob totale überwachung hier zielführend ist. dass man z.b. mit threema kommunizieren und sicher sein kann, dass die inhalte nicht von dritten mitgelesen werden, halte ich für eine errungenschaft. und selbst wenn einige delikte verhindert werden könnten (was unwahrscheinlich bzw. bisher nicht eingetreten ist), wäre die preisgabe der privatsphäre der gesamten bevölkerung ein ziemlich hoher preis dafür. das ist das kind mit dem bade ausgeschüttet.

Die von Ihnen verfassten Kommentare erscheinen nicht sofort, sondern erst nach Prüfung und Freigabe durch unseren Administrator. Bitte beachten Sie auch unsere Nutzungsbedingungen und unsere Datenschutzerklärung.