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Videoüberwachung an Schulen – Schutz oder Beeinträchtigung der Schüler?

Videoüberwachung an Schulen – Schutz oder Beeinträchtigung der Schüler?

Gewalt, Vandalismus und Missbrauch sind Themen, die auch vor Schulen keinen Halt machen. Eine Möglichkeit diesen Problemen entgegenzutreten, sehen Schulen und Schulträger in der Einführung von Videoüberwachung. So überwachten in 2011 bereits 49 Schulen allein in Hamburg ihre Schulen mit Kameras.

Abschreckende Wirkung

Viele dieser Schulen vermelden die erfolgreiche abschreckende Wirkung der Videoüberwachung und belegen dies durch sinkende Zahlen von Zwischenfällen. Warum gibt es dann keine Videoüberwachung an allen Schulen?

Ich sehe was, was du nicht siehst

Durch die installierten Kameras besteht die Möglichkeit, alle Schüler, Lehrer und sonstiges Personal an Schulen zu beobachten. Im Blickfeld der Kamera wird jeder Schritt erfasst, denn durch die Videoüberwachung können nicht automatisch nur „Verdächtige“ aufgenommen werden.

Massiver Eingriff in Grundrechte

Schüler und Lehrer können den Kameras nicht ausweichen. Eine Videoüberwachung stellt aber einen massiven Eingriff in die Grundrechte des Betroffenen dar. Der Betroffene hat keine Kontrolle darüber, wem gegenüber seine personenbezogenen Daten preisgegeben werden und wie diese verwendet werden. Auch das Recht am eigenen Bild wird durch Videoaufnahmen beeinträchtigt.

Beeinträchtigung der Entwicklung

Gerade bei Schülern ist zu berücksichtigen, dass sie sich noch in der Entwicklungsphase befinden. Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen stellte fest, dass sich eine Videoüberwachung

„grundsätzlich nicht mit dem Auftrag der Schulen, die Entwicklung der Schüler zu selbstbestimmten mündigen Persönlichkeiten zu fördern,“

vereinbaren lässt. Es besteht die Gefahr, dass die Entwicklung der Schüler nachhaltig durch die Angst vor Überwachung beeinträchtigt wird.

Keine Überwachung während der Schulzeit

Von einer Überwachung während der Schulzeiten in den Klassenräumen, auf den Gängen oder auf dem Schulhof sollte daher grundsätzlich abgesehen werden. Eine Aufnahme außerhalb der Schulzeiten könnte unter Umständen gerechtfertigt sein.

Problematisch sind allerdings auch installierte und abgeschaltete Videokameras. So kann auch durch Videokameraattrappen die Angst der Betroffenen vor einer möglichen Überwachung diese in ihren Verhalten einschränken. Vor Installation einer Videoüberwachungsanlage ist daher genau zu prüfen, ob ausnahmsweise eine Videoüberwachung erlaubt ist.

Zutrittskontrolle durch Videogegensprechanlage

Eine datenschutzrechtlich weniger bedenklich Alternative stellt die Zutrittskontrolle durch Videogegensprechanlage dar. Deren Einführung an Berliner Schulen beschlossen wurde. Zukünftig sollen die Eingangstüren der Schulen generell verschlossen werden. Eintritt während der Unterrichtszeit sollen nur Personen bekommen,  die zuvor geklingelt haben. Die Schulsekretärinnen sollen dann per Videobildschirm entscheiden, ob Einlass gewährt wird oder nicht.

Kasernierung der Schüler

Der Nutzen einer Videosprechanlage verglichen mit Kosten und Aufwand ist sehr fraglich. Solche Anlagen sind nicht günstig. In Berlin werden die Kosten auf 800.000 € geschätzt. Darüber hinaus muss für die Bedienung der Anlage Arbeitszeit eingeplant werden. Eventuell muss sogar eine neue Stelle hierfür geschaffen werden.

Neben diesen finanziellen Aspekten ist aber auch die Praktikabilität fraglich. Die meisten Schulen sind nicht über einen zentralen Eingang zu betreten. Es gibt zahlreiche Eingangstüren. Teilweise erstrecken sich Schulen über mehrere getrennte Gebäuden. Wie sollen alle Eingänge überwacht werden? Eine Lösung wäre ein hoher Zaun um die Schulen und eine zentrale Pforte. Die Frage ist jedoch, ob man eine Kasernierung der Schüler will. Sicherheit würde dies vor Einflüssen von Außen bringen, aber Probleme wie Mobbing, Gewalt und Vandalismus sind in den meisten Fällen in den Schulen hausgemacht.

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  • Unsere Gesellschaft ist kaputt und degeneriert. Der Rost hat angesetzt.

    Es werden nur noch Symptome bekämpft. Vor den Ursachen wurde schon längst kapituliert.

    Gewalt, Mobbing, Vandalismus? Sozialer Frieden und eine gerechte Gesellschaft als Lösung der Probleme? Geld für Lehrer, Bücher, Gebäude, Mttagessen?

    Nein. Wir brauchen Kameras. Teure Kameras. Immer mehr. Überall. Damit wir uns wieder sicher fühlen können. Jeder ist verdächtig. Jeder kann ein Küchenmesser in der Tasche haben. Jeder kann ausrasten. Kameras. Mehr Kameras. Immer. Überall.

    • Ich gebe Ihnen da absolut Recht!
      In was für einer, von Angst dominierten und beherrschten, Welt leben wir eigentlich wenn Schulen, Orte der Bildung, Überwacht werden müssen.
      Und das Geld von dem das alles Finanziert wird zahlt wer??
      Natürlich wir Steuerzahler.
      Empört bin ich sonst nichts.

    • Wir brauchen keine Kameras. Habt ihr mal darüber nachgedacht was das kostet. Wer soll das bezahlen? Außerdem ist höchstens jeder 100ste ein Gewalttäter. Kennt ihr jemanden der Opfer einer Straftat wurde? Persönlich? Oder jemanden der Jemand kennt der Opfer war? Ich nicht und wie wahrscheinlich ist es das genau du Opfer wirst?

      • Auch das ist bereits zu viel Kinder sollten nicht in kriminelle Taten verwickelt werden. Jeder der ungestraft davon kommt wird höchstwahrscheinlich zum Wiederholungstäter und so werden es immer mehr

    • „Das sucht der Wilde Frieden“

    • Ich sehe das ähnlich wie sie
      Allerdings finde ich nicht, dass unsere Gesellschaft kaputt ist sondern das sie sehr gut ist. Ich bin definitiv auch für mehr viedeoüberwachung aber man sollte erst andere Probleme bekämpfen wie zum Beispiel die AFD!

  • Im Großen und Ganzen bin ich dagegen da ich als Schüler selber weiß das schon generell schüchterne Personen noch mehr eingeschüchtert werden und sich garnicht mehr melden oder etwas sagen. Es könnte viel Angst geben und Kinder könnten Angst haben in die Schulen zu gehen.

  • Meine Güte, seid Ihr moralhypertroph. Schon mal Opfer einer Straftat gewesen?

  • Ich hätte mal eine kurze Frage:

    wer ist denn berechtigt sich das Videomaterial anzuschauen? Der Datenschutzbeauftragte des Sachaufwandsträgers ?! Oder gibt es da auch noch weitergehende Rechte für Dritte?

    Vielen Dank!

    • Die per Videoüberwachung aufgezeichneten Daten dürfen nur von einem begrenzten Personenkreis eingesehen werden. Dieser zugriffsberechtigte Personenkreis ist von der datenverarbeitenden Stelle festzulegen. Es ist prinzipiell möglich, auch externen Personen im Rahmen einer sog. Auftragsdatenverarbeitung Zugriff auf die Daten zu gewähren. Dies ist jedoch nur unter sehr engen gesetzlich umschriebenen Voraussetzungen erlaubt. Jede Einsichtnahme ist zu dokumentieren, wobei grundsätzlich nach dem „Vier-Augen-Prinzip“ vorzugehen ist. Diesem Prinzip zufolge soll die Einsichtnahme nicht von einer einzelnen Person durchgeführt werden, um das Risiko von Fehlern oder Missbrauch auszuschließen bzw. zu reduzieren.

  • Kinder sind keine Tiere

    • Da muss ich ihnen zustimmen. Man geht mit den Kindern um als wären sie tiere die ständig überwacht werden müssen… meiner Meinung nach nicht die richtige Methode… So gehen die Kinder noch weniger gerne in die Schule, weil sie das ständige Gefühl haben, beobachtet uns ausspioniert zu werden. Ich bin einfach nur froh, dass an meiner Schule so etwas nicht in Frage kommen würde… ich finde man müsste die heutige Jugend einfach besser erziehen, dann würde Gewalt oder Kriminalität gar nicht erst in frage kommen und man müsst enicht zu solch schrecklichen Methoden greifen.

  • Seit ihr eigendlich komplett gestört?

  • Diese Webseite hat mir sehr bei meinen deutsch vortrag geholfen <3

  • Oiiio xd Also ich finde mit ner Videoüberwachung werden die Schulen viel sicherer und es werden ja nur in Verdachtsfällen die Videos angeguckt und man gewöhnt sich ja wohl nach einiger daran es gibt ja heutzutage in fast jedem Laden eine ? also ich finde mich nicht eingeschüchtert dadurch oder beobachtet :) also alles ganz ruhig angehen hier

  • Es kommt darauf für was und wo die Videoüberwachung eingesetzt wird. Eine Grundschule ist vielleicht etwas anderes als eine Oberschule. Der Zugang zum Schulgelände/-gebäude etwas anderes als ein Fahrradkeller… Wenn es dem Diebstahl von Fahrrädern z.B. in einem Fahrradkeller vorbeugen soll, weiß jedes Kind das dort sein Fahrrad ab stellt, dass die Videoüberwachung sein Eigentum schützt. Gibt es mildere Mittel? Natürlich kann der Fahrradkeller auch während des Unterrichts verschlossen und erst nach Ende wieder aufgesperrt werden. Es wird sicherlich „genügend Personal“ für die Schlüsselverwaltung und -ausgabe an den Schulen zur Verfügung stehen, wenn Schüler in zwischenzeitlichen Freistunden oder bei schulischen Ortswechseln auf das Fahrrad zugreifen müssen. Man muss Kindern den Zweck der Videoaufzeichung (Überwachung ist das nicht!) schon deutlich machen und pädagogisch informieren! Das erspart weinenden Kinder die ihr Fahrrad, das sie zum Geburtstag geschenkt oder unter dem Weihnachtsbaum vorgefunden haben, eine unvergessliche Entäuschung!

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