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Videoüberwachung von gefährlichen Plätzen in Berlin umstritten

Videoüberwachung von gefährlichen Plätzen in Berlin umstritten

In der Hauptstadt tobt derzeit ein Streit über mehr Videoüberwachung auf „gefährlichen Plätzen“. Diese sind in der geplanten Gesetzesänderung nicht genau definiert, sodass eine flächendeckende Videoüberwachung von öffentlichen Plätzen befürchtet wird. Der aktuelle Entwurf ging sogar dem Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung zu weit. Deshalb verweigerte dieser dem Gesetz am 20. Juni seine Zustimmung.

Alte Probleme, neu aufgewärmt

In regelmäßigen Abständen wiederholen sich die Streitigkeiten über mehr Videoüberwachung in deutschen Städten.

In Berlin einigten sich SPD und CDU im Koalitionsvertrag 2011-2016 darüber, die Speicherfrist der in Bussen, Bahnen und auf Bahnhöfen der Berliner Verkehrsbetriebe erhobenen Videodaten von 24 auf 48 Stunden im gesamten öffentlichen Nahverkehr Berlins zu erhöhen und eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, die Übersichtsaufnahmen bei Versammlungen erlaubt.

Weiterhin heißt es:

„Eine flächendeckende Videoüberwachung von Straßen und Plätzen wie in einigen anderen europäischen Großstädten lehnen wir ab.“

Genau diese befürchten Kritiker der vorgestellten Gesetzesänderung trotz gegensätzlicher Beteuerungen des Regierenden Bürgermeisters Müller. Der Entwurf käme einer Generalermächtigung für die Polizei zum Aufhängen von Kameras an öffentlich zugänglichen Plätzen gleich. Die Linke und die Piraten haben den Nutzen von Videoüberwachung grundsätzlich in Frage gestellt.

Auch Maja Smoltczyk, die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, kritisierte die geplante Gesetzesänderung im Vorfeld. Neben dem Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen, monierte auch sie mangelnde Grundlagen für eine Evaluation des Nutzens der Videoüberwachung.

Auch Parteifreunde des Regierenden Bürgermeisters sehen Anpassungsbedarf bei dem Gesetzesentwurf. Tom Schreiber, Mitglied des Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung, äußerte sich wie folgt:

„Ohne Änderungen wird das nicht beschlossen. Das Gesetz ist zu allgemein formuliert.“

Zu allgemein formuliert?

Machen Sie sich selbst ein Bild. Die wesentliche Änderung des Entwurfs ist das Einfügen des folgenden Absatzes in § 24 a ASOG:

„Die Polizei kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 1 Abs. 3 an den in § 21 Abs. 2 Nummer 1 Buchstabe a genannten Orten, wenn sie öffentlich zugänglich und gefährlich sind, personenbezogene Daten durch Anfertigung von Bildaufnahmen erheben und die Bilder zur Beobachtung übertragen und aufzeichnen.“

Orte nach § 21 Abs. 2 Nummer 1 Buchstabe a ASOG sind solche, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass:

  • dort Personen Straftaten von erheblicher Bedeutung verabreden, vorbereiten oder verüben,
  • sich dort Personen treffen, die gegen aufenthaltsrechtliche Strafvorschriften verstoßen,
  • sich dort gesuchte Straftäter verbergen.

Eine Definition „gefährlicher Orte“ ist in dem ASOG nicht enthalten.

Welche Orte sollen zukünftig videoüberwacht werden?

Konkret geplant ist die Überwachung des Alexanderplatzes im Rahmen eines Modellversuches. Der Regierende Bürgermeister sagte, es gebe zusätzlich drei bis vier weitere Orte, an denen eine Videoüberwachung sinnvoll sein könne. Offiziell bekannt sind diese Orte nicht. Vermutlich hat Herr Müller die üblichen Verdächtigen im Sinne.

Warum ist das Thema gerade jetzt wieder aktuell?

Seit 2011 gab es in Berlin einige Ereignisse, die die Debatte um die Überwachung von Straßen und Plätzen erneut angefacht haben und viele Berliner zur Befürwortung von mehr Videoüberwachung veranlassen. Die Entführung des kleinen Mohammed vor dem Landesamt für Gesundheit und Soziales war einer dieser Anlässe.

Kurz vor den Wahlen im September will gerade die CDU mit der Änderung des ASOG bei den Wählern punkten. Viel Zeit bleibt nicht. Eine Einigung mit dem Innenausschuss könnte es in einer Sondersitzung am 29. Juni geben. Kommt es zur Einigung muss letztlich noch das Parlament entscheiden.

Würden Sie der Änderung zustimmen?

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  • Wir brauchen mehr Videoüberwachung!
    Aber wir dürfen nicht im öffentlichen Raum halt machen!

    In allen Wohnräumen muss Videoüberwachung installiert werden!
    Jedes Jahr werden Tausende unschuldige Frauen und Kinder Opfer von Schlägern und Vergewaltigern – zu Hause, in den eigenen vier Wänden!
    Kindesmissbrauch und häusliche Gewalt müssen endlich aufhören! Dafür brauchen wir Videoüberwachung in Wohnräumen!

    Kein gesunder Mensch kann ernsthaft dagegen sein!
    Nur Kinderschänder, Frauenschläger und andere kranke Kriminelle wollen sich weiterhin im Schutze von videoüberwachungsfreien Wohnräumen an unschuldigen Frauen und Kindern vergehen!
    Wer sich nicht an wehrlosen Frauen und Kindern vergreift, hat vor Videoüberwachung in Wohnräumen nichts zu befürchten!
    Datenschutz darf nicht zum Täterschutz werden!
    Wer nichts zu verstecken und verbergen hat, braucht nichts zu befürchten!
    Videoüberwachung in allen Wohnräumen! Sicherheit jetzt!

  • Ich halte die Änderung einerseits für gefährlich, da damit wieder ein Puzzlestückchen mehr in das Bild einer totalen Überwachung eingefügt wird. Zum anderen belegen auch die Erfahrungen aus Gebieten wie der City of London, dass nicht eine einzige Straftat verhindert wurde und die Aufklärungsrate bereits begangener Straftaten auch nicht messbar größer wurde. Also: Bleiben lassen!

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