Zum Inhalt springen Zur Navigation springen
Volkszählung 2011

Volkszählung 2011

Wieder steht eine Volkszählung an, wieder ist eine Verfassungsbeschwerde geplant. Im kommenden Jahr soll der so genannte „Zensus“ durchgeführt werden. Laut Statistischem Bundesamt „ist der Zensus eine Erhebung die ermittelt, wie viele Menschen in einem Land leben, wie sie wohnen und arbeiten. Anders als bei traditionellen Volkszählungen wird beim Zensus 2011 nur noch ein Teil der Bevölkerung Angaben zu leisten haben.“

Insgesamt sollen rund 17,8 Millionen Immobilienbesitzer postalisch mittels Fragebogen zu ihren Häusern oder Eigentumswohnungen Auskunft geben. Außerdem sollen maximal zehn Prozent der Bevölkerung befragt werden. Die Auskünfte sollen unter anderem einen Überblick über die Wohnverhältnisse der Bevölkerung geben und die Registrierung von Gebäuden und Wohnungen ermöglichen.

Dem Bundesministerium des Innern (BMI) zu Folge

„reduziert dies im Vergleich zu einer traditionellen Volkszählung sowohl den Verwaltungsaufwand für die Durchführung des Zensus als auch die Belastung der Bürger mit Auskunftspflichten.“

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung schätzt die Belastung für die Bürger allerdings anders ein und will gegen die geplante Vorratsdatenspeicherung Verfassungsbeschwerde einlegen. In der Volkszählung sei ein klarer Verstoß gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zu sehen. Die Datenerhebung sei weder anonym noch erfolge eine dezentrale Speicherung der Daten. Außerdem erfolge eine Datenzusammenführung ohne Einwilligung der Betroffenen. Schließlich sei eine eindeutige Zuordnung der Daten über eine Personenkennziffer möglich, was jedoch bereits das Bundesverfassungsgericht in seinem Volkszählungsurteil 1983 für rechtswidrig erklärt hatte.

Wer sich dem Vorgehen gegen die Volkszählung 2011 anschließen möchte, kann dies über eine Webseite des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung tun.

Informieren Sie sich über unsere praxisnahen Webinare
  • »Microsoft 365 sicher gestalten«
  • »Informationspflichten nach DSGVO«
  • »Auftragsverarbeitung in der Praxis«
  • »DSGVO-konformes Löschen«
  • »IT-Notfall Ransomware«
  • »Bewerber- und Beschäftigtendatenschutz«
Webinare entdecken
Mit dem Code „Webinar2024B“ erhalten Sie 10% Rabatt, gültig bis zum 30.06.2024.
Beitrag kommentieren
Fehler entdeckt oder Themenvorschlag? Kontaktieren Sie uns anonym hier.
Die von Ihnen verfassten Kommentare erscheinen nicht sofort, sondern erst nach Prüfung und Freigabe durch unseren Administrator. Bitte beachten Sie auch unsere Nutzungsbedingungen und unsere Datenschutzerklärung.