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Volkszählung: Fragen zu Einkommen, Drogen und Sex

Volkszählung: Fragen zu Einkommen, Drogen und Sex

Gute Frage: Ist man zur Antwort verpflichtet, wenn eine Behörde anklopft und die Herausgabe von Informationen verlangt? Selbstverständlich haben staatliche Stellen bestimmte Auskunftsrechte, ohne die sie ihre Arbeit nicht machen könnten. Doch selbst wenn auf einer Anfrage „Staatsanwaltschaft“ oder „Polizei“ steht, sollte genauer hingeschaut werden.

Vorsicht Missbrauch! Wer fragt hier überhaupt?

Es treten immer wieder Fälle auf, in denen jemand vortäuscht, im im Auftrag des Staates zu handeln. Zur Zeit warnt das Finanzministerium vor Betrügern, die seit letztem Wochenende E-Mails unter dem Namen des „Bundesministeriums der Finanzen“ versenden. Darin wird vorgegaukelt, der Empfänger habe zu viel Einkommensteuer gezahlt, die nun zurückgefordert werden könne. Hierfür müsse man lediglich das der Betrugs-E-Mail beigefügte Formular ausfüllen. Darin werden dann vertrauliche Angaben zu Bankverbindung, Kreditkarte und PIN abgefragt.

Phishing: Datendiebstahl im Internet

Derartige Versuche, vertrauliche Daten von anderen über das Internet oder per E-Mail zu erschleichen, nennt man Phishing – wir berichteten bereits über diese Methode und andere Beispiele. Dabei wird gerne wie beim Hauptmann von Köpenick der Mantel des Offiziellen umgeworfen. Denn Vorgaben von Staatsdienern muss man ja folgen. Ein Klassiker sind hier auch vermeintliche E-Mails der Staatsanwaltschaft, die einem rechtswidrige Downloads vorwerfen. Mit der Zahlung einer kleinen Summe sei das aber vergessen…

Experiment: Pikante Fragen vom Erhebungsbeauftragten

Ohne böse Absicht hingegen erfolgte ein Experiment zum Zensus, dessen Umfragen diese Woche begonnen haben. Auch in diesem Experiment wurde ein öffentlicher Auftrag vorgetäuscht: „Falsche“ Erhebungsbeamte wollten herausfinden, welche Fragen ohne Murren beantwortet werden und welche nicht. Im Auftrag der TAZ wurden zunächst „echte“ Fragen der Erhebungsbeauftragten gestellt, bevor es dann ins Eingemachte ging: Von Einkommen über Drogenkonsum bis hin zum Sexualverhalten wurde nichts ausgelassen – und zum Teil tatsächlich beantwortet. Warum sich der Staat für solche Angaben interessieren sollte, wurde erschreckenderweise nur zum Teil hinterfragt. Man müsse ja antworten – eine weitere Köpenickiade.

Eine Behörde fordert Informationen – muss ich antworten?

Wer eine Anfrage auf Auskunft von einer Behörde erhält, sollte zunächst den Absender so gut als möglich verifizieren. Hierbei ist zu beachten:

  • Behörden (auch Polizei oder Staatsanwaltschaft) stellen Anfragen auf Auskunft oder ähnliche Verlangen nie per E-Mail
  • Auch telefonische Anfragen sind selten, kommen in Eilfällen aber dennoch vor. Hier sollte um eine schriftliche Anfrage gebeten werden.
  • Erhebungsbeauftragte der Volkszählung (Zensus) kündigen sich vorher schriftlich an. Beim Besuch sollte man sich den offiziellen Ausweis samt Personalausweis vorzeigen lassen.

Aber auch wenn tatsächlich eine Behörde fragt, muss nicht immer eine Auskunftspflicht bestehen. Falls die Berechtigung zweifelhaft ist und im Schreiben keine Rechtsgrundlage genannt wird, könnte man nach der gesetzlichen Vorschrift fragen, aus der sich die Informationspflicht ergeben soll. Im beruflichen Umfeld empfiehlt sich in solchen Fällen immer die Einschaltung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten.

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