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Vorratsdatenspeicherung: EU will strengere Regeln

Vorratsdatenspeicherung: EU will strengere Regeln

Wie die Süddeutsche gestern berichtete, will die EU-Kommission heute einen Bericht vorstellen, nach dem strengere Regeln zum Datenschutz, insbesondere der Speicherung von Internet- und Telefondaten, eingeführt werden sollen. Die Vorratsdatenspeicherung soll dadurch beschränkt werden.

Überarbeitung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung

Die Kommission kündigt an, die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zu überarbeiten. Zum einen sollen grundsätzlich weniger Internet- und Telefondaten gespeichert werden, zum anderen sollen auch weniger Behörden auf diese Daten Zugriff haben.

Deutsches Gesetz verfassungswidrig

Damit ist die EU beim Thema Vorratsdatenspeicherung schon ein ganzes Stück weiter als die deutsche Regierung: die Koalition ist sich schon lange uneinig, wie mit diesem Thema umgegangen werden soll. Das deutsche Gesetz trat im Januar 2008 in Kraft: unter anderem bestimmt es, dass bestimmte Daten (unter anderem Rufnummern, Beginn und Ende des Telefonats, bei E-Mails IP-Adressen des Absenders und Empfängers) für sechs bis sieben Monate gespeichert werden dürfen.

Das Bundesverfassungsgericht erklärte die deutsche Vorschrift zur Vorratsdatenspeicherung im März 2010 für verfassungswidrig. Telekommunikationsanbieter mussten daraufhin alle bis dahin gespeicherten Daten löschen.

Strengere Regeln zum Datenschutz erforderlich

Der Bericht der EU-Kommission kündigt nun strengere Regeln zum Datenschutz an. Deutschland muss mit Zwangsgeld im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens rechnen, wenn nicht umgehend ein neues Gesetz auf Basis der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung von 2006 beschlossen wird. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, Gesetze zu erlassen, nach denen bestimmte Daten, die bei der Nutzung von Kommunikationsdiensten anfallen, von den Diensteanbietern gespeichert werden müssen. Von dieser Speicherung betroffen sind Verkehrs- und Standortdaten, aber gerade nicht Inhaltsdaten.

Harmonisierung nicht erreicht

Der Bericht rügt nun, dass das Ziel, nämlich eine europäische Harmonisierung, seit Verabschiedung der Richtlinie, nicht erreicht worden sei – weder seien die Vorschriften in den Mitgliedsstaaten ausreichend umgesetzt worden noch würden die Regeln in der Richtlinie selbst den Anforderungen genügen.

Deutsche Regierung weiter uneinig

Für Deutschland zeigt der Bericht einmal mehr, dass das Thema Vorratsdatenspeicherung noch lange nicht abgeschlossen ist: CDU und FDP streiten seit Monaten darüber, welche Daten gespeichert werden sollen und welche nicht.

Die CDU ist für eine strenge Handhabung: ohne jeglichen Verdacht sollen Internet- und Telefondaten gespeichert werden.

Die FDP hingegen ist für das Quick-Freeze-Verfahren: Daten von Verdächtigen sollen „eingefroren“ werden, was bedeutet, dass sie für maximal zwei Monate nicht gelöscht werden. Die Ermittlungsbehörden müssen innerhalb dieser Zeit den Nachweis erbringen, dass ihnen die vorgehaltenen Daten nach den gesetzlichen Vorgaben in einem Ermittlungsverfahren übermittelt werden müssen. Diese Auskunft bedarf einer richterlichen Genehmigung. Wie die Regeln zur Vorratsdatenspeicherung letztlich aussehen werden, bleibt also offen.

Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger ist der Meinung, dass die überarbeitete EU-Richtlinie erst vorliegen muss, bevor in Deutschland über weitere Regelungen diskutiert wird:

„Es wäre aberwitzig, wenn jetzt auf die Durchsetzung der bisherigen EU-Richtlinie gedrungen würde, die ohnehin überarbeitet werden muss.“

Abzuwarten bleibt also, welche Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung von der EU verlangt werden und wie die Mitgliedsstaaten diese umsetzen werden.

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