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Vorratsdatenspeicherung für Finanztransaktionen geplant

Vorratsdatenspeicherung für Finanztransaktionen geplant

Das Zahlungsverhalten der EU-Bürger könnte bald Gegenstand einer neuen Vorratsdatenspeicherung werden, die sämtliche Online-Finanztransaktionen erfasst. Anonym bezahlen im Internet wären dann selbst bei Bagatellbeträgen nicht mehr möglich.

Neue Richtlinie zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismus

Derzeit befindet sich die sog. 5. Anti-Geldwäsche-Richtlinie im europäischen Gesetzgebungsverfahren. Durch diese soll es staatlichen Stellen möglich sein, effektiver gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung vorgehen zu können. Aktuell haben der Innenausschuss (LIBE) und der Wirtschafts- und Finanzausschuss (ECON) im europäischen Parlament dem aktuellen Entwurf der Richtlinie zugestimmt.

Regelungsinhalt

Demnach sollen anonyme Online-Zahlungen im Internet gänzlich verboten werden und anonyme elektronische Transaktionen am Point of Sale (POS) nur noch bis zu einer Grenze von 150 € möglich sein. Kredit- und Finanzinstitute werden verpflichtet, die Transaktionsdaten für eine Dauer von 5 Jahren nach Beendigung der Geschäftsbeziehung mit dem Kontoinhaber zu speichern. Darüber hinaus sollen elektronische Datenabrufsysteme auf Ebene der Mitgliedsstaaten geschaffen werden, die eine schnelle Identifizierung von Kontoinhabern gewährleistet.

Umfassende Profilbildung möglich

Das Netzwerk Datenschutzexpertise, ein Zusammenschluss von namhaften Juristen, Politologen und Informatikern warnt zurecht in einem Gutachten vor den Gefahren: Durch die massenhafte Erfassung des gesamten elektronischen Geldtransfers können sehr genaue Interessens- Konsum- und Bewegungsprofile der gesamten EU-Bevölkerung erstellt werden. In der heutigen Konsumgesellschaft gibt es fast nichts umsonst und daher auch wenig Aussagekräftigeres über die die Persönlichkeit eines Menschen als die Gesamtheit seiner Zahlungsdaten. Informationen darüber, wer wann bei welcher Gelegenheit wie viel für welchen Zweck an wen bezahlt hat, erlauben tiefe Einblicke in die Persönlichkeit der Betroffenen. Neben alltäglichen Gewohnheiten und Interessen betrifft dies auch sehr sensible Bereiche wie Spenden für politische, karitative oder religiöse Zwecke, Zahlungen für sexuelle Dienstleistungen, die kostenpflichtige Inanspruchnahme psychologischer, medizinischer oder sozialer Hilfe, das Entgelt für ungesunden Konsum – in all diesen Fällen lassen sich weitgehende Rückschlüsse auf eine Persönlichkeit ziehen.

Verstoß gegen Grundrechte

Das Netzwerk Datenschutzexpertise kommt demensprechend in seinem Gutachten zu einem eindeutigen Urteil: Die Regelungen der Richtlinie verstoßen gegen die Grundrechte auf Datenschutz, geheime Telekommunikation und Eigentum. Besonders hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang, dass der europäische Gesetzgeber nicht einmal eine saubere Grundrechtsprüfung und -Abwägung vorgenommen hat, wie sie Juristen bereits im ersten Semester Jura gelehrt wird. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass es keine Belege dafür gibt, dass Geldwäsche und Terrorismus über die Analyse von Bagatelltransfers aufgeklärt werden kann.

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  • Wer als DSB dagegen ist, fördert die Kriminellen.
    Dafür steht der Datenschutz nicht.

  • Mit Kriminalitäts- und Terrorbekämpfung hat diese Datenerfassung rein gar nichts zu tun. Man schafft es ja noch nicht einmal Mehrfachidentitäten bei passlosen Zugereisten im eigenen Land zu erfassen und entsprechend zu ahnden. Es ist erstaunlich, wie man in Brüssel mit Verwunderung auf die EU-Kritik reagiert. Wer seine Bürger als angehende kriminelle Untertanen behandelt, wird nicht lange Bestand haben. Da hilft es auch nicht die Bevölkerung untereinander mit Misstrauen aufzustacheln. Diese EU-Politik ist ziemlich am Ende.

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