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Vorratsdatenspeicherung – Keine Umsetzung vor 2014

Vorratsdatenspeicherung – Keine Umsetzung vor 2014

Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ist abgelaufen, doch von Seiten der EU-Kommission wird nur sehr moderater Druck auf die Bundesregierung ausgeübt. Es scheint fast so, als hätten sich alle Beteiligten mit dem aktuellen Status quo arrangiert.

Geringe Strafe angedroht

Wie die Süddeutsche Zeitung in ihrer Onlineausgabe berichtet, hat Reinhard Priebe, ein Mitarbeiter der zuständigen EU-Kommissarin Malmström, der Bundesregierung nur relativ geringe Strafzahlungen angedroht, falls Deutschland sich auch weiter weigert, die Richtlinie umzusetzen.

In einer Sitzung des Innenausschusses des Bundestages hat Priebe jetzt ausgeführt, dass die EU-Kommission zwar ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleiten werde, eine pauschale Strafe werde dabei jedoch nicht gefordert. Eine solche pauschale Strafe würde auch die Nicht-Umsetzung in der Vergangenheit berücksichtigen und dürfte wohl nicht unter 30 Millionen Euro liegen.

Statt dieser Maßnahme wird die EU jedoch nur ein sogenanntes Zwangsgeld beantragen, das erst ab dem Urteil im Vertragsverletzungsverfahren fällig wird und daher im Ergebnis deutlich geringer ausfallen wird. Das gegen Schweden verhängte Zwangsgeld betrug beispielsweise „nur“ rund 40.000 Euro pro Tag. Wenn die Umsetzung nach dem Urteil zügig erfolgt, dürfte der Betrag also sehr überschaubar sein.

Wohl keine Umsetzung vor der Bundestagswahl

Die Süddeutsche Zeitung folgert daraus, dass die Richtlinie in dieser Legislaturperiode nicht mehr umgesetzt wird. Ganz von der Hand zu weisen ist diese Schlussfolgerung nicht, auch wenn von Seiten der Bundesregierung bereits fleißig dementiert wird.

Das Verfahren gegen Deutschland wird wohl kaum noch in 2012 abgeschlossen werden. Im September 2013 ist jedoch bereits Bundestagswahl und 2013 wird demnach ein Wahlkampfjahr. Wenn man die verhärteten Positionen im Kampf zwischen FDP-geführtem Justizministerium und CDU-geführtem Innenministerium in diesen Tagen verfolgt, kann man sich kaum vorstellen, dass eine der Parteien im Wahlkampf plötzlich kompromissbereit wird und die eigene Position aufgibt.

Und der Druck durch das angedrohte Zwangsgeld ist so gering, dass das mit Sicherheit kein entscheidender Faktor in den Überlegungen sein wird.

Überhaupt keine Vorratsdatenspeicherung in Deutschland?

Was bedeutet das jetzt für die Einführung einer Vorratsdatenspeicherung in Deutschland? Im Extremfall könnte es bedeuten, dass die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland überhaupt nicht eingeführt wird.

Die EU will die Richtlinie selbst noch einmal auf den Prüfstand stellen, das Ergebnis ist offen. Nach der Bundestagswahl könnten sich die Mehrheitsverhältnisse in Deutschland und der Einfluss auf die EU durchaus dahingehend geändert haben, dass größere Änderungen an der Richtlinie vorgenommen werden und zumindest in der heutigen Form keine Vorratsdatenspeicherung mehr eingeführt wird.

Daneben ist auch noch völlig offen, ob die Richtlinie überhaupt Bestand hat. Irland möchte von der EU-Gerichtsbarkeit prüfen lassen, ob die Richtlinie rechtmäßig ist oder gegen höherrangiges Recht verstößt.

Fazit

Es wird viel spekuliert in diesen Tagen, wie die Zukunft der Vorratsdatenspeicherung aussehen könnte. Die aktuellen Neuigkeiten aus Brüssel werden auf jeden Fall nicht dazu beitragen, dass in Kürze eine Entscheidung fällt. Die Geschichte der Vorratsdatenspeicherung ist noch lange nicht zu Ende.

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  • Vielleicht hoffen die Hardliner ja auf personelle Veränderungen im Justizministerium nach der Wahl. Ich wüsste nicht, was sie sonst dazu veranlassen könnte, vorläufig Ruhe zu geben.

  • @ Rochus:
    Ich denke auch, dass viele darauf setzen. Da sich auch die SPD für eine Umsetzung der Richtlinie stark macht, sind die Chancen ja sogar bei einer großen Koalition nicht schlecht.

    Bemerkenswert ist auch, dass die Bundesregierung keinen Gebrauch von ihren Möglichkeiten macht, um die Einleitung eines Verfahrens mit einer Ausnahmeregelung aussetzen zu lassen. Bei den knapp 70 Verfahren, die gerade gegen Deutschland laufen, hat sie das durchaus schon getan. Und da ging es noch nicht einmal um extrem grundrechtsrelevante Eingriffe, sondern es ging nur um die Spielzeugrichtlinie.

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