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Vorratsdatenspeicherung: Klage gegen den Mobilfunkanbieter Vodafone eingereicht!

Vorratsdatenspeicherung: Klage gegen den Mobilfunkanbieter Vodafone eingereicht!

Die Speicherpraxis von Mobilfunkanbietern wurde im Juni diesen Jahres vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung heftig kritisiert. Wir berichteten. Hier wurde unter anderem bereits deutlich, dass der Mobilfunkanbieter Vodafone Verbindungdaten seiner Kunden bis zu 210 Tage speichert. Dies hat jetzt eine Kundin zum Anlass genommen und gegen das Unternehmen vor dem Amtsgericht Düsseldorf Klage eingereicht.

Nach Angaben von netzpolitik.org handelt es sich um die erste Klage gegen einen Mobilfunkanbieter in Sachen Speicherpraxis. Weitere sind aber bereits angekündigt.

Auskunftsersuchen bei Vodafone

Wie Heise berichtet hatte sich die durch den Berliner Anwalt Meinhard Starostik vertretene Kundin zunächst mit einem Aufforderungsschreiben an Vodafone gewandt, die ihrer Ansicht nach rechtswidrige Speicherung zu unterlassen. Vodafone hatte die Anfrage der Klägerin zurückgewiesen mit der Begründung, die Daten würden zu Abrechnungszwecken benötigt und die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben.

Hierzu der Datenschutzbeauftragte von Vodafone kurz und knapp:

Wir sehen keine Veranlassung, die von Ihrer Mandantin gewünschte Unterlassungserklärung abzugeben. (…) Die von Ihnen angesprochenen Daten werden zu Abrechnungszwecken benötigt. (…)

Die Funkzelle benötigen wir zur Abrechnung standortbasierter Dienste. Im Fall Ihrer Mandantin etwa zur Abrechnung des Zuhause-Tarifs (…).

jetzt: Klage vor dem Amtsgericht Düsseldorf

Die Rechtmäßigkeit der Datenspeicherungen soll jetzt durch das Amtsgericht Düsseldorf geklärt werden. Die klagende Kundin beruft sich auf die Vorschriften § 96 und § 97 des Telekommunikationsgesetzes (TKG),  nach denen Verkehrsdaten grundsätzlich unverzüglich gelöscht werden müssen, wenn diese nicht für Abrechnungszwecke erforderlich sind.

Beklagt wird vor allem, dass Vodafone die Daten nicht generell speichern dürfe, um dann irgendwann die abrechnungsrelevanten Daten zu ermitteln.

Vor diesem Hintergrund soll jetzt das Gericht feststellen, dass das Unternehmen verpflichtet ist, Daten zur Standortkennung, zum Endgerät und zur SIM-Karte sofort nach Ende einer Verbindung zu löschen. Entsprechendes solle für Rufnummer und Anschlusskennung gelten, wenn Vodafone festgestellt hat, dass diese Daten zur Abrechnung nicht erforderlich sind.

Das leidige Thema Vorratsdatenspeicherung: ein Ende in Sicht?

Das Thema Vorratsdatenspeicherung beschäftigt schon viel zu lange Datenschützer, Gerichte und Politiker. 2010 hat das Bundesverfassungsgericht eine 6-monatige vorsorglich anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten zwar nicht für generell mit dem Grundgesetz unvereinbar angesehen, dem deutschen Gesetzgeber jedoch enge Vorgaben im Hinblick auf eine Ausgestaltung der gesetzlichen Regelungen hinsichtlich Datensicherheit, Datenverwendung und Transparenz aufgegeben.

Eine entsprechende Speicherungsdauer sieht auch die Richtlinie 2006/24/EG vor, die die BRD aber nach wie vor nicht umgesetzt hat. Aktionen wie die eingereichte Klage könnten daher endlich einmal in Sachen Vorratsdatenspeicherung Licht ins Dunkel bringen. Begrüßenswert!

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