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Wahl-O-Mat: Wird meine politische Einstellung gespeichert?

Wahl-O-Mat: Wird meine politische Einstellung gespeichert?

Wer den Wahl-O-Mat verwendet, nimmt Position zu teilweise äußerst umstrittenen politischen Themen ein. Grund genug, sich einmal die Frage zu stellen, wie mit diesen sensiblen Angaben umgegangen wird.

Schnell noch sensible Daten angeben

Nur noch wenige Tage bis zur Bundestagswahl und viele sind auch kurz vor dem 24. September noch unentschlossen, wo sie ihr Kreuz am Sonntag setzen sollen. Bekanntermaßen soll der Wahl-O-Mat bei dieser Entscheidung helfen. Es werden 38 Thesen zu unterschiedlichen politischen Themen eingeblendet, denen man mit einem Klick auf „stimme zu“, „neutral“ oder „stimme nicht zu“ begegnen kann. Als Ergebnis der Befragung, bekommt der Nutzer eine Aufstellung, mit welcher der Parteien die gewählten Antworten am ehesten übereinstimmen.

Doch was passiert eigentlich mit den Angaben, die der Nutzer im Zuge der Befragung macht? Sind Rückschlüsse auf die Person dahinter möglich? Wer möchte schon, dass seine Einstellung zu Thesen wie

„Für die Aufnahme von neuen Asylsuchenden soll eine jährliche Obergrenze gelten.“

„Die Frauenquote für die Aufsichtsräte börsennotierter Unternehmen soll abgeschafft werden.“

„Der kontrollierte Verkauf von Cannabis soll generell erlaubt sein.“

gespeichert, an andere Stellen übermittelt oder gar veröffentlicht wird.

Datenschutz beim Wahl-O-Mat

Für die Beantwortung der Frage, muss man zunächst danach schauen, welche Daten der Wahl-O-Mat grundsätzlich erhebt.

Der Wahl-O-Mat kann ohne Angabe von Kontaktdaten, die bspw. im Rahmen einer Registrierung oder Anmeldung nötig sind, verwendet werden. Teilweise können ausgewählte Nutzer am Ende des Wahl-O-Mats an einer Umfrage teilnehmen. Diese ist freiwillig und vollkommen anonym.

In der Datenschutzerklärung heißt es:

„Jeder Zugriff auf unsere Homepage und jeder Abruf einer auf der Homepage hinterlegten Datei werden protokolliert. Die Speicherung dient internen systembezogenen und statistischen Zwecken. Protokolliert werden: Name der abgerufenen Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Webbrowser und anfragende Domain. Die IP Adressen der anfragenden Rechner werden anonymisiert protokolliert, eine Rückverfolgung ist nicht möglich.“

„In keinem Fall werden die erhobenen Daten verkauft oder aus anderen Gründen an Dritte weitergegeben.“

Ebenso werden zwei Cookies verwendet, die dazu dienen, sicherzustellen, dass ein und derselbe Nutzer nicht mehrmals in der Nutzungsstatistik gezählt wird.

Das entscheidende für den Nutzer: Es werden bei der Nutzung des Wahl-O-Mats keine personenbezogenen Daten erhoben. Durch die Anonymisierung der IP-Adresse entfällt auch hier der Personenbezug. Das heißt, trotz der Erhebung der oben beschriebenen Daten, ist ein Rückschluss auf die Identität des Nutzers nicht möglich. Ein paar Dinge gibt es dennoch zu beachten, worauf im Folgenden eingegangen werden soll.

App und Internetseite

Bei der Verwendung des Wahl-O-Mats sollte zwischen der App und der Internetseite unterschieden werden.

Stiftung Warentest nahm sich die App des „Wahlhelfers“ für Android- und iOS-Geräte zur Brust. Auch hier ist das Ergebnis beruhigend. In einer dreistufigen Skala werden Apps durch Stiftung Warentest in puncto Datenschutz als „unkritisch“, „kritisch“ und „sehr kritisch“ eingestuft. Die App des Wahl-O-Mats fällt unter unkritisch, dies allerdings mit einer kleinen Einschränkung.

Stiftung Warentest macht bei der Nutzung der Wahl-O-Mat App auf einen Austausch von Daten mit Google-Servern aufmerksam. Dabei soll die Information an Google weitergeben werden, ob der Nutzer ein Google-Konto besitzt oder nicht. Zweck dahinter ist, an das Google-Konto Push-Nachrichten schicken zu können, zum Beispiel einen Aufruf am 24. September wählen zu gehen. Diese Meldungen können allerdings über die Einstellungen des Smartphones deaktiviert werden. Einen weiteren Nutzen soll die Datenübermittlung an Google nicht haben. Auch in diesem Fall, werden keine personenbezogenen Daten ausgetauscht und eine Ermittlung der Person hinter dem Nutzer ist nicht möglich.

Vorsicht ist auf der Internetseite des Wahl-O-Mats geboten. Hier sind sogenannte Social Plugins integriert. Mit diesen können einzelne Thesen und das Ergebnis der Befragung auf Facebook oder Twitter geteilt werden. Auch hier hat die Webseite datenschutzrechtlich vorbildlich die sogenannte Shariff-Lösung von heise.de eingesetzt. Damit werden Daten des Nutzers nicht bereits mit Aufruf der Wahl-O-Mat Webseite, sondern erst wenn der Nutzer aktiv auf die jeweiligen Teilen-Buttons klickt, an die Sozial-Media-Plattformen übertragen.

Die Webseite weist darauf hin, dass keine Kenntnis davon besteht, welche Daten übertragen werden, falls der Teilen-Button durch den Nutzer geklickt wird. Unter Umständen gibt der Nutzer damit sein Wahl-O-Mat-Ergebnis und seine politischen Ansichten preis.

Keine Bremse bei der politischen Meinungsbildung

Zusammengefasst kann gesagt werden, dass jeder den Wahl-O-Mat, ob als App oder auf der Internetseite ganz nach seinem Belieben nutzen kann (falls dies für sinnvoll erachtet wird). Die Angaben bleiben grundsätzlich anonym. Werden die Inhalte und Ergebnisse allerdings aktiv über Plattformen wie Facebook geteilt, lässt sich die Auseinandersetzung mit Usern anderer politischer Meinung wohl kaum noch verhindern. Es bleibt einem selbst überlassen und das ist auch gut so.

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