Zum Inhalt springen Zur Navigation springen
Wann ist das Kopieren des Personalausweises erlaubt?

Wann ist das Kopieren des Personalausweises erlaubt?

Zum 15.07.2017 wurden § 20 des Personalausweisgesetzes und § 18 des Passgesetzes geändert. Diese Gesetzesänderungen haben ganz praktische Auswirkungen für jeden, der seinen Personalausweis / Pass kopieren, fotografieren oder scannen möchte. Was früher verboten war, ist heute größtenteils erlaubt.

Update 13.06.2019: Personalausweis kopieren doch wieder verboten?

Zwischenzeitlich ist die DSGVO in Kraft getreten. Als unmittelbar anzuwendende europäische Verordnung genießt sie Vorrang vor dem deutschen Personalausweisgesetz. Daher muss die DSGVO bei dessen Anwendung zwingend beachtet werden. Dies führt dazu, dass das Kopieren des Personalausweises oftmals wieder verboten ist.

Lesen Sie dazu das Update „Personalausweis kopieren oftmals nach DSGVO verboten!

Personalausweis kopieren – die alte und neue Rechtslage

Die alte Rechtslage ließ solche Handlungen nur in einem engen Rahmen zu. Es mussten zahlreiche Voraussetzungen vorliegen um einen Personalausweis / Pass kopieren zu dürfen. Scannen war zudem ganz untersagt. Dennoch hat dies selbst Behörden nicht davon abgehalten, oftmals Kopien von Ausweisen anzufertigen.

Diese sehr restriktive Rechtslage wurde nun der ohnehin schon gängigen Praxis weitgehend angepasst. Zu unterscheiden ist hierbei aber die Ablichtung und die anschließende Verwendung.

Was hat sich geändert – was ist nun zu beachten?

Für ein Ablichten müssen zwei Voraussetzungen seit dem 15.07.2017 vorliegen:

  • Nur der Ausweisinhaber (oder eine andere Person mit der Zustimmung des Ausweisinhabers) darf die Ablichtung vornehmen.
  • Die Ablichtung muss eindeutig und dauerhaft als Kopie erkennbar sein.

Sobald die Ablichtung erstellt ist, ist die Verwendung unter den folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Nur der Ausweisinhaber darf die Kopie weitergeben.
  • Sofern personenbezogene Daten aus dem Personalausweis erhoben oder verarbeitet werden, darf dies nur mit Einwilligung des Ausweisinhabers geschehen.

Soweit so unklar? Wichtige Klarstellungen:

Ablichtung – was ist darunter zu verstehen?

Der Begriff des „Ablichtens“ ist im Gesetz selbst nicht definiert aber glücklicherweise seitens des Gesetzgebers konkretisiert worden. Aus der Gesetzesbegründung geht hervor, was genau hierunter zu versehen ist:

„Die genannten Handlungsformen – Fotokopieren, Fotografieren und Einscannen – werden unter dem abstrakten Begriff des Ablichtens zusammengefasst, das Ergebnis wird als Ablichtung bezeichnet.“

Wie stelle ich sicher, dass meine Ablichtung als Kopie erkennbar ist?

In der Gesetzesbegründung werden auch hierfür Möglichkeiten genannt:

„Dies lässt sich beispielsweise dadurch erreichen, dass sie in Monochromstufen (z. B. schwarz-weiß) erstellt oder nachträglich dauerhaft darauf umgestellt wird. Eine andere Möglichkeit bestünde etwa darin, auf eine Fotokopie den deutlich sichtbaren Vermerk „Kopie“ anzubringen.“

Darf ich die Ablichtung weitergehend bearbeiten, z. B. teilweise schwärzen?

Ja, unter gewissen Voraussetzungen. Wer die Ablichtung und die darin enthaltenen Daten nur teilweise weitergeben möchte, darf all die Stellen, die er nicht preisgeben möchte, unkenntlich machen. Dies z. B. durch Schwärzung. Aus datenschutzrechtlicher Perspektive ist dies natürlich sehr zu empfehlen.

Gelungene Gesetzesänderung – auch im Sinne des Datenschutzes

Der Gesetzgeber hat mit dieser Anpassung an die seit langem gängige Praxis seinen Bürgern, den Behörden und sich selbst einen praktischen Gefallen erwiesen. Unsicherheiten im Umgang mit Ablichtungen sollten nun weitestgehend der Vergangenheit angehören. Auch die explizit aufgenommene Regelung, bestimmte Stellen der Ablichtung unkenntlich machen zu können, wird im Sinne des Datenschutzes begrüßt.

Hinweis:

Dieser Artikel wurde aufgrund der Gesetzesänderung vom 15.07.2017 komplett überarbeitet. Die Kommentare beziehen sich teilweise auf die alte Rechtslage.

Informieren Sie sich über unsere praxisnahen Webinare
  • »Microsoft 365 sicher gestalten«
  • »Informationspflichten nach DSGVO«
  • »Auftragsverarbeitung in der Praxis«
  • »DSGVO-konformes Löschen«
  • »IT-Notfall Ransomware«
  • »Bewerber- und Beschäftigtendatenschutz«
Webinare entdecken
Mit dem Code „Webinar2024B“ erhalten Sie 10% Rabatt, gültig bis zum 30.06.2024.
Beitrag kommentieren
Fehler entdeckt oder Themenvorschlag? Kontaktieren Sie uns anonym hier.
  • @ Dr. Datenschutz

    Halten Sie es für vertretbar, wenn ein Arbeitgeber im Rahmen der Vorlage des Ausweises neben den Personalien eines Mitarbeiters auch die Ausweisnummer per Formulareintrag erfasst?

    • Auch insoweit gilt der Grundsatz der Erforderlichkeit. Warum in Ihrem Falle die Erfassung der Seriennummer erforderlich sein sollte, ist zunächst nicht ersichtlich. Allein zum Zwecke der Identifizierung muss dies sicherlich nicht erfolgen. Die Erfassung wäre dann unzulässig. Zudem ist ggf. § 20 Abs. 3 PAuswG zu beachten, wonach Seriennummern, die Sperrkennwörter und die Sperrmerkmale nicht so verwendet werden dürfen, dass mit ihrer Hilfe ein automatisierter Abruf personenbezogener Daten oder eine Verknüpfung von Dateien möglich ist.

      • Ich arbeite im ambulanten pflegedienst darf ich den Personalausweis kopieren weil ich auch stationär bin und vergesse den originalen manchmal

      • Eine Erforderlichkeit könnte sich m.E. daraus ergeben, dass der Identifizierende darüber den Nachweis führen kann, die Identifikation durchgeführt zu haben.
        Schließlich ließen sich die reinen Personaldaten ja auch auf anderem Wege besorgen und der Identifizierte könnte die Vorlage des Ausweises abstreiten.
        Durch die Erfassung von Zusatzinformationen (Ausstellungsdatum, Seriennummer) kann der Identifizierende glaubhaft machen, dass ihm der Ausweis tatsächlich vorgelegt wurde.

        • Mit der Vorlage der Kopie eines Personalausweises unter Schwärzung des Ausstellungsdatums und der Seriennummer lässt sich die Vorlage des Personalausweises an sich nahezu nicht mehr bestreiten. Vielmehr wäre derjenige, der seine Identifizierung abstreitet, zu fragen, wie der Identifizierende sonst in den Besitz der jeweiligen Kopie des Personalausweises gekommen sein soll. Im Übrigen ist die Kopie von der verantwortlichen Stelle unverzüglich zu vernichten, sobald der mit der Kopie verfolgte Zweck erreicht ist, sodass sich die Frage der Nachweisbarkeit in diesen Fällen ohnehin nicht mehr stellen wird.

  • Aha, eine Kopie ist also erlaubt.
    Aber ist das Kopieren an einem modernen digitalen Kopierer nicht gleichzeitig ein Scannen und zwischenspeichern in RAM und Festplatte?
    Darf man also nur an alten/analogen Geräten kopieren?

    • Tatsächlich ist die Rechtslage bei einem analogen Kopiergerät einfacher zu beurteilen. Bei einem digitalen Kopierer sollte der Speicher nach dem Kopiervorgang unverzüglich und am besten automatisiert gelöscht werden. Dazu der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit:

      „Zu beachten ist jedoch, dass die Ausweisdaten durch dritte Stellen grundsätzlich nicht automatisiert gespeichert werden dürfen. Daher ist Sorge zu tragen, dass bei Kopien durch Dritte eine sofortige Löschung im Speicher des Kopiergeräts erfolgt. Das Scannen von Ausweisen durch dritte Stellen sollte demgegenüber nicht erfolgen, da der Scanvorgang gerade auf dem Prinzip einer automatisierten Speicherung und Übermittlung beruht.“

      https://www.datenschutz-hamburg.de/uploads/media/Der_neue_Personalausweis__NJW-Beitrag_.pdf

  • Im Rahmen des Post-Identverfahrens war ich gestern in einer Postfiliale. Diese hat anhand meines Ausweises und des mitgebrachten Bar-Code-Formulares meine Identität aufgenommen. Dazu wurden Inhalte des Ausweises erfasst (mir nicht bekannt welche!) und der Ausweis wurde von beiden Seiten per Handscanner im System erfasst. Das halte ich für unzulässig.

  • Ein Autohaus, bei dem die kleine Firma in der ich arbeite einen Jahreswagen kauft, verlangt für die Übergabe des Fahrzeugs neben einer Bestätigung der im Voraus erfolgten Zahlung und einem Auszug aus dem Handelsregister, Personalausweiskopien sowohl des Geschäftsführers, der den Vertrag und die Vollmacht zur Übernahme unterzeichnet, als auch des Mitarbeiters, der das Fahrzeug übernehmen soll (also mir). Nun frage ich mich ob das zulässig ist?
    An sich halten sowohl unsere Buchhaltung als auch ich das für fragwürdig. Ich könnte mir vorstellen eine Kopie des Personalausweises des Geschäftsführers vorzulegen, aber nicht zu übergeben (um die echtheit der Vollmacht zu belegen) und meinen eigenen Personalausweich auch lediglich vorzulegen aber eine Übergabe oder Kopie zu verweigern.

  • Woraus ergibt sich das „Pfand“-Verbot?

  • Hallo.
    Nach einer Buchung eines Hotels wollte der Internet-Veranstalter eine Kopie meines Personalausweises oder die Kopie meiner Kreditkarte, mit dem Hinweis die mittleren Ziffern zu schwärzen, per email zugeschickt bekommen. Anderenfalls würde die Buchung verfallen. Ist dies zulässig / vertrauenswürdig?

    • Eine Kopie von der Kreditkarte darf man auf keinen Fall anfertigen! Mithilfe der Daten auf der Kreditkarte könnte man im Internet als Fremder einkaufen! Niemals eine Kopie von der Kreditkarte anfertigen! Selbst auf dem eigenen PC kann diese Kopie nicht sicher sein. Das Angebot ist mehr als unseriös und erfüllt keinerlei Sicherheitsstandards.

  • Wir Deutsche haben wahrlich ernste Probleme!
    :händevorsgesichthalteundweine:

    • Das ist Datenschutz und IST ein wirklich ernstes Problem für jeden.
      Wenn viele diese Kopiererei, Scannerei und Pfandeinbehaltung der Identitätsdokumente nicht mitmachen oder zumindest immer hinterfragen würden, nur dann würd sich auch was ändern. Gerade Datenschutz betrifft JEDEN!

  • Hallo,
    ich ärgere mich auch darüber, dass Hotels bei Kreditkartenzahlung auch noch die Kopie des Personalausweises wollen. Bei ebay werden ständig Spiele (18ner Version) zwar mit Alterssichtprüfung verschickt, manche Verkäufer verlangen aber noch eine Kopie des Ausweises. Meiner Meinung nach ist dies nicht zulässig. Warum werden diese Angebote von ebay nicht entfernt? Mit der Alterssichtprüfung ist die Pflicht mittels Kontrolle durch den Postboten erfüllt. Guckt denen keiner auf die Finger??

  • Bevor das Kopieren relevant wird, geht es ja oft ums Hinterlegen.
    Deshalb eine Frage zu § 1 Absatz 1 Satz 3 PAuswG: Die Vorschrift dürfte wohl einem Vorgehen nicht entgegenstehen, das dahin geht, dass der Schlüssel zur Nutzung einer öffentlichen Einrichtung nur hinausgegeben wird gegen Lichtbildausweis. „Lichtbildausweis“ würde dann als Oberbegriff sowohl Führerscheine als auch manche Dienstausweise, Studierendenausweise und eben auch Personalausweise erfassen. Nutzer/innen hätten die Wahl, welches Dokument sie konkret hinterlegen. Es würde also nicht von ihnen verlangt, gerade den Personalausweis zu hinterlegen. Auch könnten sie den Ausweis jederzeit gegen Rückgabe des Schlüssels zurückbekommen, wären also stets im Stande, sich auszuweisen. Gibt es Bedenken hiergegen? Ich finde keine Stütze für Bedenken in Gesetz, Kommentar oder Literatur, soweit ich sie gesichtet habe. Übersehe ich etwas?

  • @ Dr. Datenschutz
    Besteht die Möglichkeit die Stellungnahme des BMI in Kopie zu erhalten? Vielen Dank.

  • Im TKG §95 ist von „Bestandsdaten“ die Rede:
    „Der Diensteanbieter darf Bestandsdaten erheben und verwenden….“
    Gehört die Ausweisnummer zu den „Bestandsdaten“?

    • Gem. § 3 Nr. 3 TKG sind „Bestandsdaten“ Daten eines Teilnehmers, die für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung, Änderung oder Beendigung eines Vertragsverhältnisses über Telekommunikationsdienste erhoben werden. Warum hierfür die Ausweisnummer erforderlich sein sollte, ist mir gerade nicht ersichtlich. Insofern würde ich sagen: nein.

      Zwar darf der TK-Anbieter die Vorlage eines Ausweises verlangen und sogar eine Kopie anfertigen. Diese ist aber nach Feststellung der für den Vertragsschluss erforderlichen Angaben zu vernichten, vgl. § 95 Abs. 4 TKG. Eine weitergehende Aufbewahrung und Verwendung der Kopie, samt Ausweisnummer, scheidet damit aus.

  • Heute erreichte mich ein Schreiben von der Berliner Ärzteversorgung. Dort habe ich nach meiner Scheidung Ansprüche zum Versorgungsausgleich erworben. Nun fordert die ÄV Kopien meines PA sowie meiner Geburtsurkunde an – ohne Erläuterung, obwohl Sie die Info direkt vom Amtsgericht erhalten hat, wo ich mich ja bereits ausreichend legitimiert habe. Zum Schutz meiner Daten stehe ich dieser Anforderung sehr kritisch gegenüber. Jedoch geht aus dem Text auch klar hervor: ohne diese Unterlagen kein Bescheid. Wie verhalte ich mich am besten? Vielen Dank und herzliche Grüße

    • Sie sollten die Berliner Ärzteversorgung darauf hinweisen, dass die Kopien sofort nach der erfolgten Identifizierung vernichtet werden müssen und Sie eine Auskunft haben wollen, dass dies auch tatsächlich erfolgt ist, §§ 19, Abs. 1, 20 Abs. 2 Nr.2 BDSG.

  • Seit wann kann sich ein Bundesministerium über Gesetze, die vom Bundestag erlassen werden hinwegsetzten und entgegen der expliziten Intention des Parlamentes handeln?

    § 20 Abs. 2, 3 PAuswG sieht vor, dass außer zum elektronischen Identitätsnachweis der Ausweis weder zum automatisierten Abruf personenbezogener Daten noch zur automatisierten Speicherung personenbezogener Daten verwendet werden darf.
    „Jenseits dieser engen Ausnahme – die der Ausweisinhaber über die Eingabe seiner Geheimnummer steuern kann – bleiben die Verwendungsverbote (…) erhalten. Von der Vor- schrift umfasst sind alle Formen des automatischen Abrufs, insbesondere Scannen, Fotokopieren und Ablichten der Daten.“ (BT-Drucks. 16/10489 S. 42)

    Damit verbleibt lediglich der nicht automatische Abruf der Daten durch abschreiben, abzeichnen und auf sonstige manuelle Art.

  • Unverstaendlich ist, dass hier o.g. Blog-Artikel nicht auf die eigentlichen Begruendungen eingeht, die sich aus § 14 PAuswG ergeben.
    Dazu verweise ich auf BR-Drs. 550/08, bezueglich Aktenzeichen: 10 A 5342/11 (VG Hannover aus dem Jahre 2013)
    Auch bin ich der Meinung : Die „neue“ Stellungnahme des BMI in ihrem Wortlaut nicht zur Verfuegung zu stellen, oder darauf hinzuweisen, woher man diese beziehen koennte, halte ich dramatisch formuliert fuer fast „undemokratisch“.
    Des Weiteren wird ueberhaupt nicht erwaehnt bzw kritisch beleuchtet, wie es in der PRAXIS sichergestellt werden kann (durch den Ausweisbesitzer) inwieweit das sofortige Loeschen seitens der Besitzer der Kopien nach Zweckdienlichkeit der Kopie bewerkstelligt wird. Es nicht mehr aus dem PAuswG heraus verankert zu sehen, ist eine Schwaechung der Buergerrechte und im Grunde eine Schwaechung des Ausweises. Das Datenschutzgesetz erfuellt zwar die eigentliche Aufgabe, aber Gesetze und Praxis sollten nach gesunden Menschenverstand einigermassen vereinbar sein. Aus Sicht meines (hoffentlich) gesunden Menschenverstandes ist das nicht mit nur Hilfe des Datenschutz gegeben! Hinzukommt, dass ich doch sehr verwundert bin, wie ein Ministerium, dass an der Erarbeitung des Gesetzes teil hatte, dieses jahrelang begruendet, d.h. man annehmen darf, dass das Gesetz so gemeint war bei der Erarbeitung des Wortlautes wie auch die jahrelange Begruendung ist, UND dann das ploetzliche Gegenteil interpretatorisch heimlich einer anderen Behoerde begruendet, ohne das Gesetz anzupassen. Gesunder Menschenverstand sagt mir hier, ist das nicht Willkuer?

    Gruesse
    A.Emm

  • Kurze Frage in diesem Zusammenhang: Die Ausweisnummer scheint mir die Achillesferse zu sein, welche es Betrügern ermöglicht, meine Identität zu kopieren, denn Name und Adresse sind ja nicht schwer herauszubekommen. Ist es erlaubt, die Ausweisnummer temporär zu verdecken (z.B. mit Korrekturtape) falls nur eine unberechtigte Kopie zum gewünschten Erfolg führt?
    Ähnlich verhält es sich auch mit der Kontrollnummer auf der Rückseite der Kreditkarte. Wer die Daten der Vorderseite der Kreditkarte hat und zudem noch die dreistellige Kontrollnummer auf der Rückseite in Erfahrung bringt, kann problemlos online bei den meisten Shops einkaufen.

  • Am 23. März hatte ich einen Einstufungstest bei [Name entfernt] (Sprachenschule) in der [Ort entfernt]. Ich wurde sofort nach dem Betreten des Hauses aufgefordert, meinen Personalausweis herauszugeben, zwecks Anfertigung einer Kopie. Das dauerte ziemlich lange, schließlich kam die Dame aus ihrem Büro und gab mir meinen Personalausweis zurück. Ich stellte per Email eine Anfrage an [Name entfernt] zu dieser Praxis. Es wurde mir per Email mitgeteilt, dass dies der Identifizierung diene, keine Scans gemacht wurden und die Kopie meines Personalausweises vernichtet wurde. Zufrieden bin ich damit nicht – das nächste Mal werde ich bei solchen Gelegenheiten anders reagieren.

    • Vielleicht kann man ja künftig für solche Zwecke selbst (an entsprechenden Stellen geschwärzte) Kopien mitbringen. Dann hat man über diesen Prozess wenigstens die Kontrolle.

  • Ich gehe mal davon aus, das man für sich selbst Kopien des Personalausweis machen darf (z.B. für den Fall von Verlust oder Diebstahl) und ggf auch einen Scan auf der eigenen Festplatte speichern darf? Ich hab bisher jedenfalls noch immer Kopien von meinen Persos, Führerschein und auch sonstigen Ausweisen gemacht um im Fall von Verlust überhaupt noch irgendeinen Identitätsnachweis zu haben.

    Bei Mobilfunkunternehmen werden übrigens auch gerne mal die Ausweise gescannt und die Ausweisnummer steht häufig in den Vertragsunterlagen. Das ist dann eigentlich nicht erlaubt?
    Und wie ist das bei ausländischen Telekom.-Anbietern? Für die gilt das Kopierverbot ja vermutlich nicht, wenn ich als Deutscher im Ausland eine Prepaidkarte kaufe (in meinem Fall war das in Luxemburg, da gibts seit kurzem eine Registrierungspflicht für Prepaidkarten).

    • Eine Anfertigung von Ausweiskopien durch den Ausweisinhaber zu Sicherungszwecken ist zulässig.
      Wie im Beitrag aufgeführt, bedarf es für Dritte für das Anfertigen einer Ausweiskopie einer Rechtsgrundlage. Diensteanbieter (dazu zählen insbesondere Mobilfunkunternehmen) dürfen gemäß § 95 Abs. 4 TKG im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss und dem Erbringen von Telekommunikationsdiensten eine Kopie des Personalausweises anfertigen, müssen dabei aber die Regelungen der Datensparsamkeit und der Erforderlichkeit beachten. Daher muss die Kopie unverzüglich nach Feststellung der für den Vertragsabschluss erforderlichen Angaben des Teilnehmers vernichtet werden. An der Erforderlichkeit einer Anfertigung einer Ausweiskopie dürfte es jedoch bei einer Identifizierung unter Anwesenden regelmäßig mangeln. Für im europäischen Ausland angefertigte Kopien durch Telekommunikationsanbieter dürfte grundsätzlich das gleiche gelten, also eine Kopie erforderlich sein muss.

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    mit Interesse habe ich Ihre Ausfertigungen gelesen. Überrascht bin ich jedoch über Ihre Auffassung, dass Sie aus § 8, Abs. S 3 GWG (Wortlaut: „Die Anfertigung einer Kopie des zur Überprüfung der Identität vorgelegten Dokuments nach § 4 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und die Anfertigung einer Kopie der zur Überprüfung der Identität vorgelegten oder herangezogenen Unterlagen nach § 4 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 gelten als Aufzeichnung der darin enthaltenen Angaben;“) ableiten, dass Banken nach wie vor Kopien anfertigen dürfen.

    Hier bin ich anderer Auffassung. Zwar regelt der Satz, dass eine Kopie als Aufzeichnung im Sinne des GWG akzeptiert wird, jedoch wird hiermit nicht vorgeschrieben, dass eine Kopie für eine Identifizierung durch die Bank verpflichtend ist.

    Gerne schildere ich auch meine persönlichen Erfahrungen hierzu: Die örtliche Kreissparkasse wollte im Rahmen der Kontoeröffnung für meine minderjährige Tochter meinen Personalausweis zunächst scannen. Nachdem ich diesem Wunsch nicht nachgekommen bin, sollte eine Kopie angefertigt werden. Auch dies wollte ich nicht, woraufhin mir mitgeteilt wurde, dass dann eine Kontoeröffnung nicht möglich sei. Ich habe mich am gleichen Tag schriftlich an die Datenschutzbeauftragte der Sparkasse gewendet. Nach ca. 36 Stunden wurde mir telefonisch mitgeteilt, dass es ausreichend sei, die relevanten Daten meines Ausweises zu notieren. Gleichzeitig wurde ich gebeten, meinen Personalausweis noch einmal zur Einsichtnahme vorzulegen. Danach wurde das Konto problemlos eröffnet.

    Weiterhin habe ich für mich selber ein Konto bei einer Direktbank (comdirekt) eröffnet. Die Identifizierung erfolgte über das Post-Ident-Verfahren, wo nur die für die Identifizierung notwendigen Daten notiert wurden. Es wurde weder eine Kopie angefertigt noch wurde der Ausweis gescannt.

    Ich denke, dass vor diesen Hintergründen Ihre Ausführungen zur Ausnahmethematik für Banken überarbeitet werden müssten.

    Beste Grüße
    Markus S.

    • Vielen Dank für Ihren Kommentar, den wir leider übersehen haben.

      Wir sehen trotz Ihrer Ausführungen keinen Änderungsbedarf. Richtigerweise wird in dem Artikel darauf hingewiesen, dass Banken Ausweiskopien aufgrund einer gesetzlichen Erlaubnis anfertigen dürfen. Wie Sie aus der Erlaubnis („dürfen“) eine Verpflichtung („müssen“) zur Anfertigung solcher Kopien lesen, verblüfft uns. Selbstverständlich können Banken die Identitätsfeststellung, wie in Ihren Fällen, auch anderweitig dokumentieren bzw. aufzeichnen.

  • Danke für diesen aufschlussreichen Kommentar. Aus meiner Sicht genügen die Banken dem Geldwäschegesetz, wenn die relevanten Daten aus dem vorgelegten Original-Ausweis übernommen werden.

    Noch eine Frage an Sie, Herr S.:
    In letzter Zeit hört man immer wieder, dass seit einigen Monaten beim Postident-Verfahren der Ausweis eingescannt wird. War dies bei Ihnen tatsächlich nicht der Fall? Wann haben Sie das Postident-Verfahren genutzt?

  • Ich wollte mich auf [Link entfernt] anmelden um dort als Verkäufer auf zu treten. Kontaktadresse ist in Lettland. Die Anmeldung auf der Website war rasch erfolgt mittels Bestätigung der Emailadresse. Jedoch um als Verkäufer aufzutreten wird dann noch zusätzlich folgendes verlangt:

    Damit Du bei uns verkaufen kannst, müssen wir Deine Identität prüfen. Um die Prüfung durchzuführen, führe bitte folgende Schritte aus.

    *Dokumente hochladen
    Bitte lade Deine gescannten Dokumente, die Deine Identität bestätigen hoch. Es kann Dein Reisepass, Personalausweis oder Führerschein sein. Die Scans müssen farbig sein.

    * Beweis der Adresse hochladen
    Bitte lade Deine gescannten Dokumente, die Deine Adresse bestätigen hoch. Es kann Stempel im Pass oder eine Stromrechnung sein. Die Scans müssen farbig sein.

    Jetzt die Frage: Ist dieses überhaupt zulässig.

    • Eine verbindliche und abschließende Einschätzung können wir hier leider nicht abgeben. Dazu wenden Sie sich bitte an die zuständige Aufsichtsbehörde oder einen Rechtsanwalt. Der Plattformbetreiber dürfte sicherlich ein berechtigtes Interesse an der Verifizierung der Identität und der Anschrift der Verkäufer haben. Das Hochladen eines Scans von Personalausweis oder Reisepass dürfte hier jedoch nicht angezeigt sein. Da der Plattformbetreiber selbst Alternativen aufzeigt (Führerschein für Identität, Stromrechnung für Anschrift) sollten diese genutzt werden. Wichtig dabei ist, dass auch bei diesen Dokumenten alle nicht erforderlichen Informationen geschwärzt werden, dass die Übertragung über eine verschlüsselte Verbindung (https) erfolgt und der Plattformbetreiber diese Informationen nicht für andere Zwecke nutzt.

  • Wie ist vor diesem Hintergrund des PostIdent-Verfahren zu beuteilen bei dem (nach meinen Informationen) auch die Ausweisseriennummer dokumentiert und an den Empfänger weitergeleitet wird? Das passt doch wohl kaum zu den Empfehlungen des BMI?!

    • Dieses Verfahren dient in der Regel zur Identifizierung von Bankkunden bei der Kontoeröffnung, so dass sich die Erlaubnis zur Erhebung der Ausweisnummer aus dem Geldwäschegesetz (GwG) ergibt. In anderen Fällen kann die Postdienste-Datenschutzverordnung (PDSV) die Post zur Speicherung der Ausweisnummer ermächtigen.

  • @ Dr. Datenschutz

    Nun an dieser Stelle (falls es wieder der falsche Platz ist, bitte ich um Verschiebung unter einen passenden Artikel, danke) :

    Darf ein Unfallgegner (Autounfall) verweigern, dass man seinen Personalausweis fotografiert? Darf sich der Unfallgegner also auf den Datenschutz berufen und darauf verweisen, dass ein händischen Abschreiben der Ausweisdaten ausreichend sei?

  • PostIdent-Verfahren?
    Vor einigen Tagen habe ich das PostIdent-Verfahren in einer Post-Filiale genutzt.
    Ich war sehr überrascht, als ich realisiert habe, dass mein Personalausweis (nach händischer Datenerfassung) gescannt wurde.
    Ist dieser Scan zulässig?

  • Ich bin gerade mit allen möglichen Verfahren aufgrund eines Todesfalls in der Familie betraut und möchte diese teilweise online abwickeln, da die Entfernung zum Sterbeort enorm weit ist. Nun werde ich dabei ständig nach einem Scan meines Personalausweises gefragt. Dabei waren sowohl eine Bank, ein Amtsgericht als auch die Schufa und andere Dienstleister. Mir wurde dabei auch nie erklärt, dass ich etwas schwärzen sollte. Habe ihre Seite nun per Zufall entdeckt, da ich mir eher schon beim Kopieren des Personalausweises unsicher war und mich dazu einfach mal informieren wollte.
    Soweit ich dies hier alles nun verstanden habe, werde ich also einerseits ständig dazu aufgefordert illegal Scans / (Kopien) herzustellen und anderseits scheint es, diverse Unternehmen und staatliche Stellen halten sich nicht an die Gesetze…! Da kann ich als Privatperson ja scheinbar eigentlich nichts gegen tun und muss entweder alles vor Ort erledigen oder mich ständig aufgrund behördlicher Wünsche illegal verhalten oder wie?

  • Auf der Internetseite der Deutschen Post AG steht zwischenzeitlich, dass auch bei der Identifizierung in der Postfiliale der Personalausweis gescannt wird. Gegen Entgelt erhalten die Kunden (die Stelle, die die Identifikation verlangt) die gescannten Ausweisdokumente. Bis vor wenigen Monaten wurde das Postidentverfahren in der Filiale ohne Scan durchgeführt. Lt. Mitarbeiterin in der Filiale sei der Scan zur „Sicherheit, damit die Post nachweisen könne, nichts falsch gemacht zu haben“ (wörtliches Zitat). Verweigert man den Scan des Ausweises, wird man nicht identifiziert. Ich habe mich an die Bundesdatenschutzbeauftragte und an die Datenschutzbeauftragte der Deutschen Post gewandt, da ich die Praxis für rechtswidrig halte. Die Kopie oder der Scan eines Ausweises einer anwesenden Person ist überflüssig, da die Daten (Name, Adresse) händisch ins System eingegeben werden. Ich halte es für wichtig, dass sich die Betroffenen bei der Bundesdatenschutzbeauftragten beschweren. Besonders bedenklich ist, dass privatrechtliche organisierte Staats- oder Landesunternehmen ihre Kunden unter Verstoß gegen rechtliche Bestimmungen zwingen wollen, Kopien und Scans von Personalausweisen zur Verfügung zu stellen.

  • Könnte bitte nochmal erklärt bzw. am besten grafisch gezeigt werden, welche Daten genau geschwärzt werden sollten?
    Ich möchte eine Einverständniserklärung abgeben, dass mein Kind mit seinem nicht sorgeberechtigten Vater verreisen darf und soll dazu, lt. Auskunft der Bundespolizei, eine Kopie meines Personalausweises beilegen. Ich nehme an, dazu sollte die Ausweisnummer nicht geschwärzt werden?
    Danke ansonsten für die guten Informationen hier!

    • Ich gehe davon aus, dass die Kopie Ihres Ausweises nachweisen soll, dass Sie selbst die Einverständniserklärung ausgestellt haben. Sie dient also Identifizierungszwecken. Dazu sollte eigentlich Ihr Name, Ihre Unterschrift und ggf. das Gültigkeitsdatum ausreichen, wenn Sie die Einverständniserklärung unterschrieben haben. Die weiteren Informationen sollten Sie also Schwärzen können. Das gilt auch für die Ausweisnummer.

  • Wie kann man wirksam verhindern, daß jemand, der im Besitz einer Ausweiskopie ist, oder Zugang zu einer solchen hat, damit Unfug macht (Konten eröffnen, Versandbestellungen tätigen etc.)?

  • Ich habe erfahren, dass ein Buchverlag von seinen Autoren eine Kopie des Personalausweises verlangt. Begründung: Sie bräuchten dies wegen des Geldwäschegesetzes und könnten ansonsten kein Honorar auszahlen. Hat jemand eine Ahnung, was wirklich hinter einer solch schwachsinnigen Forderung stecken könnte ?

  • Wie sieht es bei den Tankstellen aus, wenn man das Geld nicht hat verlangen diese als Pfand den Personalausweis. Dürfen die das oder nicht?!

  • Ist mir vor ein paar Tagen bei Aixxess (Apple »Premium Reseller«) in Aachen passiert, nachdem ich meine Rechnung mit einem 500 €-Schein beglichen habe. Sowohl der Geldschein, als auch mein Personalausweis wurden kopiert. Ich gehe davon aus, dass dieses Vorgehen gesetzeswidrig ist, weil es nicht erforderlich war. Habe ich recht?

    • Eine Kopie des Geldscheins? Da möchte ich juristisch nicht in der Haut des Verkäufers stecken. Des Weiteren ist eine Kopie des Ausweises unnötig.

  • Mal was anderes… ich arbeite in einem Laden, der auch Kopien macht. Darf ich Kopien vom Ausweis der Kunden machen, wenn sie diese brauchen. Jemand sagte das ich mich damit strafbar mache… Stimmt das?

  • … Firmen wie die Postbank, Google, Paypal oder DiBa interessieren sich einen Scheiß für Datenschutz. Die Kunden werden weder über ihre Rechte informiert, noch wird auf die Speicherung der Kopien verzichtet. Es ist einfach nur zu traurig, dass wir Rechte haben, wo sich aber keiner drum kümmert. Rechtsbruch scheit nicht so schlimm zu sein. ‚wtf

  • Ich soll zu Identifikationszwecken für einen Kauf (online, Firma in Australien, da es das Produkt sonst nirgednwo mehr gibt. Beim Kauf war aber über ID-Belege nichts zu lesen und es sind ganz gewöhnliche Produkte, nichts, wofür man 18 und älter sein müsste) nachträglich eine Kopie eines Ausweisdokumentes senden/mailen. Das möchte ich aber nicht u habe nachgefragt, wozu das notwendig sei. Falls ich nicht drum herumkommen sollte, kann ich bis auf Name, Geburtstdatum, Unterschrift und Gültigkeit alles schwärzen, oder?
    Oder kann ich auch meinen „alten“ Reisepass angeben? Es gibt schon einen neuen, der alte ist entwertet, hat aber ein Gültigkeitsdatum bis April 2017. Die Entwertung sieht man bei Kopie der Seite nicht. Wenn zur Identifikation geht doch auch ein `ungültig` gemachtes Dokument, das man nicht mehr tracken könnte, oder? Es geht mir nur darum, dass ich, wenn der Verkäufer sich nicht davon abbringen liesse, Lösungen suche, die nicht gegen den Datenschutz gehen. Vielen Dank.

    • Wir können ihnen hier leider keine verbindliche Antwort geben. Wenn Ihre Identifikation notwendig ist, wäre auch nach deutschem Recht eventuell eine Kopie – auf der Sie dann die nicht benötigten Angaben schwärzen – rechtmäßig. Ansonsten müssten Sie dafür ja nach Australien reisen. Es kann auch sein, dass nach Australischem Recht immer eine Ausweiskopie gefordert wird. Welches Recht hier anwendbar ist, können wir leider auch nicht sagen.

      Die Übersendung eines ungültigen Dokuments ist jedenfalls nicht zu empfehlen. Wenn Sie sich, wie wir im Artikel beschreiben, datenschutzkonform verhalten möchten, erstellen Sie eine Kopie auf Papier und schicken sie via Post. Ein Tracking sollte dann ausgeschlossen sein.

  • Wie sieht es mit Aufschreiben der Seriennummer, etc. seitens der Firma im Rahmen einer ISO Zertifizierung aus?

    • Diese Frage kann nicht genau beantwortet werden, da hier weitere Details fehlen. Grundsätzlich gelten aber die im Artikel genannten Anmerkungen auch auf die Seriennummer.

  • Ich habe versucht den Beitrag mehrfach zu lesen und verstehen. Darf also ein Arbeitsgeber nach wie vor eine Passkopie verlangen, denn soll denen eine Passkopie schicken?
    Wenn ja, welche Daten sollte man schwärzen (ich nehme mal an Nummer)?

    • Das kommt darauf an wieso Ihr Arbeitgeber die Passkopie verlangt. Es ist nur zur sicheren Identifizierung zulässig, also damit Ihr Arbeitgeber sieht, dass Sie derjenige sind, für den Sie sich ausgeben. Da Sie aber regelmäßig persönlichen Kontakt mit Ihrem Arbeitgeber haben werden, ist es nur erforderlich den Ausweis einmal mitzubringen und vorzulegen. Eine Kopie wäre damit nicht notwendig und unzulässig.

  • Ich habe bei der Deutsche Bank AG ein Sparbuch und ein Depot eröffnet. (…) In diesem Jahr wollte ich das Guthaben abheben. Die Mitarbeiter wollten meinen Ausweis kopieren was ich nicht gestattet habe. Ich habe mich mit meinem Ausweis ausgewiesen meine Identität ist festgestellt worden, die Auszahlung meines Guthabens ist mir verweigert worden, weil ich meinen Ausweis nicht habe kopieren lassen. Ich habe den Mitarbeitern Nötigung vorgeworfen. Die DB beruft sich auf das Geldwäschegesetz. Die Kontobewegungen sind lediglich Zinsen und Dividenden der DB Aktien.
    Eindeutig keine Geldwäsche.

    Wie kann ich weiter verfahren?

    • Ich empfehle Ihnen, sich in dieser Angelegenheit mit einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beraten zu lassen. Warum? – Ob und inwieweit das Geldwäschegesetz greift, lässt sich aus der Entfernung nicht eindeutig beurteilen. Doch selbst wenn die in Rede stehende Transaktion unter das Geldwäschegesetz fiele, ist mir unerfindlich, warum der Mitarbeiter die Auszahlung des Guthabens von einer Kopie des Personalausweises abhängig macht. Denn im Geldwäschegesetz finde zumindest ich keine Regelung, die eine Kopie notwendig macht. Vielmehr verlangt das Geldwäschegesetz nur, dass sich der Mitarbeiter anhand des Personalausweises über die Identität „vergewissert“. Deshalb empfehle ich Ihnen, von einem Rechtsanwalt die Erfolgschancen einer Klage auf Herausgabe des Guthabens überprüfen zu lassen.

  • An wen kann ich mich mit folgender Frage (als Endverbraucher) wenden?
    Ein Gastronomiebetrieb hat bei Vorbestellung über Internet und Zahlung mittels PayPal bei Abholung der Bestellung vor Ort eine Personalausweiskopie „zum Abheften und Aufheben über mehrerer Wochen“ verlangt, ohne welche die Übergabe nicht möglich wäre. Der Zweck wurde als „Schutz des Kunden im Falle von Falschbestellungen“ deklariert, was meiner Meinung nach keinen Sinn ergibt.
    Ist das erlaubt?

    • Diese Vorgehensweise ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit tatsächlich unzulässig. Insbesondere ist nicht ersichtlich, wie die Kopie vor Falschbestellungen schützen soll und ob das überhaupt notwendig ist. Das Aufheben für mehrere Wochen ist ebenfalls nicht zulässig, wie im Artikel beschrieben.

  • Wenn man tatsächlich eine Ausweiskopie macht, sollte man zu schwärzende Stellen nicht mit einem Stift schwärzen, sondern sicherheitshalber vorher schon mit schwarzem Klebeband abkleben. Der Stift lässt sich nämlich mit Bleich- und Lösemitteln aufhellen bzw. zum verfließen bringen – den Toner vom Kopierer dagegen stört das wenig, der verfließt nicht.

  • Hallo, ich bräuchte Hilfe! Ich bin auf eine Betrügermasche reingefallen aber bevor es zu spät war habe ich es noch gemerkt. Allerdings hat dieser nun meine Kontonummer und eine Kopie meines Ausweises. Kann da irgendwas auf mich zukommen? Sollte ich beides ersetzen oder kann er mit einer Kopie nichts anfangen? Bzw hab ich Angst das er unter meinem Namen online Kredite abschließen kann. Wozu würdet ihr mir raten?

    • Wir können in Bezug auf mögliche Risiken leider keine verlässliche Auskunft geben. Wenn Sie der Ansicht sind, Opfer eines (versuchten) Betrugs geworden zu sein, können wir nur eine Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft empfehlen.

  • Hallo, im Zuge eines Vertragsabschluss habe ich meinen Personalausweis zur Identifizierung und als Unterschriftsmuster kopiert. Ich gehe davon aus das es in diesem Falle kein milderes Mittel gab um die Voraussetzungen zu erfüllen. Dieser Vertrag ist mitsamt der Ausweiskopien eingescannt und digital gespeichert.
    Ist dies zulässig? Handelt es sich dabei um einen Scan der Ausweiskopie oder um einen Scan der Personalausweises?

    • Das ist eine gute Frage, die unter Juristen diskutiert wird. Für das Ergebnis ist es jedoch gar nicht so wichtig, ob es sich um einen Scan der Ausweiskopie oder um einen Scan der Personalausweises handelt? Unzulässig dürfte die Speicherung nämlich in jedem Fall sein, da auch eine Kopie unverzüglich nach Feststellung der Identität zu vernichten ist.

  • Ich möchte was von der Post abholen. Man muss ja immer den Ausweis zeigen, was für Daten kann ich verdecken z.b mit Klebeband? Die Karte ist ja aus Plastik deswegen geht auch mit dem Klebeband. Müssen die mir Paket aushändigen wenn ich alles weg geklebt außer den Name?

    Noch Frage die Post Mitarbeiter dürfen den Ausweis auch nicht anfassen nur ansehen? Das heißt falls die nicht richtig den Namen erkennen können muss ich etwas näher ran.

    Genau die selbe Frage nochmal, aber für Girokonto Erstellung vor Ort? Alles zukleben. Muss man es so akzeptieren dürfen nicht einfach so die Erstellung verweigern?

    Andere Frage:
    Wenn man vor Ort einen Girokonto erstellt möchte, dürfen die keine Kopie machen, weil ich ja den Ausweis dabei habe richtig? Aber wie sieht für Ausländer aus? Kumpel war letzte Woche mit mir in der Bank, er wollte Girokonto eröffnen. er hat Reisepass und Aufenthaltstitel dabei gehabt. Er hat unbewusst einfach beides vorgezeigt, der Mitarbeiter hat beides kopiert. Durfte er das kopieren? Wenn ja, weil er Ausländer ist? Reicht nicht Reisepass aus? Wozu Aufenthaltstitel? Wir sind doch nicht bei der Ausländerbehörde?

    Er ist kein Flüchtling! Es ist unbefristeter Aufenthaltstitel. War das illegal? Ich durfte bei dem Vorgang nicht dabei sein, weiß gar nicht ob die Kopien sofort vernichtet wurden.

    • Das sind ganz schön viele Fragen. Welche Frage ist Ihnen besonders wichtig?

      • Das mit der Post für mich selber. Aus Interesse das mit der Bank, wegen Ausländer.

        • Wenn Ihr Name nicht einzigartig ist, wird die Post bestimmt auch die Adressdaten abgleichen, so dass diese sicherlich nicht überklebt werden sollten. Gleiches gilt für das Foto, damit der Ausweis auch Ihnen zugeordnet werden kann. Vielleicht kann auch das Geburtsdatum erforderlich sein, um sicherzustellen, dass Sie volljährig sind. Das hängt mit der Bestellung zusammen und kann nicht pauschal beurteilt werden.
          Ihre Größe z.B. sollte für das Abholen eines Paketes niemals notwendig sein und kann bestimmt überklebt werden.

  • Hallo, vor wenigen Tagen erhielt ich von Ebay unten angegebene Aufforderung. Ich möchte gern wissen, ob Ebay wie nun geschehen fordern kann, eine Kopie oder einen Scan des Personalausweises MITSAMT der Personalausweisnummer zu erhalten? Wenn nein: auf welche Rechtsgrundlage könnte ich mich da beziehen?:

    „Unser Sicherheitsteam prüft regelmäßig in Stichproben die bei eBay hinterlegten Kontakt- und Adressdaten, um sicheren und zuverlässigen Handel bei eBay abzusichern. Dabei ist uns aufgefallen, dass Ihr Vorname nicht vollständig bei uns angegeben ist.“

    Anmerkung: Mein Vorname war mit „K.“ abgekürzt, was wohl der Anlaß für diese Überprüfung war.

    „… Senden Sie uns bitte Unterlagen zu, damit wir Ihre Anmeldedaten überprüfen und diese gegebenenfalls für Sie aktualisieren können. Wir benötigen hierfür je eine Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises. […] Wichtiger Hinweis:
    Wenn Sie einen neuen Personalausweis (ab dem 01.November 2010 beantragt) besitzen, schwärzen Sie bitte auf der Kopie die sechsstellige Kartenzugangsnummer (CAN) im rechten unteren Bereich. Des Weiteren können Sie – unabhängig von der Art Ihres Ausweisdokuments – alle nachfolgenden Angaben schwärzen, da diese für unsere Überprüfung nicht relevant sind: Geburtsort, Staatsangehörigkeit, ausstellende Behörde, Ausstellungsdatum, Körpergröße, Augenfarbe, den Ordens- bzw. Künstlernamen.
    Falls Sie keinen deutschen Personalausweis besitzen, benötigen wir eine Kopie Ihres Reisepasses und eine aktuelle Kopie der Meldebestätigung (nicht älter als sechs Monate), da wir sonst die Anschrift nicht bestätigen können.
    Wichtig ist dabei, dass alle Unterlagen gut lesbar sind und Ihre darauf genannte Meldeadresse aktuell ist. So können Sie uns Ihre Ausweiskopie zusenden:
    Scannen Sie beide Seiten Ihres Ausweises und speichern Sie die Datei in einem Foto-Format (jpeg, png, gif, tif) oder als PDF ab. Beantworten Sie diese Nachricht in Ihrem E-Mail-Programm (d.h. nicht über Mein eBay/ Meine Nachrichten). Hängen Sie die Datei dann direkt an Ihre E-Mail an. Alternativ können Sie auch unseren Service zum Hochladen von Dokumenten nutzen.
    Bedenken Sie bitte, dass wir Ihr Nutzerkonto bei Nicht-Erhalt der Unterlagen vorübergehend einschränken müssen.“

    Ich schickte eine Kopie auf Papier zu, weil der Versand per Email mir nicht sicher genug erschien und die Upload-URL von Ebay vom Browser als nicht scher gemeldet wurde. In der Kopie waren Name, Adresse und Geburtstdatum sowie die Gültigkeit und das Foto klar ersichlich. Dennoch sperrte Ebay mein Konto und der Kundendienst teilte dazu mit: „Bei der Überprüfung habe ich festgestellt, dass Sie die Ausweisnummer unkenntlich gemacht haben. Da diese für uns prüfrelevant ist, kann ich den zugesandten Ausweis nicht akzeptieren und muss um erneute Zusendung bitten.“

    • Eigentlich sieht das Verfahren von Ebay nach Ihren Schilderungen einigermaßen gut aus. Insb. da auf die Möglichkeit der Schwärzung hingewiesen wird. Dass die Upload-Verbindung nicht sicher bzw. unverschlüsselt ist, können wir leider nicht überprüfen. Sollte dies zutreffen, müsste Ebay hier dringend nachbessern.

      Wie Sie sich nach der Sperrung Ihres Accounts verhalten sollen, können wir leider nicht sagen, da wir hier keine Rechtsberatung anbieten. Dazu wenden Sie sich am besten an einen Rechtsanwalt. Sie könnten auch bei Ebay nachfragen, warum die Ausweisnummer prüfrelevant ist. Ansonsten bleibt wahrscheinlich nur die nochmalige Übersendung einer Kopie, da leider nicht zu erwarten ist, dass Ebay die Verfahren ändert.

  • Hallo.

    1. Bei einer Ticketkontrolle (beispielweise durch Bahnangestellte) muss ja die Kopie des Personalausweises im nachhinein vernichtet werden. Wann? Muss ich das vor Ort sehen wie es vernichtet wird? Oder dürfen Sie meinen Ausweis einfach mitnehmen und ich muss darauf Vertrauen das dieser irgendwann vernichtet wird?

    2. Auf dem Rückweg könnte ich theoretisch nochmal kontrolliert werden. Aber dann habe ich kein kopierten Ausweis mehr. Was mache ich dann? xD

    Danke vielmals für Antworten.

    • Bei einer Ticketkontrolle könnten Sie die Kopie, genau wie das Ticket auch, doch einfach behalten und dann nach der Rückfahrt selbst vernichten oder für die nächste Fahrt verwenden. xD

  • Mit welcher Unwissenheit dieses Gesetz verfasst und beschlossen wurde, zeigt sich an Paragraph 14 PAuswG und folgende. Darin wurde den Vollzugsbehörden mal eben schnell ihre Arbeitsgrundlage entzogen, denn sie tauchen bei den zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörden gar nicht mehr auf. Eine prima Leistung! Nun darf man so genannte „Selbststeller“ scheinbar im guten Glauben um deren korrekte, mündliche Angaben aufnehmen? Dass es sich hier um spezielle Sicherheitsbereiche handelt, ist den Gesetzesverfassern scheinbar entfallen.

  • Guten Tag, ich hätte dazu auch noch eine Frage: Wie verhält es sich zu ausländischen Ausweisen? Als Beherbergungsbetrieb ist man Verpflichtet die Ausweis ID zu specihern, dies entweder auf dem Meldeschein oder meist in den jeweiligen PMS. Wenn man Scanner hat, die kein Dokument erzeugen, sondern nur ausgewählte daten per Interface ins PMS übertragen, bei ausländischen Gästen, zählt das auch als Scan zur dauerhaften speicherung?

  • Hallo,

    ein Internethändler verlangt zu einer unterschriebenen Auftragsbestätigung eine Kopie des Personalausweises. Diesen Aufwand im Onlinehandel finde ich in der heutigen Zeit recht aufwendig. Die Auftragsbestätigung ist völlig ok zur Absicherung des Händlers. Was mich stört ist die Verlangte Kopie des Personalausweises. Es fehlt auch jeder Hinweis das bestimmte Felder geschwärzt werden können. Ist es rechtens, das ein Onlineversandhändler eine Kopie des Personalausweises verlangen kann. Es geht hier um den Kauf eines Türgriff.

    • Die Frage ist, ob dies zu Identifizierungszwecken im konkreten Fall erforderlich ist. Ich sehe dafür keinen Anlass, vor allem nicht beim Verkauf eines Türgriffs mit unterschiebener Auftragsbestätigung. Denkbar wäre es sowieso höchstens per Post (also nicht eine eingescannte Kopie per E-Mail) und dann mit Schwärzung aller nicht benötigten Daten, verbunden mit dem Hinweis an den Händler, dass er die Kopie im Anschluss sofort zu vernichten hat und Ihnen das bestätigen muss.

  • Wie sieht mit Jobcenter Termine aus? Manchmal kriegt man Termine, wie Vorsprache für Bewerbungen usw..

    Muss man hier den Ausweis vorlegen? Und dürfen die es kopieren? Denke nicht, weil in Deutschland gilt keine Mitführungspflicht. Nur die Polizei dürfen den Ausweis verlangen bei Straftaten.

    • Das Jobcenter kann zum Nachweis Ihrer Identität das Vorzeigen des Personalausweises verlangen. In der Regel ist das bei Beantragung von Sozialleistungen der Fall (§§ 60, 61 SGB I). Eine Kopie darf das Jobcenter allerdings nicht anfertigen. Ausreichend ist, wenn der Ausweis vorgezeigt und dies in den Akten vermerkt wird.

      • Ich habe die Frage auch:
        Bei Sozialleistungen Beantragung okay, aber wie sieht bei Terminen aus. Wer Leistungen schon mal bezogen hat und dies seit Ewigkeiten weiß, es wechseln ständig neue Sachbearbeiter. Also man kriegt einen neuen Sachbearbeiter.

        Die neuen verlangen sehr oft danach, aber ich habe es nie dabei. Warum auch beziehe schon seit mehr als 5 jahren Hartz 4. Was jetzt? Was würde passieren wenn ich doch so hartnäckigen Sachbearbeiter gerate, zum glück haben bisher alle akzeptiert und fragten auch nicht mehr nach. Aber sagen wir mal ich verweigere es immer wieder zu den Terminen? Was darf der Sachbearbeiter dann machen? Können die einfach die Polizei, wegen ein Termin?

        • Wenn Ihr Sachbearbeiter wechselt, kann es sein, dass er Ihre Identität durch Vorzeigen Ihres Personalausweises überprüfen möchte. Das wäre sicherlich rechtmäßig, so dass Sie Ihren Ausweis zu den Terminen mitnehmen sollten. Da ein neuer Sachbearbeiter Sie ja nicht persönlich kennt, muss er Ihre Identität auch feststellen. Wenn Sie sich weigern, könnten im Zweifel Maßnahmen drohen. Eine Kopie sollte Ihr Sachbearbeiter aber nicht machen. Ob die einfach die Polizei können wegen 1 Termin, können wir aber leider nicht abschätzen.

  • Moin Moin!
    Die Autowerkstatt stellt mir einen Ersatzwagen für die Dauer der Reparatur zur Verfügung. Dabei musste „zur Identitätsfestellung und zur Sicherheit des Autohauses“ eine Schwarz-Weiss Kopie des Personalausweises + Führerscheins gemacht werden. Als ich das Kopieren des PA + FS widersprochen habe, wurde mir mitgeteilt, dass eine Herausgabe des Ersatzfahrzeuges nicht möglich ist. Meine Bemerkung, dass „eine Feststellung meiner Identität mit der Vorlage des Ausweises erfolgt“ wurde abgewiesen.

    Frage: Wer hat nun recht? Wenn ich bei einer großen Autovermietungsfirma einen Wagen miete, wird ja auch keine Kopie gemacht.

    • Wir verweisen auf die im Beitrag verlinkte Stellungnahme des Bundesministeriums des Inneren. Dort heißt es u.a.: „Die Erstellung einer Kopie muss erforderlich sein. Dabei ist insbesondere zu prüfen, ob nicht die Vorlage des Personalausweises und ggf. die Anfertigung eines entsprechenden. Vermerks (z.B.: „Personalausweis hat vorgelegen“) ausreichend ist.“

      Ohne die Rechtslage hier abschließend beurteilen zu können erscheint es uns vorliegend so, dass zwar die Vorlage der Dokumente verlangt werden kann. Ein Vermerk über die durchgeführte Kontrolle sollte aber ausreichen und die Anfertigung einer Kopie daher unnötig sein.

  • Hallo,
    zusammen mit 1000´den von Nutzen habe ich bei dem Unternehmen BOON – WireCard Ltd, Leipzig, eine digitale Mastercard zur Nutzung von ApplePay in Deutschland beantragt und erhalten. Soweit alles gut.

    Das Unternehmen WireCard fordert nun eine ungeschwärzte Kopie des Personalausweises aller deutschen Nutzer an und beruft sich dabei auf Regelungen der britischen FCA.
    Laut Hinweises des BMI vom 24.03.2016 ist das in dieser Form nicht zulässig. (Info auf eurer Seite) Zulässig wäre nur, unter bestimmten Voraussetzungen, die Zusendung eines teilweise geschwärzten Ausweises. Das wird jedoch ausdrücklich abgelehnt. Mein Anliegen wurde auch schon in der Fachabteilung von WireCard bearbeitet und auch dort besteht das Unternehmen auf der ungeschwärzten Zusendung.
    Nach meinen Informationen (Aussagen von WireCard) werden die Kopien sowohl:
    – dauerhaft gespeichert
    – nicht nach Identifizierung gelöscht
    – nicht explizit als Kopie markiert (Es muss ein Foto erstellt werden)
    – sowie automatisiert verarbeitet und gespeichert.

    Da ich den Dienst gerne nutzen würde, hier meine Frage ob das zu zulässig ist und was ich tun kann ?

  • Wir waren heute bei einer Wohnungsbesichtigung. Obwohl wir am Ende gesagt haben, dass für uns die Wohnung nicht in Frage kommt, wollte die Dame von der Immobilienfirma meinen PA abfotografieren. Begründet wurde das mit dem Geldwäschegesetz. Ich habe ihr das verweigert und nach längerer Diskussion hat sie sich damit zufrieden gegeben, dass ich ihr den Ausweis zur Identitätsfeststellung nur zeige. Ich nehme an, das war auch richtig. Angeblich kommt schon ein Vertrag bei der Besichtigung zustande, steht so in den AGB. Die Masche haben inzwischen viele Immo Firmen. Wollte darauf nur hinweisen, dass man da nicht nachgeben sollte. Ich nehme, ihr stimmt mir hier zu. Was mache ich nur, wenn ich dann trotz bester Referenzen eine Wohnung nicht bekomme?

    • Viele Makler oder Vermieter sind trotz der recht eindeutigen Rechtslage nicht bereit auf Personalausweiskopien zu verzichten. Sie könnten sich an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde für Ihr Bundesland wenden. Eine Obdachlosigkeit sollten Sie jedoch nicht in Kauf nehmen, wenn der Abschluss des Mietvertrages lediglich von einer Personalausweiskopie abhängt. Nach Unterschrift oder Übergabe sollten Sie in der Regel die Vernichtung der Kopie beantragen können. Auch hier kann Ihnen im Zweifel die zuständige Aufsichtsbehörde helfen.

  • Mit diesem letzten Kommentar zum hiesigen Beitrag schließen wir hier den Kommentarbereich, um eine wachsende Unübersichtlichkeit und Überschneidung von Themen zu vermeiden.

    Bitte beachten Sie unsere bisherigen Antworten auf die eingegangenen Kommentare.

    Wir bedanken uns für die zahlreichen Beiträge.

Kommentarfunktion geschlossen.