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Werbestopper.de – Werbung verhindern, dafür Werbung bekommen?

Werbestopper.de – Werbung verhindern, dafür Werbung bekommen?

Unser „Titan“ und Welttorhüter Oliver Kahn steht oder stand als Werbebotschafter für „Werbestopper.de“ ein. Den Teilnehmern des Dienstes wird versprochen, weniger Werbung zu bekommen und dabei sogar den Regenwald zu retten. Klingt datenschutzfreundlich – und ist doch kritisch zu sehen.

Wer steht hinter der Dienstleistung?

Werbestopper.de ist ein Dienst von der GDVI Gesellschaft zur Durchsetzung von Verbraucher-Interessen GmbH mit Sitz in Nürnberg und postalischer Anschrift im schönen Hamburg. Der Name ist ein wenig sperrig, doch ist Werbestopper.de nicht der einzige Dienst dieses rein privatwirtschaftlichen Unternehmens.

Der WWF ist nur Werbepartner und soll dabei Wiederaufforstungsprojekte des Regenwaldes unterstützen.

Welche Dienstleistung erbringt Werbestopper.de?

Dabei handelt es sich um einen Dienst, der den Teilnehmern verspricht einen Teil des Regenwaldes zu retten, in dem alle oder ausgewählte postalische Werbung, z.B. Einkauf Aktuell, abbestellt werden kann.

„Du sprichst über werbestopper.de Werbeverbote gegen alle bekannten Werbetreibenden für deine Region aus.“

Das bedeutet in der Praxis derzeit, dass postalisch werbetreibende Unternehmen ein Fax mit teilweise tausenden Namens- und Adressdaten erhalten, welche keine Werbung mehr erhalten wollen. Dies verbunden mit dem Angebot, zukünftig eine solche Liste in elektronischer Form per Mail oder zum Download zu erhalten.

Was ist der Geschäftszweck des Unternehmens?

Der Geschäftszweck von Werbestopper.de soll wohl in der Erbringung von Digitalwerbung liegen, denn wenn postalische Werbung nicht (mehr) möglich ist, könnte eine mit Werbestopper.de verbundene Dienstleistung diese in eben elektronischer Form für Unternehmen vertreiben. Und das ausgerechnet für die Unternehmen, welche keine Prospekte mehr im Rahmen von Postwurfsendungen oder Werbeflyern zustellen sollen.

Vielleicht sollen auch zu einem späteren Zeitpunkt Einnahmen in anderer Form erzielt werden, denn unter Punkt 3 der AGB heißt es:

„…GDVI bietet zudem die Vermittlung von Kooperationsanwälten an um nötigenfalls das Auskunftsverlangen rechtlich durchsetzen zu lassen. Hierüber kommen dann eigenständige Verträge des Nutzers mit den vermittelten Kooperationsanwälten zustande.“

Darüber hinaus können die Nutzerdaten an einen Kooperationsanwalt weitergegeben werden.

„GDVI wird dem Nutzer im Falle der Nichterfüllung seines Auskunftsverlangens gegebenenfalls den Kontakt zu einem Kooperationsanwalt der GDVI vermitteln, den der Nutzer dann mit der rechtlichen Durchsetzung seiner Auskunftsansprüche beauftragen kann.“

Ist dies eine Vermittlung von Rechtsanwälten, man weiss es derzeit noch nicht.

Warum ist das kritisch zu sehen?

Die an die postalisch werbetreibenden Unternehmen versandten Namens- und Adresslisten lassen zunächst keinen Rückschluss aus die Authetizität der Personen zu. Jeder kann sich auf der Webseite von Werbestopper.de mit beliebigen Namens- und Adressdaten eintragen. Nun geht es zwar um den Nichterhalt von postalischer Werbung und doch besagt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, dass jemand Werbung erhalten kann. Andernfalls könnte ein Eintrag in der Robinson Liste oder ein „Keine Werbung“ Aufkleber auf dem Briefkasten Abhilfe schaffen.

Der Briefkastenaufkleber würde jedenfalls eine Nutzerdatenweitergabe verhindern, welche u.a. laut der Datenschutzerklärung von Werbestopper.de sich wie folgt verhält:

Erlaubnis zur E-Mail-Werbung:Ich bin damit einverstanden, dass die GDVI mich per E-Mail über ihre Leistungen und Angebote informiert.“

Datenweitergabe zum Datenschutz-Auskunftsersuchen: „Ich willige ein, dass die GDVI meinen Vor- und Zunamen, meine Anschrift und ggf. Telefonnummer, Telefaxnummer und E-Mail-Adresse an Dritte weitergibt, um diesen gegenüber in meinem Auftrag meine datenschutzrechtlichen Auskunftsansprüche geltend zu machen.“

Datenweitergabe an Kooperationsanwälte der GDVI: „Ich willige ein, dass die GDVI meinen Vor- und Zunamen, meine Anschrift, Telefonnummer, Telefaxnummer und E-Mail-Adresse an die Kooperationsanwälte der GDVI zum Zwecke der Geltendmachung meiner Ansprüche gegenüber Dritten weitergibt.“

Zu guter Letzt erfolgt auch eine Datenweitergabe in die Schweiz:

Datenweitergabe an Reachsome AG:Ich willige ein, dass die GDVI meinen Vor- und Zunamen und meine Anschrift sowie die ausgesprochenen Werbeverbote an die Reachsome AG weitergibt um in die Werbeverbot-Datenbank aufgenommen zu werden.“

Diese weitreichenden Einwilligungen für ein recht aussichtsloses Versprechen postalische Werbung zu verhindern, führten daher auch zu einer Werberstopper.de – Abmahnung der Wettbewerbszentrale.

Insofern halten auch wir einen Aufkleber am Briefkasten derzeit für eine datenschutzfreundlichere Lösung.

Update 7.12.2016

Ein aufmerksamer Blogleser war so freundlich, uns mit neuen Informationen zu Hintergründen und Vorgehen von Werbestopper.de zu unterstützen. Mit dem Geschäftsmodell des Unternehmens, welches u.U. nicht ungefährlich für die Kunden ist, beschäftigen wir uns in Werbestopper.de – Werbung verhindern, dafür zum Abmahner werden?

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  • Mit ist schleierhaft, wozu die Kooperationsanwälte benötigt werden. „zum Zwecke der Geltendmachung meiner Ansprüche gegenüber Dritten“. Weder für die Auskunftserteilung noch für das Verlangen auf Löschung der Daten aus dem Verteiler wird ein Anwalt benötigt, da es nach dem BDSG ein festgeschriebenes Recht eines jeden ist. Oder wird hier Geld für diese „Dienstleistung“ verlangt? Wo doch auch hier vorgeschrieben ist, dass Auskünfte und das Löschen kostenfrei ist. Sehr merkwüdig…

  • Was nützt mir denn ein Aufkleber am Briefkasten, wenn ich 3x die Woche Kataloge an meine Adresse zugestellt bekomme und in den wöchentlichen örtlichen kostenlosen „Zeitungen“ Stapelweise Werbung eingelegt ist?

  • Der Aufkleber am Briefkasten interessiert leider keinen. Ich versuche es jetzt mal mit Werbestopper.

  • Danke für diese ausführliche Info, das scheint doch sehr undurchsichtig. Am Ende wird man mit emails bombardiert, das ist auch nicht Sinn der Sache. Und wozu Rechtsanwalt? Ich lasse die Finger davon. Der Briefkastenaufkleber hilft bei mir gegen regionale Prospekte, nicht aber Kataloge usw

  • Vielleicht hilft ein Blick auf das Geschäftsmodell von flugrecht.de, das ebenfalls von der GDVI betrieben wird. Das Unternehmen verdient an erfolgreich betriebenen Klagen gegen Fluggesellschaften mit. Und dazu werden bei Werbestopper die entsprechenden Listen der Werbeunwilligen über die Reachsome AG den werbetreibenden Unternehmen kostenpflichtig angeboten.

  • Recherchiert mal richtig und nicht nur die Hälfte. Lest die AGB bitte richtig durch. Da steht nämlich: „…die Zusendung und Übermittlung von Werbung oder anderweitige werbliche Kontaktaufnahme fortan zu unterlassen, und zwar in jeder Form und mit jedem Medium, einschließlich Mailings, Postwurf oder teiladressierten Mailings, Fax, E-Mail oder Telefon.“ und nicht wie Ihr das hier darstellt: „Der Geschäftszweck von Werbestopper.de soll wohl in der Erbringung von Digitalwerbung liegen, denn wenn postalische Werbung nicht (mehr) möglich ist, könnte eine mit Werbestopper.de verbundene Dienstleistung diese in eben elektronischer Form für Unternehmen vertreiben. Und das ausgerechnet für die Unternehmen, welche keine Prospekte mehr im Rahmen von Postwurfsendungen oder Werbeflyern zustellen sollen.“

    Bei mir klappt es, bekomme fast wöchentlich von verschiedenen Unternehmen endlich die Austragung aus jeglicher Verteiler. Servus

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