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WhatsApp gehört nicht an Schulen

WhatsApp gehört nicht an Schulen

Kürzlich erreichte uns die Information, dass in einer Grundschule in Thüringen Eltern dazu aufgerufen wurden, den Messenger-Dienst WhatsApp zu nutzen. Andere Eltern sahen datenschutzrechtliche Probleme und baten die Aufsichtsbehörde um Überprüfung. Das Urteil: WhatsApp gehört nicht an Schulen.

Einfach mal machen!

Die Elternsprecherversammlung wollte die Kommunikation der Eltern untereinander auf Basis von WhatsApp organisieren. Hinweise oder Erklärungen zu den rechtlichen Folgen und Hintergründen rund um die Nutzung von WhatsApp gab es nicht. Eltern, die dies nicht einfach mitmachen wollten, informierten die zuständige Aufsichtsbehörde in Thüringen. Natürlich stand auch dieses Mal das Urteil: WhatsApp gehört nicht an Schulen. Denn nicht nur die Lehrer sowie die Verwaltungskräfte an Schulen haben die Datenschutzgesetze zu beachten. Das gilt auch für Eltern, wenn sie schulische Aufgaben mit wahrnehmen, eben genau so, wie das bei den Elternbeiräten (Elternsprechern) der Fall ist.

Meinung der Aufsichtsbehörden

Schon im Mai 2017 hatte sich der Datenschutzbeauftragte von Rheinland-Pfalz, positioniert und hingewiesen, dass WhatsApp zu schulischen Zwecken tabu ist.

„Sofern eine Lehrkraft es als notwendig erachtet, über Messenger mit Eltern, Schülerinnen und Schülern zu kommunizieren, kommen nur europäische Anbieter, die eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung anbieten, in Betracht (z. B. Pidgin/OTR, Signal 2.0, SIMSme, Chiffry oder Threema).“

In Rheinland-Pfalz steht eine landeseigene Kommunikations-Plattform zur Verfügung. Auf der Homepage gibt es auch einige Tipps und Leitfäden für Lehrer.

Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat zum Jahreswechsel ein neues Webangebot speziell für Grundschulkinder gestaltet. Mit Blick auf unsere Zukunft erscheint Digitale Kompetenz wichtiger denn je.

Noch ein Jahr früher, Im Oktober 2016, hatte schon der Landesdatenschutzbeauftragte in Hamburg, Johannes Caspar, eine Empfehlung an alle deutschen Bürger ausgesprochen, WhatsApp wegen der starken negativen Folgen für den Schutz der eigenen Daten zu meiden. An der Beliebtheit von WhatsApp änderte das nicht viel.

Schutz nicht nur der eigenen Daten

Datenschutz betrifft personenbezogene Daten. Er schützt in erster Linie nicht die Daten, sondern die Personen hinter den Daten. Und guter Datenschutz hat noch einen zusätzlichen Effekt: Datenschutz schützt nicht nur meine eigenen Daten, sondern auch die Daten der Menschen, die mich umgeben. Der Zugriff auf das Adressbuch stört ja nicht mich – ich habe mich ja schon verkauft – sondern all die anderen, deren Daten ich gleichzeitig „verramsche“. Auch das diese Weitergabe möglicherweise eine Abmahngefahr mit sich bringt, wurde im gesellschaftlichen Schwarmverständnis geflissentlich ignoriert. Und so werden wir uns sicherlich auch in Zukunft mit diesem Thema weiter beschäftigen.

Und das Ende vom Lied?

Auf einer außerordentlichen Elternversammlung im Januar musste in der Grundschule in Thüringen ein neuer Elternbeirat gewählt werden. Die Kommunikation der Eltern soll nun datenschutzkonform stattfinden, ohne WhatsApp.

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  • Fantastisch, wie der Datenschutz wieder einmal den Tag gerettet hat!

  • Natürlich ist WhatsApp für dienstliche Kommunikation ungeeignet, verstößt sogar gegen Rechtsvorschriften. Es steht jedoch außer Frage, dass die die private Kommunikation der Eltern untereinander nicht Belang der Aufsichtsbehörde ist. Wollen Eltern per WhatsApp kommunizieren, und tauschen dazu die benötigten Kontaktdaten aus, ist das Ihr gutes Recht das auch zu tun.

    • Klar machen sie es sich einfach bequem….

    • … und was ist mit den Eltern die, um an der Kommunikation teilnehmen zu können, von einigen Meinungsmachern und Wortführern „gezwungen“ werden ein App zu installieren die nachweislich den Datenschutz mit Füßen tritt! Aufwachen! Es gibt genügend kostenlose datenschutzkonforme Messenger. Da bricht sich niemand einen Zacken aus der Krone so einen zu installieren. Auf eine App mehr oder weniger kommt es bestimmt nicht an!

  • Welche Folgen die Nutzung von WhatsApp haben kann ist inzwischen auch vom AG Bad Hersfeld (Urt. v. 20.03.2017, Az. F 111/17 EASO) festgestellt worden. Siehe:
    wbs-law.de/personlichkeitsrecht/urteil-weitergabe-der-whatsapp-kontaktdaten-ist-illegal-droht-eine-abmahnwelle-73760/

  • Genau diesen Ansatz wollen wir unterstützen und haben hierzu (leider) eine Facebook-Gruppe zum Thema „Elternkommunikation 2.0“ gegründet. Nicht nur in Schulen sind WhatsApp-Eltern-Gruppen ein datenschutzrechtliches Problem. Kindertageseinrichtung und deren Träger sehen dies ebenfalls sehr kritisch. Aus diesem Grund machen wir uns von Niflosa dafür stark, WhatsApp endlich aus den Bildungseinrichtungen zu verbannen. Es gibt viele Alternativen, doch scheint diese keiner zu kennen.

  • Die Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragten der katholischen Kirche (also die Datenschutzaufsicht im Bereich der katholischen Kirche) hat bereits am 3. Mai 2017 beschlossen: „Die Verwendung eines Messaging-Dienstes auf dienstlichen Endgeräten ist untersagt, soweit eine physikalische Datenspeicherung außerhalb des Gebiets des Europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz stattfindet oder keine Punkt-zu-Punkt-Verschlüsselung genutzt wird. Das gleiche gilt für die dienstliche Nutzung von privaten Smartphones“.
    Mit diesem Beschluss möchte die Konferenz der katholischen Datenschützer Klarheit über eine umstrittene Praxis herbeiführen. Die Teilnehmer gingen bei ihrem Beschluss davon aus, dass in Ländern außerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes ein angemessenes Datenschutzniveau häufig nicht besteht. Dies gilt vor allem für den Anbieter von „WhatsApp“, der seinen Sitz bekanntlich in den USA hat und einen den europäischen Datenschutzregelungen vergleichbaren Schutz nicht garantieren kann. So ist z. B. eine Vertraulichkeit der übertragenen Nachrichten trotz der Behauptung des Betreibers nicht sicher gewährleistet.
    Insbesondere für Beratungsdienste, die der besonderen Verschwiegenheitspflicht des § 203 StGB unterliegen, ist diese Weisung unbedingt einzuhalten. Da WhatsApp die Daten, die auf dem Smartphone des Nutzers hinterlegt sind auch an Facebook weitergibt, zumindest diese aber für eigene Zwecke nutzt, können über diesen Weg sensible personenbezogene Daten im Internet veröffentlicht werden.

  • An die Redaktion: ein sehr guter Artikel. Was mich dann doch kurzfrisig amüsiert hat und nachhaltig verstimmt unter ist dann: „….Dann freuen wir uns auf eine Empfehlung“ unter Facebook und co……und das ganze auf einer Website, die sich wie nochmal nennt?

    • Da haben Sie recht. WhatsApp gehört wie Instergram zu Facebook. Ich frage mich wie sich der Konzern zudem WhatsApp auf dessen Fehler oben hingewiesen wurden gehört sich auf eine Datenschutzwebsite schummeln konnte.

  • Wir, eine Gesamtschule aus Schleswig-Holstein, nutzen seit knapp einem Jahr die Plattform von hoojoo.de und sind mit diesem Dienst sehr zufrieden. WhatsApp und facebook sind bei uns kein Thema mehr.

  • Mich würde interessieren, warum Wire in der Liste der empfehlenswerten Dienste nicht auftaucht. Die erfüllen doch soweit ich weiß dieselben Kriterien?

  • Leider wird auf Alternativen zu WhatsApp nicht wirklich eingegangen – es werden wild Apps genannt ohne die Vor- und Nachteile zu benennen, es wird sogar ein Jabber-Client mit veralteter Verschlüsselung (heute nimmt man OMEMO) empfohlen ohne zu erwähnen das der Datenschutz vom Server-Betreiber abhängig ist (und Threema ist zwar gut, aber aus der Schweiz und somit von der DSGVO nur bedingt abgedeckt). Besser die Alternativen ausführlich inkl Features und Nachteile beleuchten – Signal ist zum Beispiel aus gutem Grund die Standardempfehlung während Chiffry und SIMSme nie aus der Niche gefunden haben.

  • Kenne ich. Ich habe im Alter von 10 Jahren vor meiner Klasse am EBG in Castrop einen Vortrag über Datenschutzmessenger gehalten.

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