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Wie werde ich Datenschutzbeauftragter?

Wie werde ich Datenschutzbeauftragter?

Sie haben sich nicht direkt durch die vakante Stelle des Pressesprechers bei der NSA angesprochen gefühlt? Wir zeigen im folgenden Artikel, der zugleich ein Themenwunsch eines Lesers war, den Weg hin zum Datenschutzbeauftragten.

Datenschutzbeauftragter – kein klassischer Weg

Oft wird man nur müde belächelt, wenn man erzählt, dass man im Bereich Datenschutz tätig ist, wobei der Weg dahin nicht zu unterschätzen ist. Eine klassische Ausbildung oder einen Universitätsstudiengang zum Datenschutzbeauftragten gibt es nicht.

Unternehmen und Interessenverbände bieten einwöchige Kurse zum Datenschutzbeauftragten an, aber allein mit diesem Wissen stößt man in der Praxis schnell auf seine Grenzen. So hat etwa der Düsseldorfer Kreis in einem Beschluss aus dem Jahr 2010 Mindestanforderungen zusammengestellt, die für sich genommen nur schwer erfüllbar sind.

Zum Beispiel werden

  • umfassende Kenntnisse sämtlicher relevanten gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz sowie zur Datensicherheit und deren
  • konkrete Umsetzung im Unternehmen (z. B. Durchfu?hrung von Kontrollen, Beratung, Strategieentwicklung, Dokumentation, Verzeichnisse, Logfile-Auswertung, Risikomanagement, Analyse von Sicherheitskonzepten, Betriebsvereinbarungen, Videou?berwachungen, Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat etc.) gefordert.

Im Rahmen eines einwöchigen Kurses kann nicht alles gelehrt und gelernt werden, daher bildet ein Studium eine solidere Grundlage.

DatenschutzRECHT

Datenschutzrechtliche Fragestellungen tangieren in der alltäglichen Praxis diverse Rechtsgebiete (z.B. Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Arbeitsrecht). Zu empfehlen ist daher der Einstieg über den (Um-)Weg der Universität. Üblicherweise ist der Studiengang der Rechtswissenschaften der zielführendsten.

Doch gerade das rechtswissenschaftliche Studium ist durch seine Langatmigkeit bekannt. Dabei trifft man das Thema Datenschutz in der Regel auch erst im universitären Schwerpunktsbereich kurz vor der Ersten Juristischen Prüfung an. Eigeninitiative ist also gefordert, denn da Datenschutzrecht nicht zum Kerninhalt des Studiums gehört, sollte man Chancen wie freiwillige Seminare und die Wahl des entsprechenden Wahlschwerpunktbereiches ergreifen.

Weiterbildungen im IT-Bereich sind entscheidend

Wer die alltäglichen technischen Prozesse nicht versteht, wird auch die datenschutzrechtlichen Fragestellungen nicht bewältigen können. Eine Spezialisierung und fachliche Expertise sind unerlässlich, da Unternehmen in ihrem Tagesgeschäft oft mit komplexen Fragestellungen auf die Datenschutzbeauftragten zugehen und eine ganzheitliche Bertrachtungsweise erwarten. Weiterbildungen im IT-Bereich sind entscheidend, insbesondere im Hinblick auf die Maßstäbe, die in diesem Bereich durch den Fortschritt der Informationstechnologie gesetzt werden. Es bieten sich etwa Fortbildungen in den Bereichen IT-Management, IT-Sicherheit und (Wirtschafts-)Informatik sowie ein Lehrgang zum IT-Sicherheitsbeauftragter (TÜV) an.

Langeweile? Fehlanzeige!

Die besten Ergebnisse wird derjenige erzielen, der Spaß im Umgang mit den verschiedenen (juristischen und technischen) Themen hat. Wer kombiniert in beiden Bereichen fundiertes Wissen ansammelt und auch problemorientiert Lösungsstrategien entwickeln kann, dem winken interessante Aufgaben. Auch das Arbeitsumfeld ist abwechslungsreich, da die Kontakte von Aufsichtsbehörden über Kunden und Mitarbeitern zu Vorständen bis hin in internationale Gewässer reichen können.

Gefühlt kann man täglich beim Wachsen der Datenpannen-Liste zusehen. Und auch sonst gewinnt die Thematik immer mehr an Bedeutung. Im Zuge der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung wird auch in anderen europäischen Ländern die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragter kommen. Eine internationale Ausrichtung wird daher an Bedeutung gewinnen.

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  • @ Dr. Datenschutz

    Super, danke! Genau so eine Übersicht aus Profisicht habe ich gesucht.
    Sie beschreiben als möglichen Weg, ein Jurastudium mit Schwerpunktsetzung Datenschutzrecht mit Fortbildungen zur IT-Sicherheit zu kombinieren.
    Würden Sie auch den umgekehrten Weg empfehlen, ein Informatikstudium mit Schwerpunkt IT-Sicherheit mit Fortbildungen zum Datenschutzrecht zu kombinieren?

    • Natürlich ist es auch möglich zunächst ein Informatikstudium zu absolvieren. Ein fundiertes IT Wissen ist notwendig, um Baustellen überhaupt zu entdecken, die dann rechtlich zu bewerten sind. Wir haben jedoch die Erfahrung gemacht, dass das juristische Handwerkszeug allein durch Aufbaukurse zum Datenschutz schwer zu erlernen ist. Der Datenschutzbeauftragte sollte die Auslegung von Gesetzen (weit mehr als nur das BDSG) und das Verfassen von Verträgen sicher beherrschen.

      • @ Dr. Datenschutz

        Danke für die Antwort.
        Wenn man als Informatiker/IT-Sicherheitsspezialist mit Datenschutzfortbildung kein Datenschutzbeauftragter sein kann, kann man wenigstens Datenschutzberater sein ?
        Haben Sie bspw. bei intersoft consulting auch Mitarbeiter, die IT-Sicherheitsexperten sind und Datenschutzrecht „nur“ via Fortbildung erlernt haben?
        Mich interessiert, wie weit man als IT-Sicherheitsexperte mit Datenschutzfortbildung im Bereich Datenschutz kommen kann.

      • Auch IT-Sicherheitsexperten können als Datenschutzbeauftragte tätig sein. Ein Datenschutzbeauftragter muss die durch den Düsseldorfer Kreis empfohlen Voraussetzungen mitbringen. Die rechtlichen Kenntnisse können durch entsprechende Aufbaukurse nachgewiesen werden. Die Voraussetzungen an die rechtlichen und technischen Fähigkeiten sind darüber hinaus abhängig vom Tätigkeitsbereich des Unternehmens.

  • Sehr geehrte Damen und Herren,
    es war sehr interessant zu lesen, wie man Datenschutzbeauftragter werden kann. Nun bin ich bereits seit 11 Jahren DSB und würde die Aufgabe aus den unterschiedlichsten Gründen gern ab- und weiter geben. Welche Möglichkeiten gibt es, auf eigenen Wunsch abbestellt zu werden? Genügt es, wenn ich meine Bereitschaft für diese Aufgabe zurück ziehe? Ich kann doch nicht für den Rest meines Lebens zum Dasein als DSB verpflichtet sein.

    Mit freundlichen Grüßen

    Gerhard Pundt

    • Sehr geehrter Herr Pundt,

      es freut uns sehr, dass Sie Ihre hohe Motivation und Einsatzbereitschaft als Datenschutzbeauftragter einer breiten Öffentlichkeit kund tun. Gerne nehmen wir dies zum Anlass, Sie wunschgemäß mit sofortiger Wirkung von allen, wir betonen, von allen Aufgaben zu entbinden.

      Wir wünschen Ihnen für Ihre berufliche Zukunft alles Gute.
      Für weitere Fragen wird Ihnen sicherlich die für Sie zuständige Arbeitsagentur mit Rat und Tat zur Verfügung stehen.

      Mit freundlichen Grüßen
      Ihre Personalabteilung

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