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Wurde ich ausspioniert? Auskunft und Löschung von Geheimdienstdaten

Wurde ich ausspioniert? Auskunft und Löschung von Geheimdienstdaten

Nach einem aktuellen Gerichtsentscheid war die Datenweitergabe der NSA an den GCHQ illegal. Eine Bürgerrechtsbewegung bietet nun die Durchführung von Auskunfts- und Löschungsmöglichkeit beim britischen Geheimdienst (GCHQ) an.

Datenweitergabe im Ringtausch illegal

Gemeinsam mit weiteren Bürgerrechtsbewegungen hat Privacy International aktuell einen ersten, wenn nicht den ersten Sieg vor Gericht gegen eine Geheimdienstorganisation erringen können.

Demnach ist, bzw. war das „Tauschen“ von Informationen zu britischen Bürgern, die von der NSA erhoben und an den GCHQ weitergeleitet wurden, illegal. „War“, denn jetzt arbeiten die Geheimdienste (angeblich) rechtskonform. Ringtausch bedeutet dabei, dass die jeweiligen Geheimdienste „nur“ Ausländer überwachen, diese Daten wiederum jeweils an die anderen Geheimdienste weiterreichen.

Das Gericht sah darin einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Konkret wurde ein Verstoß gegen den Artikel 8 EMRK, dem Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens festgestellt.

Die Folgen des Urteils

Die Bürgerrechtsbewegung Privacy International hat nun eine Projektseite ins Leben gerufen, über welche interessierte und betroffene Bürger ihren Auskunfts- und schließlich auch Löschungsanspruch gegen den GCHQ geltend machen können. Realistisch betrachtet erscheint eine tatsächlich darauffolgende und effektive Löschung recht unwahrscheinlich, so schon die Auskunftserteilung, jedoch sollte im Rechtsstaat jedes zur Verfügung stehende Mittel gegen den zunehmenden Spionagewahn sicherlich ausgeschöpft werden.

Hier können Sie Ihren Auskunfts- und Löschungsanspruch geltend machen.

Notwendige Angabe von personenbezogenen Daten

Leider hat die Sache den einen oder anderen Haken. Zur Auskunftserteilung und Geltendmachung der Löschung ist die Angabe von den eigenen personenbezogenen Daten erforderlich. Letztlich bleibt zu hoffen, dass kein unbescholtener Bürger nur durch die Wahrung seiner Grund- und Menschenrechte auf Auskunft und schließlich Achtung seines Privat- und Familienlebens sich auf einer Liste von „Querulanten“ wiederfindet.

Die Gefahren bei Auskunftsansprüchen über das Internet

Es schwingt gleichwohl auch eine Gefahr bei der Geltendmachung von Auskunftsersuchen über das Internet mit. Es erfolgt nämlich regelmäßig und so auch in diesem Fall, keine weitere Legitimationsprüfung des Anfragenden, mit Ausnahme des Double Opt-in Verfahrens. So ist minimaler Schutz zur Vermeidung von Abfragen gewährleistet, die von Dritten über Betroffene durchgeführt werden könnten. Darüber hinaus ist die Fehlerfreiheit der GCHQ-Datenbank natürlich nicht gewährleistet.

Die freie Entscheidung über den Auskunftsanspruch und eine etwaige spätere Löschung gehören zu dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, das man wahrnehmen sollte.

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  • „(…) jedoch sollte im Rechtsstaat jedes zur Verfügung stehende Mittel gegen den zunehmenden Spionagewahn sicherlich ausgeschöpft werden.“

    Und dann? Wenn alle rechtstaatlichen Mittel ausgeschöpft sind, steht uns Deutschen angeblich ein Widerstandsrecht nach Art. 20 Abs. 4 GG zu. Der Staat wird niemals zulassen, dass sich Bürger auf dieses Widerstandsrecht berufen können.

    „Letztlich bleibt zu hoffen, dass kein unbescholtener Bürger nur durch die Wahrung seiner Grund- und Menschenrechte auf Auskunft und schließlich Achtung seines Privat- und Familienlebens sich auf einer Liste von “Querulanten” wiederfindet.“

    Genau das ist das Problem! Selbstzensur, vorauseilender Gehorsam, Schere im Kopf. Viele wollen einfach nicht verstehen, warum wir längst das Ende von Freiheit und Demokratie eingeläutet haben. Das Ob ist entschieden, nur noch die Rückzugsgefechte von wenigen mutigen Bürgern zögern das Wann hinaus.

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