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Zensus 2011 – Wenn der Erhebungsbeauftragte zweimal klingelt…

Zensus 2011 – Wenn der Erhebungsbeauftragte zweimal klingelt…

TEIL 2 Gestern haben wir Sie bereits über die Aufgaben der Erhebungsbeauftragten im Rahmen des registergestützten Zensus im Jahre 2011 (Zensusgesetz 2011 – ZensG 2011) informiert. Offen war noch die nicht unwesentliche Frage welche Ausschlussgründe der Bestellung als Erhebungsbeauftragter entgegenstehen können. Erfahren Sie auch, was Ihnen droht, wenn Sie als gemeldete Person Auskünfte verweigern, welche Angaben freiwillig sind und welche Grauzonen bei der Erhebung in der Praxis verbleiben.

Wie werde ich NICHT Erhebungsbeauftragter – Ausschlussgründe?

Für Bedienstete gilt:

  • lebenswichtige Tätigkeiten öffentlicher Dienste dürfen nicht unterbrochen werden.
  • zu befreien ist, wem eine solche Tätigkeit aus gesundheitlichen oder anderen wichtigen Gründen nicht zugemutet werden kann.

Für Bürger gilt:

  • Erhebungsbeauftragte dürfen nicht in der unmittelbaren Nähe ihrer Wohnung eingesetzt werden.
  • Sie dürfen nicht eingesetzt werden, wenn auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit oder aus anderen Gründen zu befürchten ist, dass Erkenntnisse aus der Erhebungstätigkeit zum Schaden der auskunftspflichtigen Person genutzt werden.

Darf der Erhebungsbeauftragte von seinen Erlebnissen erzählen?

Nein. Erhebungsbeauftragte werden schriftlich verpflichtet, das Statistikgeheimnis nach § 16 des Gesetzes über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz – BStatG) zu wahren und auch solche Tatsachen geheim zu halten, die im Zusammenhang mit der Erhebungstätigkeit bekannt werden. Die Verpflichtung gilt auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit.

Wie lange dauert der Erhebungszeitraum?

Nach § 1 ZensG führen der Bund und die Länder eine Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungszählung (Zensus) mit Stand vom 9. Mai 2011 (Berichtszeitpunkt) als Bundesstatistik durch. Die Erhebungsbeauftragten haben die Befragung innerhalb von zwölf Wochen nach dem Berichtszeitpunkt abzuschließen. Hiervon kann nur in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden.

Wann ist mit einem wiederholten Besuch eines Erhebungsbeauftragten zu rechnen?

Mehrbesuche bei gemeldeten Personen sind aus vielfältigen Gründen denkbar. Personen können betroffen sein, wenn sie sowohl für die grundsätzlich schriftliche Gebäude- und Wohnungszählung nach § 6 ZensG, als auch für die Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis nach § 7 ZensG angesprochen werden.

Gleiches gilt etwa für Personen die Leiter von Einrichtungen sind und zusätzlich Wohnraum besitzen oder deren Anschrift zufällig für die Haushaltebefragung ausgewählt werden. Bei fehlenden, unvollständigen oder widersprüchlichen Antworten der schriftlichen Zählung nach § 6 ZensG können ersatzweise Befragungen nach § 18 Abs. 2 S. 8 ZensG durchgeführt werden.

Muss ich dem Erhebungsbeauftragten Auskunft erteilen?

Grundsätzlich gilt, wer befragt wird, muss Auskunft geben. Das ist in § 18 ZensG geregelt. Diese Auskunftspflicht ist nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wichtig, um verlässliche Daten zu bekommen, mit denen für die Zukunft geplant werden kann. Wenn die Teilnahme freiwillig wäre, würde dies die Qualität der Ergebnisse des Zensus nicht unerheblich beeinträchtigen. Wem diese Argumentation noch nicht reicht, sollte wissen, dass die Verweigerung der Auskunft nach § 23 Abs. 3 BStatG mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.

Zu prüfen ist, ob in der Praxis über die geltenden Ausnahmen hinreichend aufgeklärt wird. Die Auskunft über die Erhebungsmerkmale nach § 7 Abs. 4 Nr. 19 ZensG ist freiwillig. Dies betrifft die Erhebungsmerkmale

Bekenntnis zu einer Religion, Glaubensrichtung oder Weltanschauung (sunnitischer Islam, schiitischer Islam, alevitischer Islam, Buddhismus, Hinduismus und sonstige Religionen, Glaubensrichtungen oder Weltanschauungen).

Aus § 11 Abs. 6 und 7 ZensG geht darüber hinaus hervor, dass es weitere Eintragungen in die Erhebungsunterlagen geben kann, soweit die Auskunftspflichtigen einverstanden sind.

Was wohl mit „weiteren Eintragungen“ gemeint sein kann, fragen Sie bitte Ihren Erhebungsbeauftragten, wenn er vor Ihrer Tür steht.

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  • wir/ich wohnen in einer Gemeinschaftswohnanlage im Reihenhausprinzip mit insgesamt 31 Häuder, d.h. je Eigentümer hat ein Einfamilienhaus.
    unsere Wohnanlage hat den Vorschriften entsprechend einen Hausverwalter.
    meine Frage:
    ist der Hausverwalter verpflichtet die Gebäude und Wohnungszählung nach ZensG 2011 durchzuführen oder kann ich als mündiger Bürger diese Arbeit auch durchführen?
    Für ihre Antwort bedanke ich mich im Voraus und verbleibe mit freundlichen Grüßen aus Bremen

    Hans-Jürgen Prehn

  • Sehr geehrter Herr Prehn,

    für die von ihnen beschriebene Gebäude- und Wohnungszählung, d.h. Erhebungen nach § 6 ZensG, sind nach § 18 Abs. 2 ZensG die Eigentümer und Eigentümerinnen, die Verwalter und Verwalterinnen, die sonstigen Verfügungs- und Nutzungsberechtigten der Gebäude oder Wohnungen auskunftspflichtig. Als Eigentümer und Eigentümerinnen gelten auch die Personen, denen die Gebäude und Wohnungen nach § 39 Absatz 2 der Abgabenordnung wirtschaftlich zuzurechnen sind.

    Die für Sie zuständige Erhebungsstelle bzw. der Erhebungsbeauftragte wird Sie über das genaue Verfahren informieren.

  • Im Oberbergischen Anzeiger stand heute ein Bericht, nach dem die Erhebungsbeauftragten im Oberbergischen Kreis derzeit geschult werden. … „Sie müssen auch wissen, wie mit dem ausgefüllten Bogen umzugehen ist. Denn auf Datenschutz wird größten Wert gelegt.“ … „“Grundsätzlich müssen die Unterlagen von den Erhebungsbeauftragten persönlich hier abgeliefert werden,“ erklärt Jeanette Bohlien, stv. Leiterin der Erhebungsstelle beim Kreis. Ausgeschlossen ist jedenfalls der Versand der teils doch recht sensiblen Daten beispielsweise per Post. Auch die Ehepartner dürfen ersatzweise einspringen.“

    Es erstaunt mich doch sehr, dass die Qualifikation „Ehepartner“ reichen soll, die notwendige Verschwiegenheit und Integrität im ‚Umgang mit den sensiblen Daten zu gewährleisten. Ich halte dies schlichtweg für einen Datenschutztrojaner: Die/der Erhebungsbeauftragte muss unterschreiben, verschwiegen zu handeln – auch über die Beschäftigungsdauer hinaus. Und was hat der Ehepartner unterschrieben?

  • Hallo,
    Ihre Bedenken wären durchaus berechtigt, wenn die Auskunft, die Sie aus Gummersbach erhalten haben im Bezug auf den „Ehepartner“ richtig wäre.

    Ich denke, dass die Bedingungen im gesamten Bundesgebiet für die Erhebungsbeauftragten gleich sind:

    In Friesland liest sich das so:
    1. Statistikgeheimnis, Geheimhaltung, Datenschutz: ……………………….
    Die Erhebungsbeauftagte verpflichtet sich insbesondere, ihr zur Bearbeitung übergebenes Material oder durch die Erhebungstätigkeit gewonnenen Unterlagen keinesfalls an Dritte weiterzugeben oder Dritten irgendwelche Mitteilungen darüber zu machen. Sie verpflichtet sich ferner, alle mit der Erhebungstätigkeit zusammenhängenden Unterlagen unter Verschluss aufzubewahren, so dass sie Dritten – auch Familienangehörigen – nicht zugänglich sind. „

  • Hallo, ich habe eine Frage zu den Erhebungshelfer – was bedeutet „Erhebungsbeauftragte dürfen nicht in der unmittelbaren Nähe ihrer Wohnung eingesetzt werden.“?

  • Hallo A,
    “Erhebungsbeauftragte dürfen nicht in der unmittelbaren Nähe ihrer Wohnung eingesetzt werden.” bedeutet, dass diese eben nicht in der Nähe ihrer eigenen Wohnung eingesetzt werden dürfen. Damit will man wohl verhindern, dass sie ihre eigenen Nachbarn überprüfen…

  • Ich möchte mich nicht als Spiesser sehen, doch wundere ich mich schon über diese Fragen, die mir unter dem Vorwand Volkszählung gestellt werden. Auch ist es schön,daß ich an § en erinnert werde zwecks Auskunftspflicht. Die Inhalte dieser § en wären auch interessant. Muss ich nun als Nicht- Jurist selbst, wenn ich irgendwann den Inhalt erfahre, verstehen, was richtig und falsch ist ? Nun gut gern gebe ich Auskunft. Wen interessiert, ob ich dafür selbst Zeit habe:

    1. Frage Gibt es unter dieser Objektanschrift mindestens ein Gebäude mit Wohnraum oder eine bewohnte Unterkunft ?

    Genaueres steht wohl im Grundbuch, denn sonst hätte ich das Schreiben nicht bekommen ?
    Im Sommer stellen wir gern ein Zelt für die Kinder in den Garten. Und wenn ich das Gartenhaus einmal aufräume, wäre da auch noch Platz. Was ist der Unterschied zwischen Gartenlaube und Gartenhaus ? Natürlich kann ich bei Platzmangel auch das Auto vor der Garage parken. Habe ich ein Auto ? Das ist dann sicher die KFZ-Zulassungsstelle. Das KfZ wird leider nur zugelassen, wenn ich beim Einwohnermeldeamt gemeldet bin. Auch dort gibt es wieder Hinweise zum Grundbucheintrag, zu Punkten in Flensburg, KfZ-Versicherung, Rentenversicherung und weiterführenden Behörden. Aber an dieser Stelle soll es erstmal genügen. Es kommen ja noch viele Fragen zur Volkszählung. Habe ich nun zu dieser Frage genug Auskunft erteilt ?

  • Nun hat diese Volkszählung nur im Entferntesten mit Politik, sondern mit der Wirtschaftslobby in Deutschland zu tuen. Doch dazu kann ich gern an anderer Stelle referieren.

    2. Sind Sie für das/die Gebäude oder Wohnung/-en unter der Objektanschrift auskunftspflichtig, weil Sie z.B. dort Eigentümer oder Eigentümerin sind ?

    Auch nicht wirklich eine Frage zur Volkszählung, denn Eigentümer bin ich erst, wenn der „Klotz“ bezahlt ist. Da haben die gerade „Renovierten“ Banken auf Staatskosten und meinen Steuerbeiträgen für den Staat sowie meine lebenslange Ratenzahlung das letzte Wort. Es gibt natürlich kleine Unterschiede: Wenn es um Grundsteuer, Müllabfuhrgebühr,Flurumlage Strassenerneuerung und und und geht…bin ich gern schon Eigentümer für den Staat und zahlungs- und aukunftspflichtig :-). Aber vielleicht gibts ja noch mehr zu holen ? Oder vielleicht bestehen Unterbringungsmöglichkeiten ?
    Oder es gibt schon ein „Unter den Hammer Verfahren“.

    Bei dieser Frage bin ich nun Volks gezählt oder braucht es weitere Fragen… bestimmt, denn ich weiss noch nicht, ob die Sorben zu Deutschen gehören und oder ob auch Mona in Uganda von UNICEF( seit 4 Jahren weiterhin 5 Jahre alt) dazu gehört. Noch heftiger wird es wohl bei Sachsen, Schlesiern und Rheinländer und und und. Wer hat’s erfunden ? Und wer bezahlt ?

    Doch ehrlich : Spielt es eine Rolle, wenn ich +/- 1 Million Deutsche habe, ob das Gebäude bewohnbar ist oder Europäer und Nicht- Europäer habe ? Wieviel Obdachlose (Deutschland schämt sich) gehören zu den +/- 1 Million. Da wären noch die Tafeln und so weiter. Doch schauen wir zur nächsten Volksfrage – ist doch das demokratische Motto der Volksnähe von oben – ist doch eine ganz böse ideologische Vergangenheit.

  • Hallo,
    heute habe ich den Bogen für
    Gebäude und Wohnungszählung ausgefüllt. Grundsätzlich habe ich keine Probleme mit der Abfrage der Daten (von Unschärfen mal abgesehen, siebe Beispiel Laube/Gatenhäuschen mit mehr als 6qm Fläche), nur bei einem Feld werde ich doch dann stutzig: Kann ich so einfach die Namen meiner Mieter mitteilen? Verstoße ich da nicht gegen deren Persöhnlichkeitsrechte (und diese Rechte bewerte ich als Laie deutlich höher als das Interesse zu Wissen, wer dort wohnt)? Was bringt diese Information bei einer Gebäude und Wohnungszählung, wobei ich doch ankreuze, dass das Haus vermietet ist? Warum sind bestimmte Personengruppen ausgeschlossen (wir haben doch auch EU-Diplomaten und dieser Zensus ist doch ein EU-Vorgehen)? Ich kann mich nicht dem Eindruck erwehren, dass hier mehr abgefragt wird, als wirklich notwendig ist. Wo kann ich erkennen, was für Fragen durch das EU-Gesetz erwartet werden?
    Vielen Dank für Ihre Antwort.

  • Hallo jrjo,
    bei der Weitergabe der Namen Ihrer Mieter handelt es sich um eine Weitergabe von personenbezogenen Daten. Diese ist nur zulässig, wenn eine Rechstvorschrift dies erlaubt oder anordnet oder der Betroffene eingewilligt hat.
    Als Rechstvorschrift kommt hier das Zensusgesetz in Betracht. Nach § 18 ZensG besteht für die Erhebungen nach dem ZensG eine Auskunftspflicht. Auskunftspflichtig für die Erhebungen nach den §§ 6 und 14 Absatz 3 ZensG sind unter anderem die Eigentümer und Eigentümerinnen der Gebäude oder Wohnungen. Dem ZensG selbst können Sie entnehmen, welche Angaben Sie machen müssen. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite des Zensus 2011 – unter anderem auch die Verordnung zur Volkszählung (EG) Nr. 763/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates ABl. L 218 vom 13.08.2008.

  • Hallo
    ich habe heute den Bogen zur Gebäudezählung ausgefüllt. Aber mir will partout nicht in den Kopf, wozu ich die Namen der Mieter angeben soll. Die sind doch für die „Struktur des Gebäude- und Wohnungsbestandes“ vollkommen unerheblich. Letztendlich können und werden diese Daten zu anderen Zwecken verwendet werden (Strafverfolgung, Bespitzelung, Steuerfahndung usw.). Zudem können diese Daten bis zu 6 Jahren aufgehoben (und auch ausgewertet) werden. Ein Schelm der Böses dabei denkt.

  • Sagt mal reich das nicht aus wenn man reinschreibt wieviele personen im haus leben, das kann doch nicht sein dass die wissen wollen wie groß mein haus ist wieviele schlafzimmer da sind ob bad vorhanden ist, soll ich denen vllt. noch sagen wie oft ich aufs klo geh?!

    Mfg

  • LoL, Stasi einfach unbenannt in Zensus 2011 , auch nicht schlecht !
    Und das obwohl die Medien uns gerade zeigen wie leicht es ist Daten zu klauen.
    Das ganze hier hat doch nichts mehr mit einer Volkszählung zu tun sondern eher ein überblick um irgendetwas zu planen.
    Tausend Gründe gehen einem da durch denn Kopf warum das gemacht wird.
    Warum jetzt auf einmal ?
    Volkszählung , alles Lug und trug.

    Man sollte einfach mal das mit Politikern machen damit wir Deutschen endlich mal einen überblick bekommen welche Politiker gebraucht werden und welche total überflüssig sind und unsere Steuern Schlucken um so einen Scheiss zu machen wie Zensus 2011.

  • Achja, hab vergessen zu erwähnen das die frage ; Wie oft schlafen Sie mit Ihrer Frau , Lebensgefährtin, Affäire ? fehlt !?
    Druckfehler ?
    Naja

  • Ich sehe das ganze auch als sehr kritisch an. Die notwendigen Daten sollte das Einwohnermeldeamt haben. Und wieviele Schlafzimmer mein Haus hat geht den Staat mal gar nichts an.
    Meine Frage: Kann ich für Falschaussagen belangt werden, bzw. werden die Angaben überprüft. Ich würde gerne aus Prinzip die Angaben falsch ausfüllen, da ich denke, das hiervon den Staat nichts angeht. Wenn die etwas verbessern wollen, das sollte wieder eine Demokratie eingeführt werden und der Lobbyismus abgeschafft werden. Dann wäre die Hälfte der Miete schon im Kasten.

  • Diese Gebäude- und Wohnungszählung ist ja wohl der größte Witz aller Zeiten!!!! Ich finde die Fragen eine Unverschämtheit. Wieso soll ich Auskunft darüber geben, ob ich ein WC, Dusche oder Badewanne besitze????? Das ich ein Gebäude besitze, ist ja wohl schon beim Hessischen Statistischen Landesamt bekannt, sonst hätte ich den Fragebogen nicht bekommen. Welche Größe usw. das Gebäude hat, kann dieses Amt auch beim Katasteramt erfahren, und wer wo wohnt, wissen die Einwohnermeldeämter der Städte und Gemeinden. Also, ich frage mich, wieso werden Steuergelder rausgeschmissen, indem diese Fragebögen versendet werden.

  • Geil Stasi 3.0 beta

  • erstens als steuerzahler sehe ich überhaut nich ein diesen hinterpfotzigen fragebogen auch noch frankiert zurück zusenden alle wichtigen daten sind im rathaus /einwohnermeldeamt

    bereits hinterlegt beispiel hätte ich kein haus brauchte ich keine grundsteüer zu zahlen das
    gleiche wieviel personen leben im haushalt dies verrät der grundgebürbescheid usw.

    es giebt gewiss wesentlich wichtigere massnahmen die vom staat in angriff genommen werden müssten zb.strassenbau wofür zahle ich kfz steuer und imens hohe kraftstoffsteuer?

  • Stellt euch mal nicht so an und füllt den Zensus endlich aus. Es soll doch lediglich der BELEIHUNGSWERT Deutschlands festgestellt werden. Vielleicht ist ja doch noch eine Diätenerhöhung unserer überqualifizierten Damen, Herren und Doktoren Politiker drin. http://www.staatsverschuldung.de/schuldenuhr.htm

  • Ungeachtet der persönlichen Bewertung des Zensus2011, mag es als gesellschaftliches Lehrstück dienen und wer sich kritisch konform und kreativ verhalten mag, darf der Interpretation der Fragen freien Lauf lassen – daraus ergeben sich vielfältige Antwortmöglichkeiten, denn laut §15 BStatG ist mensch „zur Beantwortung der ordnungsgemäß gestellten Fragen verpflichtet“, jedoch nicht zur ordnungsgemäßen Beantwortung der gestellten Fragen verpflichtet – glücklicherweise ist die öffentliche Aufklärung zu diesen Aspekten sehr schwach ausgefallen.

  • Ich will mal den „guten Willen“ hinter der Befragung unterstellen: Für die offiziell genannten Planungen / Vergabeeinteilungen usw. mögen die Zahlen nützlich sein. Aber dann heißt es, die bei unterschiedlichen Behörden vorhandenen Daten werden zusammengeführt. Da kommt ordentlich was zusammen! Und diese Daten sind sicher! Aha! Fast täglich erfährt man von neuem Datenklau, mal bei Sony, mal da, mal dort. Ganz ohne Sicherung haben die ihren Daten auch nicht verwahrt und jemand war schlauer oder fixer beim Abgreifen. – Konkret dann noch eine Frage: Wenn die Daten so genau erhoben werden sollen: Wieso soll man dann die Namen von bis zu zwei Mietern angeben? Die Einwohnermeldeämter haben die Daten! Und wieso „nur“ 2, wenn vielleicht mehrere da wohnen? Wäre nicht sinnvoller zu unterscheiden: Erwachsene / Kinder?

  • ich habe gestern auch den fragebogen bekommen,so ein müll,aber meine talefonnummer gebe ich nicht her,ich steh ja nocht nicht mal im telefonbuch,also nummer gibt es nicht!

  • Hallo an alle Zensus-geplagten! Wieso werden längst bekannte Daten in dieser Form erfasst?
    Nun, in den Amtsstuben wimmelt es nur so von überflüssigen Beamten, diese suchen permanent nach Alibis für ihre Daseinsberechtigung. Diese Zählung sorgt wieder viele Jahre für Sicherheit was die Arbeitsplätze in den Ämtern betrifft. So wie es immer wieder geschieht, mit den abenteuerlichsten Formularen und Bestimmungen. Die sind den ganzen Tag damit beschäftigt sich immer neuen Müll auszudenken. Ohne dieses Gebaren würden etliche fette Beamte nicht mehr nötig sein.
    Nur ein Beispiel: In Mecklenburg-Vorpommern gibt es ein Bergbauamt mit reichlich Beamten. Soweit so gut, nur das es in eben diesem Bundesland überhaupt keinen Bergbau gibt!!! In Deutschland reproduziert sich so ein gigantischer Büroktratismus. Und meiner Meinung nach ist auch diese so genannte Volkszählung nur ein weiterer Versuch der eigenen Rechtfertigung. Ansonsten kann ich mich den Vorrednern nur anschliessen, der Staat hat alle Daten vorliegen. Ich kann nur empfehlen, es den Auswertern so schwer wie möglich zu machen, schliesslich ist niemand perfekt, und beim Ausfüllen können ja auch mal FEHLER unterlaufen. Und niemand sollte die Befrager reinlassen, machen wir es ihnen so schwer wie möglich, alles immer im Rahmen des Rechtlichen. Die Stasi hatte wenigstens noch versucht alles im Geheimen und hinten rum rauszukriegen, jetzt wird es eben staatlich verordnet.
    Wieso lassen wir Trottel uns das eigentlich alles gefallen? Der Staat, also die Bundesrepublik Deutschland, das sind WIR und nicht die paar Leutchen die sich Regierung nennen.
    Jedem, der diesen Bogen schriftlich beantwortet, empfehle ich ein persönliches Protestschreiben mit in den Umschlag zu legen, in dem man seine persönliche Sicht zu dieser gigantischen Steuerverschwendung darlegt. Na dann noch viel Spaß beim Beantworten!

  • Bei der Gebäude- und Wohnungszählung wird eine nicht beantwortenbare Frage gestellt. In der Rubrik „Wohungsnutzung“ werden vier Antwortmöglichkeiten vorgegeben:
    1. vom Eigentümer bewohnt,
    2. zu Wohnzwecken vermietet,
    3. Leer stehend,
    4. Geamte Wohnung wird ausschließlich gewerblich genutzt.
    Eine dieser vier vorgegebenen Antworten muss ich auf dem online-Formular ankreuzen. Die vier vorgegebenen Antwort-Alternativen spiegeln jedoch die Lebenswirklichkeit gar nicht wieder. Ich besitze eine Wohnung, in der meine Tochter wohnt. Und zwar ohne MIete zahlen zu müssen. Kein einziger der 4 Antwort-Alternativen gilt für diesen Fall. Mein Mann besitzt ein Haus, seine Mutter hat den eingetragenen Niesnutz auf Lebenszeit an diesem Haus. Sie wohnt in dem Haus, mein Mann nicht. Auch in diesem Fall gilt keine einzige der 4 vorgegebenen Antwortmöglichkeiten. Ich nehme an, dass weder mein Fall noch der Fall meines Mannes Einzelfälle sind. Das gibt eine tolle Statistik. Völlig sinnlos, ohne jeden Sinn und Verstand rausgeschmissenes Geld der Steuerzahler ist das ganze. Typische EU-Scheisse halt. Einfach nur ekelhaft.

  • Hallo,

    bin auch gegen diesen Sensus, aber was soll man machen.
    Meine konkrete Frage MUß man den Rückumschlag frankieren? Wenn die schon Auskunft haben wollen, dann sollen sie auch das Porto tragen

  • Hallo,
    den Rückumschlag müssen Sie frankieren. Dies ergibt sich aus § 15 Abs. 3 S. 3 BStatG, in dem es heißt „Die Antwort ist, soweit in einer Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist, für den Empfänger kosten- und portofrei zu erteilen.“
    Sie können aber den Fragebogen auch online ausfüllen, um so das Porto zu sparen.

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort.
    Ich find’s ungeheuerlich, was wie man da mit uns umgeht auch noch frankieren – ungeheuerlich.

  • Porto spart man ganz einfach indem man sich 10 min nimmt und den Bogen mit dem Erhebungsbauftragten ausfüllt. Der nimmt den versiegelten Umschlag dann kostenfrei mit.

  • Die Zensus 2011

    Ja ja….Das sind Stasimethoden.
    Wie man noch mehr Geld aus dem Bürger holen kann.

    Ich werde mich verweigern….

  • Guten Morgen,

    vielen Dank für Ihren aufschlussreichen Beitrag.
    In Ihrem Beitrag steht, dass der Zensus-Mitarbeiter nicht von dem gleichen Ort stammen soll, ist dies korrekt oder gibt es Ausnahmen?
    Wenn die Teilnahme Pflicht ist und nur ausgewählte Personen befragt werden dürfen, ist dies gegen das Grundgesetz. Das Grundgesetz besagt, dass für alle Menschen das Gleiche gelten muss.
    Was passiert, wenn ich die Aussage verweigere? Dies ist das Recht jeder Person, sogar vorm Gericht.
    Und wenn sie mich bestrafen wollen, weil ich keine Auskunft gebe, wie wollen sie es tun? Also müssen sie viele Daten über mich haben.
    Außerdem als die Frau bei mir war, beschimpfte mich, dass sie zum zweiten Male hier wäre und alle Ausländer gleich und schlecht sind und ich solle aus Deutschland auswandern. Dann wollte sie mich befragen. Danach habe ich die Aussage verweigert. Sie weiß nicht was Arbeiten bedeutet. Dabei wird ihr Honorar von Steuern, die die arbeitenden Menschen zahlen, bezahlt. Muss ich mir dies gefallen lassen???
    Außerdem sie stammt von unmittelbarer Nähe, laut ihrer Aussage.
    Sie belästigen mich seit 2001 mit illegalen Rasterfahndungen, Befragung bei Finanzamt, Gemeinde, Universität(dies habe ich durch mir nahe stehende Personen erfahren), … sie stempeln einem als ein Großverbrecher.
    Ist dies Verfassungskonform?
    Ist dies die Bedeutung eines Rechtsstaats?

    Mit freundlichen Grüßen
    MKG.

  • Nachtrag:
    und wenn solche Leute wie Sarrazin, dass die Finanzaffäre und Milliarden Schulden der Berliner Landes- Bank verursacht haben, ein Buch schreiben und falsche Statistiken uns unterjubeln, jubeln alle Huuurrraaa.
    Die Daten werden wahrscheinlich genauso danach verarbeitet, damit millionen Menschen kriminalisiert oder ausgegrenzt und diskriminiert werden.

    Mit freundlichen Grüßen

  • Hallo mkg,

    gemäß § 11 Abs. 3 Satz 3 ZensG dürfen Erhebungsbeauftragte nicht in der unmittelbaren Nähe ihrer Wohnung eingesetzt werden.

    Je nachdem ob es sich bei der Gemeinde um eine große oder kleine Gemeinde handelt, werden in der Regel unterschiedliche Mindestdistanzen zu Grunde gelegt. Gesetzliche Entfernungsvorgaben gibt es jedoch nicht, da oft flexible Lösungen erforderlich sind.

    Für weitere Rückfragen können Sie sich gerne auch direkt an das Statistische Bundesamt wenden: https://www.zensus2011.de/Kontakt

  • Habe heute Besuch zur Haushaltsbefragung gehabt.
    Und da frage ich mich schon warum auf einem extre zettel Fragebogennummer und meine Daten mit erfragtem Gebutstag eingetragen werden.
    Es werden viel zu tiefgreifende Fragen gestellt.
    Wer hat intresse daran wo ich arbeite, als was ich arbeite und welche position ich im Betrieb habe.
    Welchen Schulabschluss ich habe und soweiter.
    Tonnen weise Papier für rund 528 Millionen Kosten“laut Wikipedia“
    Die Hilfsmerkmale (z. B. Name, Anschrift) müssen spätestens vier Jahre nach dem Berichtszeitpunkt gelöscht werden (§ 19).
    Wer garantiert mir das?
    Oder wo kann ich das erfragen ob es erfolgt ist?
    Noch besser, bekomme ich nach den vier Jahren massenhaft Werbepost, weil jemand in den vier Jahren die Daten geklaut und verkauft hat?

  • Ich habe gerade gelesen…
    Die Bedeutung des Zensus für die Forschung ergibt sich nun aus der schlichten Tatsache, dass die Wissenschaft ebenso wie Verwaltung, Politik oder Wirtschaft auf verlässliche, realitätsnahe Strukturdaten angewiesen ist. Dies insbesondere deshalb, weil die Forschung zur Informationsgewinnung – schon aus Kostengründen – in aller Regel auf Stichprobenerhebungen zurückgreift.
    Zensus für die Forschung???
    Ausgaben für den Zensus in Höhne von 750 Millionen Euro durch den Bund.
    Und die Forscher bekommen unsere Daten????

  • Bei den Fragen einfach auf „.s Steuerbehörde“ und „s. Standesamt“ „s. Katasteramt“ „s. Einwohnermeldeamt“ verweisen.
    Dann sind Sie auf der sicheren Seite.

    Seit Google Earth kann man auch bei Gartenlauben auf diese Institution verweisen.
    Nie war es für Regierungen einfacher zu bespitzeln.

  • nun bin ich auch dran , der Herr interviewer möchte mich besuchen . ok . aber an dem datum bin ich nicht da .ok telefon nummer angerufen -Mailbox- Beauftragten anrufen -Urlaub , sehr Lustig .

    ich frage mich , wenn das eine EU weite sache ist , wie denken unsere Nachbarn darüber ?? ich habe im Netz nichts darüber gefunden . ein Bekannter der in den Niederlanden lebt , hat davon noch nichts gehört !!! bei der letzten Volkszählung haben mehr als 30% der Niederländer bewusst falsche oder fehlende Angaben gemacht .

    mal sehen wann wir deutschen aufwachen

  • Zunächst einmal habe ich einen Brief bekommen, dieser war allerdings nicht an mich adressiert, also gehe ich davon aus, dass es sich dabei um Werbung handelt und habe ihn deshalb in den Papierkorb geworfen. Geht doch, oder? Das Spiel werde ich so lange machen bis die an mich adressieren. Wenn ich sonst nicht mehr drumherum komme möchte ich den Wisch selbst ausfüllen. Allerdings bin ich leider nicht so helle und werde ne menge fehlerhafter angaben machen. Droht auch hier Strafe? Denn ich komme meiner Auskunftspflich nach, weiss es leider nicht beser

  • der erhebungsbeauftragte klingelt hier nicht nur 2x, praktischerweise ist er zeitgleich der lebensgefährte einer mitarbeiterin der hiesigen gemeinde, abtl. bürgerbüro => also alles was uns betrifft..so wurden wir armen lemminge während des abendspazierganges ( mit der sachbearbeiterin ! ) heimgesucht…. soviel zu datenschutz !!

  • Wie kommen Sie darauf dass der/die erhebungsberechtigte BürgerIn nicht im Umfeld der zu Befragenden wohnen darf? Ist das Ihre Interpretation oder steht dies so im ZenG 2011. Ich konnte das unter §14 noch sonst irgendwo im Gesetzestext finden.

    Danke und Gruß

  • Meine Anfrage vom 26. Juni 13:25 Uhr hat sich erledigt, ich hatte nicht im ZensG sondern im Bundesstatistikgesetz nachgeschaut.

    Gruß

  • Als freiwilliger Erhebungsbeauftragter muß ich hier mal mit ein paar Märchen die hier wohl aus Unwissenheit geschrieben werden aufräumen.

    Die Erhebungsbeauftragten sind freiwillige Teilnehmer. Man meldet sich bei der Stadt und wird nach einer Prüfung dazu berufen. Da ich überhaupt nicht in diesem Bereich arbeite oder gearbeitet habe war das ein selbstständiger Schritt zu dieser Tätigkeit. Kein Erhebungsbeauftragter sucht die zu befragenden Personen auf ohne mit diesen einen Termin vereinbart zu haben. Hier wird nicht im Park oder auf der Bank „aufgelauert“. Dafür hätt ich auch keine Zeit und keine Nerven. Zumal wie ich ja schon beschrieben habe diese Tätigkeit auf quasi freiwilliger Basis erfolgt.

    Der Erhebungsbeauftragte erhält 7 €uro pro Fragebogen der vor Ort ausgefüllt wird und 2€ pro Haushalt (!) auch wenn dort gut fünf Personen gemeldet sein sollten welche den Fragebogen selbst ausfüllen möchten. Dazu etwas Kilometergeld (0,07€ pro km mit den Fahrrad!). Auch da ist der „Verdienst“ eher Ehrenamt als Hauptberuf.

    Natürlich gibt es auch bei den entsprechenden Personen „schwarze Schafe“, diese kann man ja aber auch dem Amt mitteilen und somit verhindern, daß sie wieder zum Einsatz kommen. Das kann auch wärend der Tätigkeit geschehen. Neben dem Fragebogen gibt es natürlich auch eine Protokollliste. In dieser Liste wird die Fragebogennummer eingeklebt sowie der Vor- und Zuname und das Geburtsdatum des aufgesuchten. Das hat den Hintergrund damit man später überprüfen kann ob der Fragebogen zur Selbstauskunft dagelassen wurde (um dann per Post oder Online zurückgeschickt werden muß) und/oder ob derjenige auch alle zu zählenden Personen aufgesucht hat.

    Sollte der Fragebogen weder per Post noch Online eingegangen sein kann man so den entsprechenden Haushalt anschreiben und ihn noch mal darauf hinweisen dies zu erledigen. Auch werden auf dieser Protokollliste der Vermerk gemacht, daß die Person die man aufsuchen sollte verstorben/verzogen ist oder aktiv boykottiert hat. Dies wird mit Kennziffern dokumentiert. Passive Verweigerer (also Haushalte welche nicht angetroffen werden) sind dann dort auch aufgelistet. Diese erhalten per Zustellurkunde ein Schreiben welche sie auffordert die Anzahl der Personen im Haushalt anzugeben. Mehr nicht! Sollten diese Schreiben nicht beantwortet werden kann das Amt dann einen entsprechenden Bußgeldbescheid verschicken welcher dann per Gerichtsvollzieher vollstreckt wird wenn auch dieses einfache Schreiben nicht mehr ausreicht.

    Also macht nicht so einen Wind mit dem Boykott.

  • Gem. § 1 ZensG steht, entgegen,

    Zitat: „Nach § 1 ZensG führen der Bund und die Länder eine Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungszählung (Zensus) mit Stand vom 9. Mai 2011 (Berichtszeitpunkt) als Bundesstatistik durch. Die Erhebungsbeauftragten haben die Befragung innerhalb von zwölf Wochen nach dem Berichtszeitpunkt abzuschließen. Hiervon kann nur in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden“, Zitat Ende,

    nichts in dem genannten Paragraphen über den Zeitraum der Erhebung. Wenn nun ein Haushalt erst jetzt einen Fragebogen zugesendet bekommen soll, ist dies dann noch rechtens?!
    Weiters wäre interessant zu wissen, was die begründeten Ausnahmefälle wären.
    Grüße

  • Mit der Formulierung „Ausnahmefälle“ macht das Gesetz deutlich, dass es tatsächlich nur Einzelfälle sein dürfen. Dass es zum Beispiel insgesamt zu wenig Personal für die Erhebung gab, dürfte deshalb kaum als „begründeter Ausnahmefall“ herhalten, da dies ein Gesamtproblem ist.

    Wer jetzt noch einen Fragebogen erhält, sollte also nach dem Grund für die Verspätung fragen. Je länger der Fristablauf zurückliegt, desto schwerer dürfte ein Ausnahmefall noch zu begründen sein.

  • Halla!
    Ich habe heute eine „Erstankündigung Haushaltsbefragung in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften- Nacherhebung an ausgewählte Anschriften“ bekommen. Ich muss sagen, ich bin doch etwas verdutzt. Zum einen dachte ich, die Zensusgeschichte wäre schon längst gelaufen, zum anderen wohne ich in einer WG, nicht in einem Heim oder einer Notunterkunft wie es das beiliegende Merkblatt vermuten lässt.

  • Wo leben wir denn. Es gibt Datenschutz. Ich erzähle niemanden etwas über meine Lebenumstände. Hatte heute die Begegnung der dritten Art mit einem Interview Duo. Ich komme mir in Deutschland mittlerweile vor wie in der ehemaligen DDR. Wenn ich keine Auskunft geben will bekomme ich ein Amtsstrafe in Euro? LÄCHERLICH. Von mir gibt es gar nichts. Armes Deutschland.

  • Die Behörden [gelöscht wegen Ausdrucksweise] sind in der heutigen Zeit zu faul oder zu blöde die angeblich benötigten Daten die Sie benötigen in den bereits überschüssigen Ämtern abzufragen. Da frag ich mich wo bleibt der Datenschutz?
    Wenn sich mit der Abfrage was in der Politik ändern würde, dann würde ich das noch verstehen. Aber das regieren übernimmt in unserem Staat sowieso die Industrie und der Kapitalismus! Leider wird nur der kleine Mann, der sowieso das Rad am laufen hält, mit Bürokratie bestraft. Meiner Meinung nach, sollte sich der kleine Bürger mehr geschlossen gegen eine solche Schikane wehren.

  • Ich habe dem Zensus Beauftragten, wegen schwerer Krankheit meiner Frau, die ich zur Chemotherapie begleitete, die ich pflegte, die ich oftmals ins Krankenhaus brachte, abgesagt. Darauf, bekam ich die Fragebögen per Post geschickt. Nun in der Phase, in der Meine Frau gerade gestorben ist, kommt eine Mahnung mit Androhung von Zwangsgelderhebung. Die Abwicklung der Beerdigung steht an und mein Tisch ist voll mit Anträgen, Urkunden, Rechnungen von Hilfsdiesten und Krankenkasse. Ich bin selbst Krebskrank und mental nicht willens und in der Lage, diesen für mich nun unwichtigen Fragebogen auszufüllen. Geht der deutsche Behördenwahn wirklich soweit, einem 70 jährigen, der gerade seinen liebsten Menschen verloren hat, sein Leben lang Steuern und Sozialabgaben gezahlt hat, in dieser Situation ein Zwangsgeld aufzuerlegen ?

  • Frage: Warum haben die Erheber keine Papierfragebögen dabei und warum kann man die Fragebögen nicht ausdrucken um die Fragen vorab zu sehen?

    Antwort: „Eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten“ wird im Strafgesetzbuch in § 203 StGB und die Verletzung von Privatgeheimnissen wird nach § 204 StGB behandelt.

    Kurzum: Die Erhebungsbeauftragten (Dritte) erfahren personenbezogene Daten und Privatgeheimnisse und im nächsten Suff können diese ausgeplappert werden. Einen Dienstherren haben die Erheber dann nicht mehr!!! :-)

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