Zum Inhalt springen Zur Navigation springen
Aufsichtsbehörden im Datenschutz – Mehr als eine Bußgeldstelle

Aufsichtsbehörden im Datenschutz – Mehr als eine Bußgeldstelle

Für Unternehmen fällt im Zusammenhang mit den Aufsichtsbehörden – spätestens mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – stets ein Begriff: Die Geldbuße. Doch dieser eher negativ behaftete Ruf der Datenschutzaufsichtsbehörden, soll in diesem Artikel einmal relativiert werden.

Der Landesdatenschutzbeauftragte, dein Freund und Helfer

Die Datenschutzaufsichtsbehörden haben zunächst die Aufgabe, die Einhaltung der Gesetze zum Datenschutz zu kontrollieren und bei Nichteinhaltung mit entsprechenden Sanktionen zu reagieren.

Die gesetzliche Grundlage für die Aufgaben der Aufsichtsbehörden findet sich in § 38 BDSG. Dort heißt es unter anderem:

„Die Aufsichtsbehörde kontrolliert die Ausführung dieses Gesetzes sowie anderer Vorschriften über den Datenschutz, soweit diese die automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten oder die Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten in oder aus nicht automatisierten Dateien regeln…“

Doch die Rolle der Aufsichtsbehörde beschränkt sich nicht ausschließlich auf die Kontrolle, wie § 38 BDSG weiter anordnet. Ihr kommt auch eine beratende Funktion zu und ist als Anlaufstelle für datenschutzrechtliche Fragen anzusehen:

„Sie berät und unterstützt die Beauftragten für den Datenschutz und die verantwortlichen Stellen mit Rücksicht auf deren typische Bedürfnisse.“

Entsprechende und noch wesentlich detailliertere Regelungen zu den Aufgaben und Befugnissen der Aufsichtsbehörden finden sich in der DSGVO in den Art. 51-59 und Art. 31.

Wo erhalte ich Informationen von „meiner“ Aufsichtsbehörde?

Jedes Bundesland hat seine eigene Datenschutzaufsichtsbehörde. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Sitz der nicht-öffentlichen Stelle. Mit Ausnahme von Bayern sind die Datenschutzbeauftragten der Bundesländer sowohl für den nicht-öffentlichen, als auch für den öffentlichen Bereich zuständig.

Die Aufsichtsbehörden veröffentlichen regelmäßig hilfreiche Informationen zum Datenschutz auf ihren Homepages. Insbesondere sind die einsehbaren Orientierungshilfen zu verschiedenen Datenschutz-Themen für eine Durchsicht zu empfehlen. Diese sollen den betrieblichen Datenschutzbeauftragten, als auch den fachlich involvierten Mitarbeitern eines Unternehmens als hilfreiche Richtlinie in der Datenschutz-Praxis dienen, sind aber auch für jeden Einzelnen eine praktische Gelegenheit sich in relevante Datenschutz-Themen einzulesen.

Auf den Webseiten der Aufsichtsbehörden finden sich zusätzlich noch viele weitere hilfreiche Informationen, wie aktuelle Mitteilungen, Tätigkeitsberichte, Infoblätter & Flyer sowie FAQs.

Im Folgenden werden die einzelnen datenschutzrechlichen Aufsichtsbehörden inkl. Links zur jeweiligen Homepage aufgelistet.

Aufsichtsbehörden für den öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich:

Einfach mal durchklicken

Bei Interesse empfielt es sich, die jeweilige Homepage seiner Aufsichtsbehörde einfach mal anzuschauen. Neben den bereitgestellten Dokumenten als Hilfestellung, sollte man dort auch stets über aktuelle und brisante Entwicklungen rund um den Datenschutz informiert werden.

Auch den datenschutzrechlichen Aufsichtsbehörden ist bewusst, dass die gesetzlichen Vorgaben nicht immer einfach umzusetzen sind und versuchen durch die Bereitstellung von Informationen – zumindest ein Stück weit -, für Klarheit zu sorgen.

Bezüglich der bereitgestellten Orientierungshilfen, sind bspw. folgende Links zu empfehlen:

Informieren Sie sich über unsere praxisnahen Webinare
  • »Microsoft 365 sicher gestalten«
  • »Informationspflichten nach DSGVO«
  • »Auftragsverarbeitung in der Praxis«
  • »DSGVO-konformes Löschen«
  • »IT-Notfall Ransomware«
  • »Bewerber- und Beschäftigtendatenschutz«
Webinare entdecken
Mit dem Code „Webinar2024B“ erhalten Sie 10% Rabatt, gültig bis zum 30.06.2024.
Beitrag kommentieren
Fehler entdeckt oder Themenvorschlag? Kontaktieren Sie uns anonym hier.
  • Als externer DSB habe ich mit dem BayLDA bis jetzt nur gute Erfahrungen gemacht. Bei schriftlichen Anfragen muss man mit einer gewisssen Bearbeitungszeit rechnen, aber man bekommt immer eine Rückmeldung.

Die von Ihnen verfassten Kommentare erscheinen nicht sofort, sondern erst nach Prüfung und Freigabe durch unseren Administrator. Bitte beachten Sie auch unsere Nutzungsbedingungen und unsere Datenschutzerklärung.