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Datenschutz – Jahresrückblick 2016 – Teil 2

Datenschutz – Jahresrückblick 2016 – Teil 2

Das ist der zweite Teil unseres Jahresrückblicks, der die Monate April bis Juni 2015 umfasst.

Der Inhalt im Überblick

April

Das EU-Parlament verabschiedete am 14. April 2016 die Datenschutz-Grundverordnung, die Datenschutzrichtlinie für Polizei und Justiz und die „Passenger Name Record“ – (PNR) Richtlinie. Für Jan Philipp Albrecht ein Ereignis von historischem Rang: „Mit der Datenschutz-Grundverordnung wird die Vision eines hohen einheitlichen Datenschutzniveaus für die gesamte Europäische Union Wirklichkeit.“

Bis es soweit ist, gibt es noch eine Menge zu tun: Laut einer Studie von Symantec sind im Jahr 2015 mehr als eine halbe Milliarde Datensätze mit persönlichen Daten gestohlen oder „verloren gegangenen“. Symantec entdeckte 2015 mehr als 430 Millionen Malware Computerprogramme, was einen Anstieg von 36 % gegenüber dem Vorjahr darstelle.

Auch Autos werden vermehrt das Ziel von Hackerangriffen. Statt des Fahrzeugführers hält der Hacker das Steuer und tritt in die Bremsen. Bei dieser dunklen Seite des autonomen Fahrens gerät der autonomen Bürger zunehmend in Vergessenheit.

Nicht alles, was sich kaufen lässt, genügt auch gleich dem Datenschutz. Dem digitalen Türspion, der den gesamten Hausflur überwacht, machte das Amtsgericht Bergisch Gladbach die Klappe zu.

Die digitale Fotografie treibt manch seltsame Blüten. Upskirting, das heimliche Foto unter dem Rock und anschließende Zurschaustellung liegt im Trend. Gerichtliche Hilfe kommt oft zu spät. Um sich dem Voyeur vom Leib zu halten, ist Zivilcourage gefragt.

Drohnen in der Luft sorgen nicht nur für Flugspaß. Ausgestattet mit einer Bordkamera unterliegen sie dem Datenschutz: Wer identifizierbare Personen und Privatgrundstücke filmt, bewegt sich datenschutzrechtlich auf unsicherem Terrain.

Es gibt auch einen digitalen Nachlass: das LG Berlin entschied, dass der Nutzungsvertrag über einen Facebook-Account nach dem Tod des Kontoinhabers auf dessen Erben übergeht. Dieser ist dann berechtigt, die entsprechenden Löschungen vorzunehmen.

Mai

Apropos Facebook: Kläger in den USA behaupten, Facebook werte die privaten Nachrichten seiner Nutzer aus, die über das Private-Messaging-System versendet werden. Selbst wenn sich dieser Verdacht bestätigen sollte, dürfte das im Zusammenhang mit Facebook kaum verwundern.

Die Deutsche Bahn nervt nicht nur mit Verspätungen. Sie kann offenbar auch nicht Datenschutz. Fahrgäste ohne Fahrschein kriegen Post, die aussieht, als ob sie von der DB kommt, aber in Wahrheit von einem Dienstleister verschickt wurde. Nur schade dass es sich dabei um eine Auskunftei handelt, die ganz beiläufig auch die Bonität des Kunden berechnet.

Bei der Datenschutz-Grundverordnung der EU ging es hingegen ein Stück voran. Am 04. Mai 2016 ist es amtlich: Der Verordnungstext wurde offiziell im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Aber noch 24 Monate wird es dauern, bis sie in Kraft tritt.

Aber damit nicht genug. Es wird in Deutschland ein nationales Anpassungsgesetz geben, und die Diskussion darüber ist voll entbrannt. Während die DSGVO zumindest nach dem politischen Willen für mehr Einheitlichkeit in den Mitgliedstaaten in Sachen Datenschutz sorgen soll, will das Anpassungsgesetz möglichst viel vom guten alten BDSG erhalten. Schlupflöcher gibt es bei den mindestens 70 Öffnungsklauseln ja genug. Ach Europa …

Juni

Nun soll es Pläne des Bundesinnenministeriums für eine Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (Zitis) geben. Die soll ab 2017 tätig werden. Eine ihrer Hauptaufgabe soll darin bestehen, Methoden für die Entschlüsselung von Daten zu entwickeln. Das kann wohl nur als Scherz gemeint sein: Während das BSI Standards für die Verschlüsselung von Daten nach dem Stand der Technik fordert, um die Privatsphäre zu schützen, bemüht sich eine andere Behörde diesen Schutz wirkungslos zu machen.

Die Pläne Bundesinnenministerium reihen sich nahtlos ein in die Pläne Berlins zur flächendeckenden Videoüberwachung der Öffentlichkeit. Doch trotz Videokameras allerorten hat man nicht unbedingt den Eindruck, dass es in der Öffentlichkeit zivilisierter zuginge.

Aber vielleicht besteht ja Hoffnung, dass der Bürger einigermaßen unbeobachtet ein Ladenlokal betreten kann. Weit gefehlt. Entscheidet er sich zu dem Kauf einer Ware und hat zugleich ein Facebook-Konto, hängt er womöglich bereits in den Fängen des Facebook-Offline-Tracking.

Doch wer nun glaubt, ein Pessimist sei hier am Werk, der sei eines Besseren belehrt: Die Hamburgische Datenschutzbehörde zeigt Flagge und bestrafte Unternehmen mit Bußgeldern, die ohne Erlaubnis Daten in die USA transferiert haben.

Hier geht es weiter zu den Monaten Juli – September: Jahresrückblick 2016 – Teil 3

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