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Gesichtserkennung am Rande des Zulässigen oder schon darüber hinaus?

Gesichtserkennung am Rande des Zulässigen oder schon darüber hinaus?

Befürworter loben Gesichtserkennung zur Strafverfolgung in den Himmel, sie möchten, dass die Technik dauerhaft und flächendeckend zum Einsatz kommt. Kritiker warnen vor einer leichtfertigen und nicht zu rechtfertigenden Preisgabe von Grundrechten (neulich äußerte sich dazu sogar Microsoft). Auch in Deutschland wird diese Technik vermehrt eingesetzt, so etwa am Bahnhof Berlin Südkreuz oder in Hamburg aufgrund des G20-Gipfels, doch ist dies wirklich sinnvoll?

Bildmaterial im zweistelligen Terabyte-Bereich ausgewertet

Erstmals nach der Silvesternacht 2016 in Köln startete das Bundeskriminalamt (BKA) ein Hinweisportal, auf das Zeugen Videos hochladen konnten, die dann mittels Gesichtserkennungssoftware ausgewertet wurden. Die Ausschreitungen beim G20-Gipfel sorgten für Forderungen, Gesichtserkennungssoftware zu Ermittlungszwecken auch in Hamburg einzusetzen. In der Folge richtete die Hamburger Polizei ebenfalls ein Hinweisportal ein, das es jeder Person ermöglichte, Fotos und Videos hochzuladen, die mögliche Anhaltspunkte für begangene Straftaten enthielten. Die Sonderkommission „Schwarzer Block“ verfügte laut Aussage des Kriminaldirektors Jan Hieber zwischenzeitlich über eine „zweistellige Terabyte-Zahl an Daten“, die mittels Erkennungssoftware durchforstet wird – eine Menge an Bildmaterial, die laut Hieber einmalig sei in der deutschen Kriminalgeschichte.

Nun wird diese Form der Videoauswertung auf Dauer beim Hamburger Landeskriminalamt installiert.

Technik und Umfang sind dabei unklar

Mittels welcher Software die Daten analysiert werden und wie weit die Analyse tatsächlich reicht, ist unklar. Bekannt ist, dass die Hamburger Polizei an dem Projekt „PERFORMANCE“ beteiligt ist, in dem Polizeibehörden unter Leitung des Fraunhofer Instituts FKIE die teil-automatisierte Auswertung von Bild- und Videomaterial testen. In diesem Projekt, dessen Grundidee laut Projektumriss ursprünglich eigentlich Terrorabwehr war, wird die Gesichtserkennungssoftware „Videmo360“ der Firma Videmo genutzt.

Bestätigt wurde durch die Hamburger Polizei zudem, dass Geo-Daten zur Erstellung von Bewegungsprofilen Verdächtiger genutzt werden. Dies ermöglicht beispielsweise die Software der Dresdener Firma Cognitec „FaceVACS“, die auch das BKA nutzt. Georeferenzierte Suchfunktionen wurden über amerikanische Firmen, u.a. Microsoft bereitgestellt.

Nicht geklärt ist, ob auch ein Abgleich mit vorhandenen Fotos in Polizeiakten oder bei Meldeämtern erfolgt.

Gibt der Erfolg Recht?

Die Sinnhaftigkeit von Videoüberwachung wird seit jeher in Frage gestellt. Die wenigen Studien, die zu dem Thema durchgeführt wurden, zeigen, dass Straftaten durch Videoüberwachung nicht verhindert werden (vgl. Berlin, London). Aber wie sieht es mit dem Erfolg in Sachen Strafverfolgung aus?

Am Verkehrsknotenpunkt „Südkreuz“ in Berlin wurde im vergangenen Jahr ein Projekt des Bundesinnenministeriums und der Bundespolizei gestartet. Dabei wurde sechs Monate ein Bahnsteig und Ein- und Ausgänge testweise durch Kameras mit Gesichtserkennungssoftware gefilmt. Ergebnis: Unklar. Die Erklärung des Bundesinnenministers nach Abschluss der Testphasen hatte wenig Aussagekraft. Dennoch lag die Fehlerquote selbst nach eigener Aussage des Ministers am Südkreuz bei 30% fehlerhafte Erkennung bzw. etwa 1% fehlerhafte Identifizierung. Eine solche Fehlerquote ist eigentlich kein Grund zum Jubeln.

Dennoch machte der Minister sogleich deutlich, dass der flächendeckende Einsatz von Gesichtserkennungssoftware gewollt ist. In Hamburg wurden durch die SoKo über 1000 Verfahren eingeleitet und rund 500 Tatverdächtige festgestellt, davon erfolgte in 104 Fällen die Identifizierung durch die Videomaterialsichtung. Reicht das?

Eine Zweckänderung ist vorprogrammiert

Die Erfolgsquote ist derzeit noch mau. Na gut, mag so mancher sagen, aber Gesichtserkennung wird ja auch nur bei der Verfolgung von schwere Kriminalität eingesetzt. Oder nicht? Es zeichnet sich ab, dass ursprünglich mit dem Argument der Terror-Abwehr installierte „Tests“ anschließend fest übernommen werden. Auch vom ursprünglichen Zweck der Terror-Abwehr verabschiedet man sich augenscheinlich ohne große Bedenken sehr schnell.

In Hamburg sollen die beim G20 gesammelten Daten Grundstein zur Ausforschung „linksextremistischer Täterstrukturen“ werden. Mit der Verlängerung des Testlaufs am Südkreuz hieß es von Seiten der Sicherheitsbehörden, man möchte mögliche „Gefährder“ vor einem Anschlag identifizieren. Beide Ankündigungen sorgen hoffentlich nicht nur bei Datenschützern für Magenbeschwerden.

Der Deutsche Anwaltsverein bemängelte hinsichtlich der geplanten Einführung einer Überwachung wie am Südkreuz im Echt-Betrieb mehrfach das Fehlen einer Rechtsgrundlage:

„Wenn massenhaft Gesichter von unbescholtenen Bürgerinnen und Bürgern an Bahnhöfen gescannt werden, dann greift der Staat schwerwiegend in Grundrechte ein.“

Verfassungsrechtliche Grenze

Eines muss jedem klar sein: Wo Daten anfallen, können sie missbraucht werden. Wo Daten auf lange Sicht gesammelt werden, werden sie genutzt werden. Selbst edelste Motive haben eine gefühlte Halbwertzeit von 24 Stunden. Dann scheint allzu häufig „Was schert mich mein Geschwätz von gestern“ zu gelten. Offensiv wird damit „geworben“, bis an den Rand des verfassungsrechtlich Zulässigen zu gehen.

Bürger*innen sollten die Einführung von neuen Technologie wie Gesichtserkennung nicht isoliert bewerten, sondern in Kombination mit den weitreichenden Befugnisse der neuen Polizeigesetze (in Baden-Württemberg und Bayern bereits beschlossen, in anderen Bundesländern in Arbeit) und dem neuen Pass- und Personalausweisgesetz betrachten. Dadurch ergeben sich weitreichende Konsequenzen: Hier soll der Polizei und anderen Sicherheitsbehörden ermöglicht werden, vermeintlich verdächtige Personen flächendeckend zu identifizieren. Die Polizei darf dann

  • das soziale Umfeld dieser Personen auch ohne konkrete Hinweise auf eine geplante Straftat überwachen,
  • sie darf Aufenthalts- und Kontaktverbote aussprechen,
  • Verdächtige sogar in Präventivgewahrsam nehmen.

„Verdächtige“, nicht Beschuldigte wohl gemerkt. Auch vom ursprünglichen Ziel der Terror-Abwehr verabschiedete man sich wieder recht schnell und fordert nun auch eine Anwendung bei schwerer Kriminalität. Ein solcher Aufweichungsvorgang ist immer wieder zu beobachten, zuletzt bei der Quellen-Telekommunikationsüberwachung. Wo zieht man also die Grenze? Und was umfasst eigentlich das Ausforschen „linksextremistischer Täterstrukturen“?

Freiheit und/oder Sicherheit, (k)eine Wahl?

Es geht nicht darum, Angst vor Terrorismus insgesamt die Berechtigung abzusprechen. Es ist jedoch zu beobachten, dass nicht nur in Amerika, das wir aufgrund seiner Politik in den letzten Monaten belächeln bis verurteilen, Politik vermehrt aufgrund von „gefühlten Fakten“ gemacht wird. Verfahren, deren Wirksamkeit und Nutzen in keiner Weise bestätigt ist und die erheblich in Grundrechte eingreifen, werden als alternativlose Allheilmittel verkauft. Um ein subjektives Sicherheitsempfinden zu schaffen, werden Grundrechte unterminiert. Das ist gefährlich. Machen Sie Ihre eigene Kosten-Nutzen-Analyse. Flächendeckende Überwachung geht uns alle an. Für reine Symbolpolitik ist der Preis zu hoch.

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  • Ich wurde 7 Mal angezeigt, dass ich Reifen zerstochen hätte. In allen 7 Fällen würde ich freigesprochen, d.h. Ermittlungen wurden eingestellt. Die private und illegale Videoueberwachung erfasste den Eingangsbereich der Haustür, die KFZ Abstellplätze und den öffentlichen Gehweg.
    Die privaten Videos würden immer von der Polizei angenommen und private Fotos von mir auch. Jedoch niemand zu erkennen. D.h. jemand nutzt ausschließlich die Videoüberwachung um andere zu schädigen, nicht um Beweise für Straftaten zu sammeln. Es ist Aufgabe der Polizei, Wildkameras bei Bedarf einzusetzen und nicht Aufgabe der Bürger als Hilfspolizist tätig zu werden und die Polizei mit Videos zu versorgen.
    Wie kann man dagegen rechtlich vorgehen. Gegen den illegalen Kamerabetreiber und den Polizisten, der ohne Abwägung private, illegale Videos annimmt. Verfahren sind bereits abgestellt. Für eine zivilrechtliche Klage rückt die Staatsanwaltschaft die Videos und Fotos ( Privatfotos von mir) nicht raus. Aus dem Verfahren habe ich nur Kopien der Akte mit schwarz weiss Fotos erhalten und Text des Kamerabetreiber, der die Überwachung des öffentlichen Bereich in Ordnung findet.

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