Zum Inhalt springen Zur Navigation springen
Gesichtserkennung bedroht die Privatsphäre von US-Bürgern

Gesichtserkennung bedroht die Privatsphäre von US-Bürgern

Die Anwendung von Gesichtserkennungssoftware ist in vielen Ländern in der Kritik, so auch in den USA. Die New York Times hat hierzu ein spannendes Experiment durchgeführt. Es beweist, dass es jedem möglich ist mit einfachen Mitteln kostengünstig und bisher auf legalem Weg in die Privatsphäre seiner Mitmenschen einzudringen.

Die Macht von Kameranetzen gepaart mit Gesichtserkennungssoftwaren

Millionen von Menschen schlendern täglich durch die Straßen von Manhattan. Wer glaubt ihr Standort, ihre täglichen Gewohnheiten oder ihre Wegbegleiter sind privat, unterliegt einem ungeheuren Irrglauben. Ein von der New York Times durchgeführtes Experiment beweist genau das Gegenteil. Zur Durchführung des Experiments bedienen sich die Reporter nur Mittel, die allen zugänglich sind: Kameraaufnahmen öffentlich gemacht durch Online-Livestreams, Fotos von Bürgern aus öffentlich zugänglichen Quellen sowie kommerzielle Angebote von Gesichtserkennungssoftware.

Wie wurde das Experiment durchgeführt?

Ziel des Experiments war es den Bürgern von New York vor Augen zu führen, wie einfach es mittlerweile für jedermann ist, seine Mitbürger auszuspionieren. Tägliche Gewohnheiten, wie die Ankunft am Arbeitsplatz, das Lieblingscafé oder wann der Arbeitsplatz verlassen wird, kann nachverfolgt werden.

Ausgewählt wurden drei Kameras in der Nähe des Brayant Park in Manhattan, die vom Dach eines Restaurants das Treiben auf der Straße filmen. Die Aufnahmen wurden per Livestream online gestellt. Zusätzlich wurde eine Datenbank mit Fotos von Menschen erstellt, die in der Nähe des Bryant Parks arbeiten. Die Fotos wurden allein aus öffentlich zugänglichen Quellen erlangt, meist von der Webseite des Arbeitgebers. Anschließend wurden die Videoaufzeichnungen und die Datenbanken für einen Abgleich durch den Gesichtserkennungsservice „Rekognition“ von Amazon gejagt. Insgesamt wurden 2750 Gesichter von Filmaufnahmen erkannt, die einen Zeitraum von 9 Stunden umfassen.

Rechtliche Rahmenbedingungen in der USA

Bisher ist in den USA die Anwendung von Gesichtserkennung kaum geregelt. Der Gesetzgeber wurde schlicht von der schnellen Entwicklung der Technologie abgehängt. Schon seit längerer Zeit werden Stimmen laut, die endlich eine rechtliche Regulierung der Gesichtserkennung fordern. Nahezu grotesk ist es, dass mittlerweile sogar ein Anbieter von Gesichtserkennungssoftware zu den Befürwortern von rechtlichen Regelungen zählt. So fordert Microsoft die US-Regierung auf endlich Regularien für den Einsatz von Gesichtserkennungstechnologien zu schaffen.

Wird San Francisco als erster die Gesichtserkennung verbieten?

San Francisco könnte die erste Stadt werden, welche die Gesichtserkennung verbietet, um so die Privatsphäre seiner Bürger zu schützen. Derzeit läuft eine Abstimmung zur Verordnung „Stop Secret Surveillance“ (Stopp von geheimer Überwachung). Die Verordnung sieht vor, dass die Stadt nur noch Gesichtserkennungstechnologien nach vorheriger Genehmigung einsetzen darf. Auch die Verwendung der Informationen aus der Gesichtserkennung soll nicht ohne vorheriges Genehmigungsverfahren zulässig sein.

Eine der größten Kritiker der Verordnung ist daher die Polizei. In einem Schreiben bringt sie ihre Besorgnis über die künftige Erschwerung der Ermittlungsarbeit zum Ausdruck und warnt vor übermäßiger Bürokratie.

Grenzenloser Einsatz von Gesichtserkennung bei der amerikanischen Polizei

Die Kritik an der Einführung der Verordnung seitens der Polizei ist wenig verwunderlich. Die Polizei nimmt eine Vorreiterrolle bei der Anwendung von Gesichtserkennung ein. Viele Unternehmen ermöglichen der Polizei einen Live-Zugriff auf ihre Überwachungssysteme. Nach Angaben der amerikanischen Bürgerrechtsunion hat die Polizei allein in Lower Manhattan Zugriff auf mehr als 9000 Liveaufnahmen.

Jedoch stößt der Einsatz der Gesichtserkennungssoftware von Amazon bei der Polizei auf Kritik, da immer wieder Probleme zur Erkennungsverlässlichkeit bekannt werden. Erst Anfang dieses Jahres stellte sich heraus, dass Amazons Gesichtserkennung nicht nur Probleme mit Gesichtern mit dunkler Hautfarbe hat, sondern auch Frauen teilweise für Männer hält.

Wäre ein solches Experiment auch in Deutschland denkbar?

Zunächst ist bereits der Einsatz von Videoüberwachung und das anschließende Livestreaming sowie deren Verwendung durch gesetzliche Regelungen begrenzt. Bereits bei der Durchführung des Experiments in Deutschland wäre es vor allem äußerst schwierig den Einsatz einer Gesichtserkennungssoftware auf eine Rechtsgrundlage zu stützen.

Durch die Verwendung von Gesichtserkennungstechnologien werden biometrische Daten verarbeitet. Diese zählen zur besonderen Kategorie von personenbezogenen Daten und sind daher besonders schützenswert. Die Verarbeitung der Daten ist grundsätzlich verboten, außer es greift eine Ausnahme nach Art. 9 Abs. 2 DSGVO. Hiernach dürfen beispielweise sensible Daten verarbeitet werden, wenn eine Einwilligung vorliegt oder ein erhebliches öffentliches Interesse besteht. Somit setzt die DSGVO sehr hohe Anforderungen für die Verwendung von Gesichtserkennungstechniken.

Aber auch hierzulande gibt es Bestrebungen der Strafverfolgungsbehörden die Gesichtserkennung einzuführen, so etwa bei der Auswertung von Aufnahmen des G20-Gipfels in Hamburg und am Berliner Bahnhof Südkreuz oder jüngst durch das neue sächsische Polizeigesetz. Denn die DSGVO hält mit Art. 9 Abs. 2 lit. g) DSGVO auch eine Öffnungsklausel vor, welche es den Mitgliedsstaaten ermöglicht, die Gesichtserkennung aus Gründen eines erheblichen öffentlichen Interesses auf Grund eines Gesetzes einzusetzen. Dessen konkrete rechtliche Ausgestaltung sollte wie nun in Sachsen mit kritischem Blick verfolgt werden.

Informieren Sie sich über unsere praxisnahen Webinare
  • »Microsoft 365 sicher gestalten«
  • »Informationspflichten nach DSGVO«
  • »Auftragsverarbeitung in der Praxis«
  • »DSGVO-konformes Löschen«
  • »IT-Notfall Ransomware«
  • »Bewerber- und Beschäftigtendatenschutz«
Webinare entdecken
Mit dem Code „Webinar2024B“ erhalten Sie 10% Rabatt, gültig bis zum 30.06.2024.
Beitrag kommentieren
Fehler entdeckt oder Themenvorschlag? Kontaktieren Sie uns anonym hier.
Die von Ihnen verfassten Kommentare erscheinen nicht sofort, sondern erst nach Prüfung und Freigabe durch unseren Administrator. Bitte beachten Sie auch unsere Nutzungsbedingungen und unsere Datenschutzerklärung.