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Kein Anspruch auf sofortige Löschung von IP-Adressen

Kein Anspruch auf sofortige Löschung von IP-Adressen

Das OLG Frankfurt hat nun eine Entscheidung zur Löschung von IP-Adressen gefällt. Hintergrund war die Forderung des Klägers gegenüber der Telekom als Vertragspartner, dass diese die ihm zur Internetnutzung jeweils zugeteilten dynamischen IP-Adressen sofort nach Beendigung der Verbindung lösche.

Zur Zeit der Klageerhebung wurden die IP-Adressen nach dem Rechnungsversand noch 80 Tage von der Telekom gespeichert. In der ersten Instanz wurde der Klage teilweise stattgegeben und es wurde der Telekom untersagt, die Daten länger als sieben Tage zu speichern.  Dem kam sie auch nach, was dem Kläger allerdings nicht ausreichte. Er verlangte weiterhin sofortige Löschung, weil

„die Telekom dazu im Interesse des Datenschutzes und des Schutzes seiner Privatsphäre verpflichtet sei.“

Das OLG wies die Berufung allerdings zurück, da

„kein Rechtsgrund ersichtlich sei, nach dem die Telekom verpflichtet sei, die IP-Adressen sofort nach Beendigung der Internetverbindung zu löschen. So habe das BVerfG in einschlägigen Urteilen nicht einmal ansatzweise die Rechtmäßigkeit von Datenspeicherungen durch Dienstanbieter im Zusammenhang mit dem Telekommunikationsverkehr in Zweifel gezogen. Bei IP-Adressen handele es sich daher um für die Berechnung des Entgelts erforderliche Daten im Sinne des Telekommunikationsgesetzes (TKG).“

Nach Ansicht des OLG sei nur eine unverzügliche Löschung möglich, nicht aber eine sofortige. Was für den juristischen Laien dasselbe zu sein scheint, ist rechtlich gesehen ein großer Unterschied. „Unverzüglich“ bedeutet die Vornahme des Löschens „ohne schuldhaftes Zögern“, was aber eben auch noch nach sieben Tagen möglich ist. Das Gericht scheint demnach diesen Zeitraum für die Erstellung der Abrechnung als angemessen zu erachten.

Das noch nicht rechtskräftige Urteil im Volltext wird erst in Kürze abrufbar sein. Interessant wird es sein, ob das OLG Stellung zu der strittigen Frage genommen hat, ob IP-Adressen personenbezogene Daten sind. Doch dass sich das OLG freiwillig mit einer so heißen Frage beschäftigt hat, erscheint unwahrscheinlich.

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