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Telekom-Bespitzelungsaffäre: BGH bestätigt Haftstrafe für ehemaligen Abteilungsleiter

Telekom-Bespitzelungsaffäre: BGH bestätigt Haftstrafe für ehemaligen Abteilungsleiter

Der ehemalige Leiter der Abteilung Konzernsicherheit bei der Deutschen Telekom war vom Landgericht Bonn zu dreieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Heute bestätigte der Bundesgerichtshof das Urteil wie die „Welt“ berichtet. Das Urteil liegt noch nicht vor (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof 2 StR 591/11).

Die „Bespitzlungsaffäre“

Die Deutsche Telekom hatte in den Jahren 2005 und 2006  Telefondaten von 55 Personen ausspioniert, darunter Manager, Journalisten, Gewerkschafter (wie etwa Verdi-Chef Frank Bsirske) und 7 Aufsichtsräte. Es sollte herausgefunden werden, wie Unternehmensinterna an die Presse gelangten. Hunderttausende Verbindungsdaten wurden illegal beschafft und von der Firma Network Deutschland (Berlin) ausgewertet, um herauszufinden, welche Telekom-Mitarbeiter mit welchen Journalisten gesprochen hatten. 2008 machte der Spiegel die Vorgänge erstmals öffentlich. Auch als der vermeintliche Informant gefunden war, wurde die illegale Überwachung der Verbindungsdaten aufrechterhalten.

Der 60-jährige Ex-Abteilungsleiter für Konzernsicherheit hatte im Prozess als Hauptangeklagter die alleinige Verantwortung für das illegale Ausspionieren übernommen und sich vor die von ihm eingespannten Mitarbeiter gestellt. Er sei zwar vom damaligen Vorstandschef Kai-Uwe Ricke beauftragt worden, das Informationsleck aufzuspüren. Allerdings habe er keinen konkreten Auftrag für das Ausspionieren bekommen.

Die Ermittlungen gegen Ricke und den damaligen Aufsichtsrats-Vorsitzenden Klaus Zumwinkel wurden eingestellt. Beide zahlten später im Rahmen eines Vergleichs insgesamt mehr als eine Million Euro an die Telekom, um den Schaden aus der Affäre zu ersetzen – lehnten aber jedes Schuldeingeständnis ab.

Der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP), der mit der ehemaligen Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) Betroffene vertritt, sagte nach der Urteilsverkündung, es sei enttäuschend, dass die größte Spitzelaffäre in Deutschland mit einem einzigen Angeklagten zu Ende gehe:

Er hat nicht auf eigene Faust gehandelt.

Der Tatvorwurf

Dem Angeklagten wird insbesondere die Verletzung des Fernmeldegeheimnisses vorgeworfen, also das unbefugte Abhören, Unterdrücken, Verwerten oder Entstellen, von Fernmeldebotschaften (§ 88 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz sowie § 206 Abs. 5 StGB). Dem Fernmeldegeheimnis oder auch Telekommunikationsgeheimnis unterliegen „der Inhalt der Telekommunikation und ihre näheren Umstände, insbesondere die Tatsache, ob jemand an einem Telekommunikationsvorgang beteiligt ist oder war“ sowie „die näheren Umstände erfolgloser Verbindungsversuche“. An der Verurteilung wegen Verletzung des Fernmeldegeheimnisses sei „rechtlich nichts zu rütteln“, sagte der Vorsitzende Richter Jörg-Peter Becker zur Urteilsverkündung.

Der Angeklagte beauftragte eine externe Firma mit der Auswertung der Daten und bezahlte hierfür die Rechnung über 700.000 Euro. Da die Maßnahme rechtswidrig war, war auch der Vertrag unwirksam, und die Bezahlung stellte eine Untreue dar. Diese rechtliche Wertung des Landgerichts Bonn wurde jetzt vom 2. Strafsenat des BGH bestätigt.

Zudem hatte der Sicherheits-Chef nach den Feststellungen des Landgerichts insgesamt 175.000 Euro an Vorschüssen für verdeckte Ermittlungen in die eigene Tasche gesteckt. Der Angeklagte steckte nach Feststellung des Gerichts wiederholt in großen Geldschwierigkeiten.

Enormer Imageschaden

Die Deutsche Telekom erlitt durch die Affäre einen verheerenden Imageverlust, trotz der Maßnahmen, die sie bald nach deren Aufdeckung einleitete:

Die Kölner Anwaltskanzlei Oppenhoff & Partner, der Ex-Vizepräsident des BKA, Reinhard Rupprecht, und der ehemalige Vorsitzende des BGH, Gerhard Schäfer, untersuchten den Skandal im Auftrag der Telekom und erarbeiteten Empfehlungen zum verbesserten Umgang mit Daten. Im Zuge der Aufarbeitung wurde dann  im Vorstand ein neues Ressort für Datenschutz geschaffen. Den Betroffenen wurden Entschädigungen gezahlt. Die Telekom hatte außerdem bekannt gegeben, wegen der Spitzelaffäre rund 1,7 Millionen Euro an gemeinnützige Organisationen zu spenden. Das Unternehmen bezeichnete den Schritt als

Geste der Verständigung.

An der Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe zeigt sich aber auch, dass das Datenschutzrecht kein zahnloser Tiger ist.

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