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Urteil: Einscannen und Speichern von Personalausweisen unzulässig

Urteil: Einscannen und Speichern von Personalausweisen unzulässig

Als wir Anfang vergangenen Jahres in unserem Artikel Nicht bemerkt?! Personalausweis kopieren verboten! auf das grundsätzliche Kopierverbot von Personalausweisen hingewiesen haben, gab es eine Vielzahl an Kommentaren und Rückmeldungen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist das Personalausweisgesetz mehr als 2 Jahre in Kraft. Trotzdem herrscht nach wie vor eine weit verbreitete Unkenntnis darüber, dass Personalausweise eben nicht so einfach kopiert oder eingescannt werden dürfen.

Dies wird sich hoffentlich durch ein Urteil des Verwaltungsgericht Hannover (Urteil vom 28.11.2013, Az: 10 A 5342/1) ändern. Das Gericht hat entschieden, dass das Einscannen und Speichern von Personalausweisen grundsätzlich unzulässig ist.

Was war geschehen?

Die Klägerin lagert als Logistikdienstleisterin im Bereich der Automobillogistik auf ihrem Betriebsgelände eine Vielzahl von Fahrzeugen, die dann den Abholern, also insbesondere Fahrern von Speditionen, übergeben werden müssen. Um den Speditionsvorgang zu überwachen, hatte sie die Personalausweise der Abholer eingescannt und gespeichert.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen hatte der Klägerin aufgegeben, das Einscannen von Personalausweisen zu unterlassen und die rechtswidrig gespeicherten Daten zu löschen. Hiergegen hatte sich die Klägerin gewandt.

Einscannen und Speichern der Personalausweise unzulässig!

Das Gericht hat die Klage gegen die Untersagung des Speicherns und die Anordnung des Löschens abgewiesen. Es hielt beide Maßnahmen des Landesbeauftragten für den Datenschutz für rechtmäßig.

Die Richter stützten sich laut der veröffentlichten Pressemitteilung auf die Begründung, dass nach den hier anzuwendenden Vorschriften des Personalausweisgesetzes der Personalausweis ein Identifizierungsmittel sei, das der Inhaber vorlege und vorzeige, um sich auszuweisen. Nach dem eindeutigen Willen des Gesetzgebers sei das unbeschränkte Erfassen der Daten – und damit auch das Einscannen und Speichern durch ein Unternehmen – untersagt.

Die Berufung gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Die Klägerin kann allerdings beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen.

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  • Guten Morgen,

    gilt das Urteil nur für den Neuen Personalausweis oder auch für den Alten?

  • @ Summertime:
    Das gesetzliche Verbot bezieht sich zunächst einmal auf die neuen Personalausweise (siehe hierzu unseren im Artikel verlinkten Beitrag „Nicht bemerkt?! Personalausweis kopieren verboten!„).

    Das Urteil ist leider noch nicht im Volltext veröffentlicht. Der Pressemeldung ist jedenfalls keine Einschränkung zu entnehmen, dass das Kopier- und Scanverbot nur für die neuen Personalausweise gelten soll. Hier sollten wir die Volltextveröffentlichung abwarten.

  • Ach ja,
    interessanter Weise hatte ich das Thema genau vor ein paar Tagen bei der Vertragsverlängerung meines Mobilfunkvertrags (habe allerdings den alten Personalausweis). Selbst als Bestandskunde musste ich das Kopieren zulassen. Als ich fragte, was passieren würde wenn nicht… Antwort: Dann können wir keinen Vertrag mit Ihnen abschließen. Noch Fragen? Bin sehr gespannt auf das Urteil im Volltext.

  • Ich arbeite in einer Postfiliale und muss seit Neuestem für das Post-Ident Verfahren den Personalausweis der Kunden einscannen. Sollte sich der Kunde weigern, kann er sich nicht identifizieren lassen, weil das Programm dann nicht weiter arbeitet. Die Post versichert, dass die datenschutzrechtlichen Bedingungen eingehalten werden. Wir Mitarbeiter sind sehr verunsichert und würden dieses Problem gern 100prozentig geklärt haben. Was sollten wir tun?

    • @ Dr. Datenschutz

      Kann das Gebaren der Deutschen Post rechtens sein? Jahrelang war gerade ein Vorteil des PostIdent-Verfahrens, dass datensparsam nur der Ausweis/Pass vorgelegt werden musste und die Angaben per Formular erfasst wurden. Woher nun plötzlich diese Verschärfung mittels Ausweis-Kopie rührt, erschließt sich mir nicht.

      • Es gibt einige Gesetze und Verordnungen, die ausdrücklich das Kopieren des Ausweises erlauben. Für Banken gilt beispielsweise § 8 Abs. 1 S. 3 Geldwäschegesetz und für Telekommunikationsanbieter (z.B. beim Handyvertrag) § 95 Abs. 4 S. 2 TKG. Gerade bei Eröffnung eines Bankkontos kommt das Post-Ident Verfahren zum Einsatz. Wenn Sie Bedenken haben, können Sie sich an der Datenschutzbeauftragten der Post wenden oder an die zuständige Aufsichtsbehörde, die Sie hier finden können.

    • Ist das vielleicht nur ein Gerücht? Wer kann den Ausweis-Scan durch die Deutsche Post bestätigen? Wer hat solche Erfahrungen gemacht?

      Auf der Website der Deutschen Post finden sich keine Hinweise, dass der Ausweis eingescannt/fotografiert/kopiert wird. Lediglich das Postident-Formular kann eingescannt werden.

      https://www.deutschepost.de/de/p/postident/identifizierungsverfahren/verfahren-postfiliale.html

  • Ich war heute in einer Postfiliale, um das Post-Ident-Verfahren für eine Kreditkarte durchführen zu lassen. Dabei wurde nicht nur der Barcode eingescannt, sondern auch mein Ausweis. Ich finde dies datenschutzrechtlich bedenklich, da die Post diesen Scan mindestens zwischenspeichert. Ich werde den Datenschutzbeauftragten der Post anschreiben und fragen, wann und wo die Kunden über diese neue Vorgehensweise informiert wurden/werden, auf welcher rechtlichen Grundlage dieser Scan erfolgen darf, wo und wie lange der Scan bei der Post gespeichert wird. Zeitgleich werde ich die Bundesbeauftrage für den Datenschutz anschreiben. Ich hoffe, andere werden mir folgen. Denn diese neue Vorgehensweise beim Post-Ident-Verfahren, den Ausweis einzuscannen, läuft m.E. Paragraph 3a BDSG „Datenvermeidung und Datensparsamkeit“ zuwider.

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